Die anthropologische Revolution der neuen Personalausweise


Deutscher Reisepass bald Gender gerecht ?(Straß­burg) Durch Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Par­la­ments war 2007 das Euro­päi­sche Jahr der Chan­cen­gleich­heit für alle. Nur weni­ge haben jedoch die ver­steck­te­re Bedeu­tung die­ses Ereig­nis­ses ver­stan­den und noch weni­ger wis­sen, was die Brüs­se­ler Büro­kra­tie dar­un­ter ver­steht, wenn sie sagt, für die Schaf­fung „einer gerech­te­ren Gesell­schaft“ zu arbei­ten. Mit der Ein­füh­rung neu­er Per­so­nal­aus­wei­se soll 2016 ein wesent­li­cher Schritt dahin gemacht wer­den. In den neu­en Aus­wei­sen soll die Geschlechts­an­ga­be durch die neue Dik­ti­on „IG“ (Gen­der Iden­ti­ty) ersetzt sein. Damit wer­den die Yog­ya­kar­ta-Prin­zi­pi­en zur „Geschlechts­iden­ti­tät“ und zur „sexu­el­len Ori­en­tie­rung“ angewandt.

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Die Yog­ya­kar­ta-Prin­zi­pi­en wur­den 2007 von 31 „Exper­ten“ unter­schied­li­cher Her­kunft mit dem Ziel auf­ge­stellt, die „Rech­te“ aller Men­schen zur Gel­tung zu brin­gen, die nicht Mann und nicht Frau sind, sprich Schwu­le, Les­ben, Trans­gen­der, Bise­xu­el­le (LGTB). Im indo­ne­si­schen Yog­ya­kar­ta wur­den die 29 Prin­zi­pi­en in die Letzt­fas­sung gebracht. Die LGTB-Exper­ten, dar­un­ter der Öster­rei­cher Man­fred Nowak, for­dern letzt­lich nichts ande­res als die Abschaf­fung der Natur­ge­set­ze, die für „über­holt“ erklärt wer­den. Nie­mand scheint sich die Mühe gemacht zu haben, die 500 Mil­lio­nen Euro­pä­er dar­über zu infor­mie­ren, was im fer­nen Indo­ne­si­en beschlos­sen wur­de, aber in Euro­pa umge­setzt wer­den soll. Die anthro­po­lo­gi­sche Revo­lu­ti­on sieht die Erset­zung der bei­den (bio­lo­gi­schen) Geschlech­ter von Mann und Frau durch fünf „(sozia­le und psy­cho­lo­gi­sche“) „Geschlech­ter“ vor, wie sie Anna Fausto Ster­ling 1993 in ihrem Auf­satz „The five sexes: Why Male and Fema­le Are Not Enough“ in The Sci­en­ces“ propagierte.

Laut den Grund­sät­zen von Yog­ya­kar­ta, in denen offi­zi­ell nur LGTB genannt wer­den, müß­ten jedoch alle sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen (die sexu­el­le Hin­ge­zo­gen­heit zum glei­chen Geschlecht, zu bei­den Geschlech­tern, zu Min­der­jäh­ri­gen, zu Tie­ren, zu jed­we­dem Sub­jekt oder Objekt) in der moder­nen Welt als gleich­wer­tig betrach­tet und aner­kannt wer­den. Der ein­ge­schla­ge­ne Weg zu neu­en „Geschlech­tern“ ist mit der Aner­ken­nung von LGTB noch lan­ge nicht aus­ge­schöpft. Eben­so muß es mög­lich sein, so die Yog­ya­k­ar­tia­ner, jeder­zeit nach sub­jek­ti­vem Emp­fin­den, sein Geschlecht zu wech­seln ohne irgend­wel­che recht­li­che Behin­de­rung und auf Kosten des Steuerzahlers.

In bun­des­deut­schen Per­so­nal­aus­wei­sen ist das Geschlecht nicht all­ge­mein kennt­lich gemacht, sehr wohl aber in den mei­sten ande­ren EU-Mit­glied­staa­ten Staa­ten wie Öster­reich, Ita­li­en, Bel­gi­en, Est­land, Frank­reich. Obli­ga­to­risch ist die Anga­be des Geschlechts in allen EU-Rei­se­päs­sen verzeichnet.

Das Catho­lic Fami­ly and Human Rights Insti­tu­te in New York kri­ti­sier­te die Yog­ya­kar­ta-Prin­zi­pi­en als Ver­such einer Mani­pu­la­ti­on der Men­schen­rech­te. Das Insti­tut über­mit­tel­te allen UNO-Mit­glieds­staa­ten und allen bei den Ver­ein­ten Natio­nen akkre­di­tier­ten Orga­ni­sa­tio­nen eine Ana­ly­se. Dar­in kri­ti­siert das katho­li­sche Insti­tut, daß die „Prin­zi­pi­en“ die Auto­ri­tät von Eltern und Fami­lie und die Sou­ve­rä­ni­tät der Staa­ten unter­gra­ben sowie die Men­schen­rech­te auf Mei­nungs­frei­heit. Wei­ters kri­ti­sier­te das Catho­lic Fami­ly and Human Rights Insti­tu­te, daß in den Yog­ya­kar­ta-Prin­zi­pi­en jede nach­voll­zieh­ba­re Unter­schei­dung zwi­schen ver­ant­wort­ba­ren und nicht­ver­ant­wort­ba­ren sexu­el­len Ver­hal­tens­wei­sen fehlt.

Das The­ma ist grund­sätz­lich der Öffent­lich­keit bekannt und wird dis­ku­tiert. Aber kaum jemand weiß, daß der büro­kra­ti­sche Umbau­pro­zeß längst ange­sto­ßen ist. Wäh­rend die Zivil­ge­sell­schaft sich noch mit dem The­men­kom­plex aus­ein­an­der­setzt, wird er bereits unge­stört in die Tat umge­setzt. Die Brüs­se­ler Poli­tik scheint es beson­ders eilig zu haben, in der neu­en „hei­len“ Welt der über­wun­de­nen Natur­ge­set­ze anzu­kom­men. Aus den Mit­glieds­staa­ten ist von den Regie­run­gen und den Par­la­men­ten kaum Ein­spruch und Wider­stand zu erwarten.

Text: CR/​Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons

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2 Kommentare

  1. Nur zur Rich­tig­stel­lung: die „Brüs­se­ler Büro­kra­tie“ ent­schei­det nicht über die neu­en Aus­wei­se, son­dern macht Vor­schlä­ge, die im Mini­ster­rat bzw. im Euro­päi­schen Par­la­ment ent­schie­den werden.

    Die­sen Rechts­weg gibt der EU-Ver­trag im ein­zel­nen genau vor; und der Ver­trag in sei­ner letz­ten Fas­sung (Lis­sa­bon-Ver­trag) ist kosten­los aus dem Inter­net auch in deut­scher Spra­che downloadbar.

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