Homosexual correctness: Krankenhausverwaltung schafft für eine Lesbe mehr als 3000 „Väter“ ab


Neugeborenes Kind braucht Vater und Mutter(Padua) Wenn Kin­der zur Welt kom­men, gibt es nicht mehr Vater und Mut­ter, son­dern nur mehr „Part­ner“, um die les­bi­sche Freun­din der Gebä­ren­den nicht zu „dis­kri­mi­nie­ren“. In Padua, einer ita­lie­ni­schen Stadt mit wenig mehr als 200.000 Ein­woh­nern wur­de von der staat­li­chen Kran­ken­haus­ver­wal­tung für die Abtei­lung Gynä­ko­lo­gie und Geburts­hil­fe die Bezeich­nung Vater abge­schafft und durch die „neu­tra­le“ Bezeich­nung „Part­ner“ ersetzt.

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In der Geburts­ab­tei­lung der staat­li­chen Kran­ken­häu­ser der Stadt erblick­ten im Jahr 2012 3.456 Kin­der das Licht der Welt. Bis­her gab es kei­ner­lei Schwie­rig­kei­ten, doch vor drei Mona­ten prä­sen­tier­te sich die Vor­sit­zen­de einer Les­ben­ver­ei­ni­gung und woll­te das Kind ihrer Lebens­ge­fähr­tin sehen. Sie wei­ger­te sich, ein Erken­nungs­arm­band mit der Auf­schrift Vater zu tragen.

Ausnahme bestimmt die Regel

Dar­aus zog die Kran­ken­haus­ver­wal­tung nun die Kon­se­quenz und „neu­tra­li­sier­te“ kate­go­risch das Geschlecht des Kinds­va­ters durch die eng­li­sche Bezeich­nung Part­ner. Eine „poli­tisch kor­rek­te“ Lösung für eine „drin­gen­de Fra­ge ange­sichts kul­tu­rel­ler und sozia­ler Ver­än­de­run­gen, auf die wir ant­wor­ten müs­sen“, wie Gio­van­ni Bat­ti­sta Nar­del­li, der Lei­ter der Abtei­lung, die Ent­schei­dung begrün­de­te. Eine Lösung, die mög­lich wur­de, weil Ita­li­en kei­ne „geschlech­ter­ge­rech­te“ Spra­che kennt.

Ursprüng­lich gab es nur Erken­nungs­arm­bän­der für Mut­ter und Kind. Aus Sicher­heits­grün­den wur­de vor Jah­ren auch für die Väter ein Erken­nungs­band ein­ge­führt. Auf dem Band war zunächst nur eine Num­mer ver­zeich­net, die dann der Kennt­lich­keit wegen mit der Bezeich­nung Vater ergänzt wurde.

In Ita­li­en ist die künst­li­che Befruch­tung von Les­ben unter­sagt. Obwohl eine homo­se­xu­el­le Bezie­hung die Zeu­gung eines Kin­des aus­schließt und daher per se kin­der- und fami­li­en­feind­lich ist, hat­te der Vor­fall revo­lu­tio­nä­re Fol­gen. Wegen eines ein­zi­gen Fal­les auf 3.456 Gebur­ten , das ent­spricht einem Anteil von 0,0289 Pro­zent der Gebur­ten der Stadt für das Jahr 2012, wur­de der Vater abge­schafft und die natür­li­che Fami­lie im Zuge einer über­spann­ten homo­se­xu­al cor­rect­ness degra­diert. Die Aus­nah­me als Maßstab.

Westen „neutralisiert“ sich selbst – Ausländeranteil unter Neugeborenen bei 37,8 Prozent

Der Aus­län­der­an­teil an der Stadt­be­völ­ke­rung beträgt 15,4 Pro­zent, der Aus­län­der­an­teil unter den Müt­tern, die 2012 ein Kind zur Welt brach­ten, beträgt hin­ge­gen 37,8 Prozent.

Linke in Österreich und Italien will Zugang zur künstlichen Befruchtung „demokratisieren“

Der Ober­ste Gerichts­hof Öster­reichs stell­te im Früh­jahr 2011 unter dem Bei­fall der Grü­nen und der SPÖ den Antrag beim Ver­fas­sungs­ge­richts­hof, das Ver­bot, Les­ben die künst­li­che Befruch­tung zu ver­wei­gern, auf­zu­he­ben. 2012 sprach sich die im Amt des sozia­li­sti­schen Bun­des­kanz­lers Wer­ner Fay­mann ange­sie­del­te Bio­ethik­kom­mis­si­on zur Genug­tu­ung von Frau­en­mi­ni­ste­rin Gabrie­le Hei­nisch-Hosek (SPÖ) für die Auf­he­bung des Ver­bots aus. Nicht nur Les­ben, son­dern auch allein­ste­hen­de Frau­en sol­len Zugang zur künst­li­chen Befruch­tung erhal­ten. Die „feh­len­de Vater­fi­gur“ ließ die Kom­mis­si­on als Argu­ment nicht gel­ten mit der Begrün­dung, daß „für die Ent­wick­lung eines Kin­des nicht die Zusam­men­set­zung der Fami­lie, son­dern die inner­fa­mi­liä­re Bezie­hungs­qua­li­tät ent­schei­dend ist“. Die Ent­schei­dung des öster­rei­chi­schen Ver­fas­sungs­ge­rich­tes ist noch ausständig.

Die ita­lie­ni­schen Links­par­tei­en haben bereits ange­kün­digt, bei einem Wahl­sieg bei den vor­ge­zo­ge­nen Par­la­ments­wah­len Ende Febru­ar den Zugang zur künst­li­chen Befruch­tung zu „demo­kra­ti­sie­ren“ und das Adop­ti­ons­rechts für Homo­se­xu­el­le zu diskutieren.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Pro Sanctitate

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9 Kommentare

  1. Es wird höch­ste Zeit, sach­ge­rech­te Begrif­fe für der­ar­ti­ge Idio­ti­en einzuführen:
    Schwachsinn
    Blödsinn
    Voll-Vertrottelung.

