(Vatikan) Nach den Theologen haben auch die Kardinäle und Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse ihre Zustimmung zur Seligsprechung von Papst Paul VI. erteilt, jenem Papst, der das Zweite Vatikanische Konzil zu Ende führte und dessen Umsetzung veranlaßte, angefangen von der 1970 in Kraft gesetzten Liturgiereform. Mit keinem anderen Namen ist die sogenannte „Nachkonzilszeit“ mehr verbunden, als mit seinem.
Die Sitzung der Kongregation, die den Weg für die Seligsprechung frei machte, fand am 10. Dezember statt. Der Beschluß wurde einstimmig getroffen, wie der Vatikanist Andrea Tornielli berichtet. Alle Anwesenden stimmten für die Positio und sprachen sich damit für die Zuerkennung des „heroischen Tugendgrades“ aus. Giovanni Battista Montini war 1963 zum Papst gewählt worden und nahm den Namen Paul VI. an. Sein Pontifikat reichte bis 1978. Bereits die dieser Sitzung vorangegangene Theologenversammlung hatte einstimmig für die Seligsprechung gestimmt.
Kongregation stimmte Seligsprechung einstimmig zu
Zwei Schritte fehlen jedoch noch zur Seligsprechung. Das Dekret über die Zuerkennung des „heroischen Tugendgrades“ kann nur der Papst erlassen. Dies wird, so Tornielli, für den kommenden 20. Dezember erwartet. An diesem Tag wird Kardinal Angelo Amato, der Präfekt der Selig- und Heiligsprechungskongregation von Papst Benedikt XVI. in Audienz empfangen. Dabei werden laufende Verfahren besprochen und dem Papst entsprechende Dekrete unterbreitet. Die Zustimmung Benedikts XVI. zur Seligsprechung des Montini-Papstes, so Tornielli, sei nach den einstimmigen Voten der Theologen und der Kongregation “so gut wie sicher“. Da es, so Tornielli, im Gegensatz zu Papst Pius XII. und Papst. Pius IX. keine historischen Konfliktmomente gebe, scheint auch diesbezüglich nichts im Wege zu stehen. Bei Papst Pius XII. nahm sich Papst Benedikt XVI. nach öffentlicher Kritik „mehr Zeit“, um die Gestalt und das Pontifikat genauer zu prüfen. Sollte Benedikt XVI. am 20. Dezember das Dekret unterzeichnen, wird Paul VI. der Titel eines Ehrwürdigen Dieners Gottes zuerkannt.
Der zweite Punkt ist die Anerkennung eines Wunders, das auf die Fürsprache Pauls VI. zurückzuführen ist. Pater Antonio Marrazzo, der Postulator des Verfahrens hat aus den verschiedenen Hinweisen eine „nicht erklärbaren“ Heilung, die vor 16 Jahren in Kalifornien erfolgt sein soll, ausgewählt. An einem noch ungeborenen Kind hatten die Ärzte schwere Mißbildungen festgestellt und eine schwere geistige Behinderung diagnostiziert, sollte das Kind zur Welt kommen. Die Ärzte drängten die Mutter als einzigen Ausweg auf die Abtreibung ihres Kindes. Die Frau lehnte die Tötung ihres Kindes jedoch ab und entschloß sich, die Schwangerschaft zu Ende zu führen. Dafür vertraute sie sich im Gebet Papst Paul VI. an, der 1968 die Enzyklika Humanae vitae verfaßt hatte, und bat ihn um seine Fürsprache bei Gott. Das Kind kam ohne Schwierigkeiten zur Welt und ist völlig gesund. Fünfzehn Jahre wurde zugewartet, um sicher zu gehen, daß keine Spätfolgen auftreten würden, bis die „wunderbare Heilung“ kirchlich in die Akten genommen wurde.
„Große Bedenken“ von traditionsverbundener Seite
Wie Tornielli weiter berichtet, denke man im Vatikan daran, Papst Paul VI. am Ende des Jahrs des Glaubens seligzusprechen. 2013 jährt sich zum 50. Mal seine Wahl zum Kirchenoberhaupt und zum 35. Mal sein Todestag.
Traditionsverbundene Kreise äußern „sehr große Bedenken“ gegen eine Seligsprechung und sprechen von einem „unangebrachten“ Schritt, so Messa in Latino. Bedenken werden gegen den „heroischen Tugendgrad“ erhoben, da Paul VI. „durch etwas mehr heroisches Verhalten und Mut“ schwerwiegende „Fehler“ für die Kirche vermeiden hätte können. Der Papst habe, „trotz seines guten Willens culpae in vigilando“.
Text: Vatican Insider/Giuseppe Nardi
Bild: Una Fides