(Vatikan) Ein Priester wandte sich am 1. Oktober 2012 in einem Schreiben an die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei, um Klärung zweier Fragen. Die Antwort aus Rom vom 6. November wurde nun vom traditionsverbundenen polnischen Blog Nowy Ruch Liturgiczny veröffentlicht.
Dubia 1
Kann ein Gläubiger auch durch den Besuch einer Heiligen Messe, die von einem Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. zelebriert wird, die gebotene Sonntagspflicht erfüllen. Vorausgesetzt, daß dieser Gläubige die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des Novus Ordo Missae nicht ablehnt und es in der Gegend keinen für ihn ohne Schwierigkeiten erreichbaren anderen Meßort im Alten Ritus gibt.
Antwort
Die Päpstliche Kommission „beschränkt“ sich zur Beantwortung darauf, aus dem Brief Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. an die Bischöfe der Katholischen Kirche in Sachen Aufhebung der Exkommunikation der vier von Erzbischof Lefebvre geweihten Bischöfe v. 10. März 2009 zu zitieren:
Solange die Bruderschaft keine kanonische Stellung in der Kirche hat, üben ihre Amtsträger auch keine rechtmäßigen Ämter in der Kirche aus. Es ist also zu unterscheiden zwischen der die Personen als Personen betreffenden disziplinären Ebene und der dogmatischen Ebene, bei der Amt und Institution in Frage stehen. Um es noch einmal zu sagen: Solange die dogmatischen Fragen nicht geklärt sind, hat die Bruderschaft keinen kanonischen Status in der Kirche und solange üben ihre Amtsträger, auch wenn sie von der Kirchenstrafe frei sind, keine Ämter rechtmäßig in der Kirche aus.
Dubia 2
Gilt die Verordnung der Gottesdienstkongregation Nr. 4184 und die Entscheidung der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei Nr 24/92 betreffend die Möglichkeit als Subdiakon bei einer Messe in der außerordentlichen Form zu dienen, auch für Diözesanseminaristen (die nicht Seminaristen eines von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei errichteten Priesterseminaren sind), die bereits eingekleidet wurden?
Antwort
Die Päpstliche Kommission bestätigt in Beantwortung der zweiten Frage, daß die genannte Regelung für alle Diözesanseminaristen gilt, auch jene, die nicht an einem Priesterseminar der Tradition studieren.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Nowy Ruch Liturgiczny