    Lei­der ist für deren Ver­tre­ter eine adäqua­te Bezeich­nung nicht möglich.

  2. Ein Kind gehört zu Vater und Mutter.

    Hier ist jede Gren­ze über­schrit­ten. Die­ser Vor­gang zeigt, wohin falsch­ver­stan­de­ne Tole­ranz führt.

  3. „Ursprüng­lich gab es nur Erken­nungs­arm­bän­der für Mut­ter und Kind. Aus Sicher­heits­grün­den wur­de vor Jah­ren auch für die Väter ein Erken­nungs­band ein­ge­führt. Auf dem Band war zunächst nur eine Num­mer ver­zeich­net, die dann der Kennt­lich­keit wegen mit der Bezeich­nung Vater ergänzt wurde.“

    Das heisst also, der Vater war frü­her auch schon „abge­schafft“. Denn schliess­lich exi­stier­te er nur als Nummer.
    Das was in einem offi­zi­el­len Doku­ment steht, ist doch völ­lig egal. Des­halb wer­den sämt­li­che Väter auch wei­ter­hin Väter sein. in die­sem Fall wird auch kein Vater „abge­schafft“, er exi­stiert ein­fach gar­nicht als sozia­ler Vater son­dern nur als Erzeu­ger. Kann man doof fin­den, aber abge­schafft wur­de da nichts.

    „Ein Kind gehört zu Vater und Mutter.“

    Und wenn der vater nicht will, weil er nur als Spen­der fun­gie­ren will. muss er aber trotz­dem oder wie?

    • Immer nur „will“, „will“. So ein­fach geht das nicht!

      Der Mann hat Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Eben­so die Frau. Sie hat mit dem Vater ihres Kin­des zusam­men­zu­le­ben, und kann ihn nicht ein­fach durch eine wild­frem­de Frau ersetzen.

      • In Fäl­len wie die­sen gibt es aber doch gark­ei­nen Mann im part­ner­schaft­li­chen Sin­ne der vor die Tür gesetzt wer­den kann (manch­mal hau­en übri­gens auch die Män­ner ab und erset­zen ihre alte Frau. Soll man die dann fest­ket­ten?), denn die Frau­en waren die gan­ze Zeit schon les­bisch und ein Paar. Es gibt einen Erzeu­ger, aber kei­nen Vater. Kann man schlimm fin­den, ist aber so.
        Und einen Mann der sich zur Samen­spen­de für ein les­bi­sches Paar bereit­erklärt zur Part­ner­schaft mit die­ser Frau zu zwin­gen, ist etwas viel verlangt.

        Abge­se­hen davon löst sich ein vor­han­de­ner Vater wegen eines ande­ren Begriffs auf einem Arm­band nicht in Luft auf, von daher ist „abge­schafft“ ein unpas­sen­des Wort. Der bleibt ja trotz­dem der Vater.

        • Ein Mann, der sei­ne Frau grund­los im Stich läßt, wird selbst­ver­ständ­lich zur Ver­ant­wor­tung gezogen.

          Eine les­bi­sche Frau hat sich the­ra­pie­ren zu las­sen, bevor sie Kin­der in die Welt setzt. Die künst­li­che Befruch­tung ist zu verbieten.

          • Die künst­li­che Befruch­tung für Les­ben ist verboten.
            Aber erstens tun man­che Frau­en mit Kin­der­wunsch es unge­ach­tet des­sen (was will der Staat denn machen? Zwangs­ab­trei­bung? Kind nach der Geburt steh­len?) und zwei­tens kann auch eine les­be auf nor­ma­lem Wege schwan­ger wer­den. Sie ist kör­per­lich ja nicht anders.

            Und mcih wür­de mal inter­es­sie­ren wie du dei­ne Fan­ta­sie vom The­ra­pie­zwang durch­set­zen willst. Wie willst du ver­hin­dern, dass Les­ben sich nicht „the­ra­pie­ren“ las­sen und trotz­dem schwan­ger werden?

          • Genau­so, wie man ver­hin­dert, daß Men­schen steh­len, rau­ben, morden.
            Mit dem Strafrecht.

  4. An Hol­le: Wow, ist schon umwer­fend wie man alles sich zurecht­bie­gen kann, mit „davor“, „danach“ und unter Strich paßt immer alles. Fakt ist, dass die­se Kran­ken­haus­ver­wal­tung die Väter, die rich­ti­gen Väter, die eine Frau lie­ben, mit ihr eine Fami­lie grün­den, ein Kind zeu­gen, dazu ste­hen mit der Ent­schei­dung ein­deu­tig diskriminiert.
    Die natür­li­che Ord­nung wird igno­riert und durch fal­sche Nicht-„Diskriminierung“ irgend­wel­cher Aus­nah­men (Väter, die schä­big ver­schwin­den, Samen­spen­der, Les­ben, die sich irgend­wie auf nicht min­der schä­bi­ge Wei­se ein Kind „besor­gen“ usw.) ad absur­dum geführt. Der Staat hat zu allen Zei­ten gut getan, das zu schüt­zen und zu för­dern, was der Ord­nung und damit sei­nen Auf­ga­ben. Zwi­schen Aus­nah­men respek­tie­ren und sie mit der Regel zu ver­wech­seln (wie hier), wo der Fall einer ein­zi­gen, eine Ver­än­de­rung für alle ande­ren bedeu­tet, lie­gen Welten.

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