US-Höchstgericht gibt grünes Licht zur Embryonenvernichtung – Embryonale Stammzellforschung – Ist ein Embryo „jemand“ oder „etwas“?


Ungeborenes Kind und Barack Obama, der 2009 nach Amtsantritt ein Gesetz in Kraft setzte, mit dem der Staat embryonalen Stammzellforschung finanzieren kann. Vorgänger Bush hatte das Gesetz blockiert. Der aktuelle Stand der embryonalen Stammzellforschung(Washing­ton) Am 7. Janu­ar gab der Ober­ste Gerichts­hof der USA grü­nes Licht für die öffent­li­che Finan­zie­rung der embryo­na­len Stamm­zell­for­schung. Es han­delt sich um die ersten Zell­bil­dun­gen des Embry­os in sei­ner Früh­pha­se. Die­se Stamm­zel­len sind noch nicht „spe­zia­li­siert“ und haben daher ein enor­mes Poten­ti­al in sich, da sie die Infor­ma­tio­nen für den gesam­ten Men­schen in sich ber­gen und aus denen sich alle Kör­per­tei­le und Orga­ne ent­wickeln. Die embryo­na­le Stamm­zell­for­schung besteht dar­in, die­se weni­gen vor­han­de­nen Zel­len für For­schungs­zwecke zu nüt­zen, was in den aller­mei­sten Fäl­len den Tod des Embry­os zur Fol­ge hat und bil­li­gend in Kauf genom­men wird. Dies geschieht hin­ge­gen nicht bei den ande­ren For­men der Stamm­zell­for­schung, die nicht so früh ansetzen.

Staat darf embryonale Stammzellforschung finanzieren

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Die neun Höchst­rich­ter der USA haben nun auch die Stamm­zell­for­schung frei­ge­ge­ben, obwohl sie um deren „ver­brau­chen­de“, sprich töten­de Wir­kung wis­sen. Die Ange­le­gen­heit geht auf das Jahr 2006 zurück, als der damals amtie­ren­de Prä­si­dent Gero­ge W. Bush ein Gesetz blockier­te, das öffent­li­che Gel­der für die embryo­na­le Stamm­zell­for­schung zur Ver­fü­gung vor­sah. Barack Oba­ma, 2009 kaum ins Wei­ße Haus ein­ge­zo­gen, setz­te das Gesetz hin­ge­gen in Kraft.

2010 ent­schied das Gericht von Washing­ton D.C., daß das Gesetz rechts­wid­rig ist. Bun­des­rich­ter Roy­ce Lam­berth begrün­de­te sei­ne Ent­schei­dung mit der damit ver­bun­de­nen Zer­stö­rung von mensch­li­chen Embryonen.

Obama setzte 2009 Gesetz in Kraft, das Bush blockiert hatte

2011 wur­de das Urteil jedoch durch die Beru­fungs­in­stanz auf­ge­ho­ben. So gelang­te das Gesetz schließ­lich vor das Höchst­ge­richt. Zwei Wis­sen­schaft­ler hat­ten den Ober­sten Gerichts­hof ange­ru­fen. Sie mach­ten dar­auf auf­merk­sam, daß das Gesetz im Wider­spruch zum Dickey-Wicker-Amend­ment von 1996 steht, das es aus­drück­lich unter­sagt, öffent­li­che Gel­der für For­schungs­zwecke die­ser Art einzusetzen.

Der Gerichts­hof ent­schied nun, daß der Ein­spruch der bei­den Wis­sen­schaft­ler nicht zuläs­sig ist. Zur Begrün­dung die­ser Ent­schei­dung muß­ten die Rich­ter aller­dings recht­li­che Ver­ren­kun­gen der beson­de­ren Art vor­neh­men. Die Rich­ter erklär­ten, daß die Gel­der nur zur Finan­zie­rung der For­schun­gen für die Ent­wick­lung der Vor­be­rei­tungs­stu­fe die­nen wür­den, nicht aber zur embryo­na­len Stamm­zell­for­schung selbst.

