Gericht stellt Blasphemieverfahren gegen die behinderte Christin Rimsha Masih ein – „Wichtiger Präzedenzfall“


(Islam­abad) Der Ober­ste Gerichts­hof von Islam­abad ver­warf die Ankla­ge wegen Blas­phe­mie gegen Rim­s­ha Masih, ein behin­der­tes, christ­li­ches Mäd­chen. Rim­s­ha war von einem Imam beschul­digt wor­den, Sei­ten des Koran ver­brannt zu haben. Das Mäd­chen war im ver­gan­ge­nen August wegen der Vor­wür­fe von Imam Kha­lid Jadoon Chish­ti ver­haf­tet wor­den. Rim­s­ha wur­de in ein Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis gebracht und in Iso­la­ti­ons­haft gehal­ten, nach­dem mos­le­mi­sche Extre­mi­sten sie und ihre Fami­lie zu ermor­den ver­such­ten. Nach dem Vor­fall muß­ten 600 christ­li­che Fami­li­en von Uma­ra Jaf­far, einem Stadt­teil von Islam­abad vor fana­ti­schen Mos­lems flüch­ten. Der Fall des Mäd­chens und der anti­christ­li­che Pogrom wur­de inter­na­tio­nal bekannt. Vor allem wegen des jun­gen Alters des beschul­dig­ten Mäd­chens und ihrer Behin­de­rung. Bald stell­te sich her­aus, daß Bewei­se mani­pu­liert waren, um die Chri­stin beschul­di­gen zu können.

Einziger christlicher Minister Pakistans begrüßt Entscheidung als „wichtigen Präzdenzfall“

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Mini­ster Paul Bhat­ti, das ein­zi­ge christ­li­che Regie­rungs­mit­glied Paki­stans, der sich beson­ders für Rim­s­ha Masih ein­ge­setzt hat, begrüß­te die Ent­schei­dung des Gerichts als „wich­ti­gen Prä­ze­denz­fall“ im Zusam­men­hang mit dem berüch­ti­gen Anti-Blasphemiegesetz.

Um Rim­s­ha vor Gericht stel­len und ihre Ver­ur­tei­lung errei­chen zu kön­nen, behaup­te­ten isla­mi­sti­sche Grup­pen, daß sie älter und damit pro­zeß­fä­hig sei. Die vom Gericht bestell­ten Ärz­te stell­ten jedoch fest, daß Rim­s­ha nicht älter als 14 ist. Dies mach­te ihre Frei­las­sung gegen Kau­ti­on mög­lich. Seit­her muß­ten sich das Mäd­chen und ihre Fami­lie verstecken.

Ein posi­ti­ves Ende begann sich abzu­zeich­nen, als sich her­aus­stell­te, daß drei Zeu­gen, die das Mäd­chen beschul­digt hat­ten, vom Imam dazu gedrängt wor­den waren mit dem gehei­men Ziel, durch den insze­nier­ten Vor­fall die Chri­sten aus der Gegend zu ver­trei­ben und sich ihren Besitz anzu­eig­nen. Der Imam wur­de ver­haf­tet, ein Gerichts­ter­min gegen ihn steht noch nicht fest.

Falsche Anklage als Vorwand für Progrom zur Vertreibung der Christen und Aneignung ihres Besitzes

Für Rim­s­ha setz­ten sich vor allem der ein­zi­ge christ­li­che Mini­ster Paki­stans, der Katho­lik Paul Bat­thi, der für die Min­der­hei­ten zustän­dig ist, und der Bischof von Islam­abad, Msgr. Rufin Antho­ny ein. Auch gemä­ßig­te Mos­lems for­der­ten die Frei­las­sung des Mädchens.

Das Anti-Blas­phe­mie­ge­setz dient seit sei­ner Ein­füh­rung 1986 der Zufrie­den­stel­lung extre­mi­sti­scher Mos­lem­grup­pen. Seit­her wur­den mehr als ein­tau­send Men­schen wegen die­ses Geset­zes unter Ankla­ge gestellt, das die Belei­di­gung des Islam, Allahs oder Moham­meds unter Stra­fe stellt. 60 Men­schen wur­den getö­tet, der größ­te Teil davon nicht durch staat­li­che Hin­rich­tung, son­dern durch Lynch­ju­stiz fana­ti­scher Mos­lems, die nach Bekannt­wer­den einer Blas­phe­mie­an­kla­ge die Ange­klag­ten in Selbst­ju­stiz töteten.

Wei­ter­hin in Haft befin­det sich die Chri­stin und fünf­fa­che Mut­ter Asia Bibi. Sie wur­de im Juni 2009 ver­haf­tet und wegen angeb­li­cher Belei­di­gung Moham­meds Ende 2010 zum Tode verurteilt.

Text: Asianews/​Giuseppe Nardi
Bild: Asianews

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