Höchstrichterliche Rabulistik

Die Ent­schei­dung des Höchst­ge­richts hinkt sach­lich und das gewal­tig. In der Vor­be­rei­tungs­stu­fe zur eigent­li­chen embryo­na­len Stamm­zell­for­schung wer­den die für die For­schung not­wen­di­gen Stamm­zel­len aus den Emby­ro­nen gewon­nen. In die­ser Früh­pha­se besteht der Embryo ledig­lich aus acht Zel­len. Die Ent­nah­me auch nur eines Teils, ver­ur­sacht den Tod des Men­schen, der sich äußer­lich in sei­ner frü­he­sten Pha­se zeigt, aber bereits alles an Infor­ma­tio­nen birgt, wie wir ihm spä­ter begeg­nen wür­den, sein Aus­se­hen, sei­ne Augen­far­be, sein Geschlecht, sei­ne Haar­far­be, sei­ne Stim­me, sei­ne Intel­li­genz und sei­ne See­le. Es ist also die­se Vor­be­rei­tungs- oder Gewin­nungs­stu­fe, die den Tod des Emby­ros herbeiführt.

Übri­gens, an wel­chen Emby­ro­nen soll­te die Stamm­zell­for­schung erfol­gen? An erster Stel­le jenen, die in Flüs­sig­stick­stoff bei Minus 196 Grad kon­ser­viert wer­den, weil ihre Eltern durch künst­li­che Befruch­tung ein Kind beka­men, sich aber nicht um die „über­schüs­si­gen“ Embryo­nen küm­mern, die durch „Über­pro­duk­ti­on“ als „Vor­rat“ ent­stan­den sind, falls die Befruch­tungs­ver­su­che der Frau geschei­tert wären.

Künstliche Befruchtung führt zu „Überproduktion“ und Einfrierung von Embryos

An die­ser Stel­le wird häu­fig ein­ge­wandt, daß es sich „nur“ um die­se „her­ren­lo­sen“ Embryo­nen in den Kühl­zel­len der Fach­pra­xen für künst­li­che Befruch­tung hand­le, mit denen man ohne­hin nicht wis­se, was anfan­gen. Tat­säch­lich ist die Tat­sa­che schwer­wie­gend, daß sich die Wis­sen­schaft soweit vor­an­ge­trie­ben hat, Men­schen, und sei es in die­sem frü­he­sten Lebens­sta­di­um, in der Tief­kühl­tru­he zu hal­ten. Die ent­schei­den­de Fra­ge ist jedoch nicht deren Auf­be­wah­rungs­ort: Ent­we­der ist der Embryo „jemand“ oder „etwas“. Ist er nur ein „Etwas“, so der näch­ste Argu­men­ta­ti­ons­schritt, dann wäre auch nichts dabei, gezielt Embryo­nen für For­schungs­zwecke zu „pro­du­zie­ren“. Han­delt es sich auch dort im Flüs­sig­stick­stoff um einen Men­schen, dann kann die­se Per­son nie das Objekt will­kür­li­cher For­schung sein.

Erfolgreiche adulte Stammzellforschung hat embryonale längst überrundet

Wegen der ver­brau­chen­den Wir­kung der embryo­na­len Stamm­zell­for­schung wur­de in den ver­gan­ge­nen 15 Jah­ren inten­siv und mit gro­ßem Erfolg die adul­te Stamm­zell­for­schung vor­an­ge­trie­ben. Sie erfolgt ohne jedes Risi­ko für den Spen­der. Die Zel­len ste­hen in weit grö­ße­rem Aus­maß zur Ver­fü­gung. Sie sind zwar bis zu einem bestimm­ten Grad spe­zia­li­siert, doch das ihnen inne­woh­nen­de Poten­zi­al ist für die For­schung umfas­send nutz­bar und viel­ver­spre­chend. Vor allem ist die­se For­schungs­me­tho­de ethisch unbedenklich.

Die Wis­sen­schaft konn­te mit den adul­ten Stamm­zel­len bes­se­re Ergeb­nis­se erzie­len als mit den embryo­na­len Stamm­zel­len. Die adul­ten Stamm­zel­len ver­ur­sa­chen nicht die Absto­ßung durch den Pati­en­ten und pro­vo­zie­ren kei­ne Krebs­er­kran­kun­gen, wie sie hin­ge­gen bei embryo­na­len Stamm­zel­len erfolgen.

Nobelpreisträger Yamanaka machte verbrauchende Stammzellgewinnung überflüssig

Letzt­lich völ­lig über­flüs­sig ist die Stamm­zell­ge­win­nung aus Embryo­nen seit es Shi­nya Yama­na­ka, dem Nobel­preis­trä­ger für Medi­zin 2012, gelun­gen ist, eine adul­te Stamm­zel­le in eine embryo­na­le umzu­wan­deln. Um Miß­ver­ständ­nis­sen vor­zu­beu­gen: Er „pro­du­zier­te“ nicht aus einer adul­ten Stamm­zel­le einen Embryo. Ihm gelang es, eine „adul­te“ Stamm­zel­le sich wie eine embryo­na­le Stamm­zel­le ver­hal­ten zu las­sen. Er dreh­te gewis­ser­ma­ßen die bio­lo­gi­sche Uhr zurück.

So drängt sich die Fra­ge auf, war­um wei­ter­hin auf der embryo­na­len Stamm­zell­for­schung beharrt wird. In erster Linie offen­sicht­lich aus ideo­lo­gi­schen Grün­den. Auf die embryo­na­le Stamm­zell­for­schung zu ver­zich­ten, hie­ße indi­rekt anzu­er­ken­nen, daß es sich beim Embryo um einen Men­schen handelt.
Ein Teil der Wis­sen­schaft ist vom posi­ti­vi­sti­schen Fort­schritts­vi­rus ange­krän­kelt: Die For­schung muß kate­go­risch frei von jeder Ein­schrän­kung ethi­scher Art sein, sie muß schran­ken­los sein. Hin­zu kommt ein uti­li­ta­ri­sti­scher Zug: Was nütz­lich und mach­bar ist, muß immer erlaubt sein und ist zu tun.

Ideologische und wirtschaftliche Gründe lassen an embryonaler Stammzellforschung festhalten

Nicht zu unter­schät­zen sind schließ­lich per­sön­li­che Moti­ve. Wis­sen­schaft­ler, die Jah­re oder Jahr­zehn­te ihrer For­schung der embryo­na­len Stamm­zell­for­schung gewid­met und viel­leicht ihre gan­ze Kar­rie­re dar­auf auf­ge­baut haben, tun sich schwer mit einer Umstel­lung, mit der Suche eines neu­en For­schungs­fel­des, ver­bun­den mit dem Risi­ko, Anse­hen und Pre­sti­ge ein­zu­bü­ßen. Aus einem Anwalt für Straf­recht wird nicht über Nacht ein Anwalt für Zivilrecht.

Und schließ­lich gibt es nicht zuletzt wirt­schaft­li­che Inter­es­sen. Vor eini­ger Zeit, als man noch nicht wuß­te, wel­cher Weg der ziel­füh­ren­de­re ist, ob die embryo­na­le oder die adul­te Stamm­zell­for­schung, hat­ten sich die gro­ßen Phar­ma­kon­zer­ne für die embryo­na­le Stamm­zell­for­schung ent­schie­den und enor­me Sum­men inve­stiert. Obwohl sie inzwi­schen wis­sen, daß es sich wis­sen­schaft­lich nicht um den ersten Weg han­delt und gro­ße ethi­sche Hin­der­nis­se bestehen, wol­len sie ihren finan­zi­el­len Ein­satz zurück­ho­len und drän­gen ihre For­scher, vor­wärts­zu­ma­chen, eben­so wie sie die Poli­tik drän­gen, kei­ne Schran­ken auf­zu­rich­ten. Zumin­dest das aus­ge­ge­be­ne Geld soll­te ohne Ver­lu­ste, mög­lichst jedoch mit Gewin­nen zurückfließen.

Text: Nuo­va Bus­so­la Quotidiana/​Giuseppe Nardi
Bild: Foto­mon­ta­ge katho​li​sches​.info: LifeSiteNews/​Divine Life

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