Sieg auf ganzer Linie – wer katholisch sein will, muß weiter das Kirchenfeindliche mitzahlen


(Leip­zig) Auch vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt erlang­ten die deut­schen Bischö­fe ihren gewünsch­ten Sieg: Ein Katho­lik kann nicht vor dem Stan­des­amt erklä­ren, er tre­te aus der Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts aus, um nicht mehr die kir­chen­feind­li­chen Aktio­nen und Initia­ti­ven der deut­schen Bischö­fe mit­zu­fi­nan­zie­ren. Das Grund­satz­ur­teil sagt nun: Wer for­mal aus der Kir­che aus­tritt und kei­ne Kir­chen­steu­ern mehr zahlt, ist nicht mehr Mit­glied der Glaubensgemeinschaft.

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Auch gegen­über dem Vati­kan haben sich die deut­schen Bischö­fe durch­ge­setzt, was papst­treue Katho­li­ken scharf kri­ti­sie­ren: „Sakra­men­te sind dem­nach käuf­lich: Wer Kir­chen­steu­er zahlt, kann die Sakra­men­te empfangen …

In der Kir­che ist es offen­sicht­lich mög­lich, dass Häre­si­en ver­brei­tet wer­den, Theo­lo­gen in Memo­ran­den zum Unge­hor­sam gegen die Kir­che, vor allem gegen den Papst auf­ru­fen, Dia­log­pro­zes­se gött­li­che Gebo­te – Ver­bot der Ehe­schei­dung und Wie­der­ver­hei­ra­tung – nivel­lie­ren, soge­nann­te kirch­li­che Ver­ei­ne im Schutz­raum der Kir­che gegen sie ope­rie­ren: Ver­feh­lun­gen gegen das Depo­si­tum Fidei, also gegen das Glau­bens­gut der Kir­che fal­len nicht unter den Maß­nah­men­ka­ta­log der Deut­schen Bischö­fe. Nur die Ver­wei­ge­rung ein­zel­ner, aus Pro­test gegen Miß­stän­de der genann­ten Art aus der Steu­er­zah­l­er­ge­mein­schaft der Kir­che aus­zu­tre­ten, wird mit Sank­tio­nen geahn­det, die der Exkom­mu­ni­ka­ti­on gleich­zu­set­zen sind.“

Nach der neu­en Reg­lung der Bischö­fe, wer­den Katho­li­ken, die ihre Kir­chen­steu­er­zah­lung aus Gewis­sens­grün­den ein­stel­len, die Sakra­men­te ver­wei­gert. Jenen Katho­li­ken bleibt nur noch, sich Ver­ei­ni­gun­gen wie der Pius­bru­der­schaft zuzuwenden.

Text: Linus Schneider

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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12 Kommentare

  1. Habe­mus ecle­sia nationale!

    Heu­te hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig gespro­chen: Es bleibt dabei:
    Der Staat ent­schei­det letzt­lich, wer katho­lisch ist, und wer nicht. Denn eine Erklä­rung vor dem Staat ist bin­dend; auch für die Kir­che. Wenn die DBK dies so hin­nimmt, oder sich gar dar­über freut, dann haben wir in Deutsch­land eine (katho­li­sche?) Staatskirche.

    Ande­rer­seits ist es der Kir­che nicht ver­wehrt, sich via Neu­re­ge­lung der Kir­chen­bei­trä­ge aus der Staats­klam­mer zu lösen. Aber das wird nicht geschehen.

    Wenn etwa der Päpst­li­che Rat für die Geset­zes­tex­te sei­ne Vor­ga­ben v. 13.3.06 ent­spre­chend kor­ri­giert und z.B. das Dekret der DBK bestä­tigt, dann ist der Deut­schen Katho­li­schen Natio­nal­kir­che die fak­ti­sche (juri­sti­sche) Tren­nung von Rom gelun­gen. Und dann kann man end­lich auch über Glau­bens­in­hal­te bes­ser dis­ku­tie­ren und die­se – wo zeit­gei­stig nötig – kor­ri­gie­ren. Von der juri­sti­schen Tren­nung zur theo­lo­gi­schen ist es nur ein win­zi­ger Schritt.

    Wie also kann man römisch-katho­lisch blei­ben, ohne “aus­zu­tre­ten”??

    • Der gan­ze Streit um die paar Euro Kir­chen­steu­er ist doch lächerlich !
      Für was für einen Mist geben die Leu­te nicht alles sinn­los viel Geld aus.
      Die Kir­che unter­hält vie­le sozia­le Ein­rich­tun­gen für die Men­schen aller
      Altersstufen.
      Auch bei den Pius­brü­dern bekommt man nichts umsonst.

      • Es ist abso­lut nicht lächer­lich, wenn man per Kir­chen­steu­er auto­ma­tisch das ZdK oder BdKJ mit sei­nen pro­te­stan­ti­schen Vor­stel­lun­gen und For­de­run­gen gegen sein gewis­sen als Gläu­bi­ger unter­stüt­zen muß. Eben­so ist es quä­lend per Kir­chen­steu­er den Unge­hor­sam der Bischö­fe gegen Rom und den Papst z.B. in Sachen Wand­lungs­wor­te und der aus­blei­ben­den Kathe­che­se der Gläu­bi­gen zu bezahlen.

        Der „Aus­tritt“ von der Kir­chen­steu­er aus Gewis­sens­grün­den erscheint mir hono­ri­ger als das bezah­len o.a. Unfugs und Häresie.

        Das glei­che Geld (Kir­chen­steu­er­ersatz) fließt jetzt von mir an die Petrus-Bruderschaft.

      • Als ich merk­te, daß da die „m“ feh­len, war’s lei­der zu spät. Kei­ne Kor­rek­tur­mög­lich­keit. Aber danke.

  2. „Jenen Katho­li­ken bleibt nur noch, sich Ver­ei­ni­gun­gen wie der Pius­bru­der­schaft zuzu­wen­den“, schreibt Linus Schneider.
    Wenn man wirk­lich will, dass die Kir­che fort­be­steht, der katho­li­sche Glau­be in sei­ner Fül­le, bleibt einem viel­leicht nichts ande­res übrig.
    Ich sage das, weil ich von der Nach­kon­zils­kir­che geprägt war, von ihrer teils hete­ro­do­xen Theo­lo­gie. Hät­te ich nicht von mei­ner Kind­heit und Jugend her die vor­kon­zi­lia­re Kir­che gekannt und geliebt, ihren Glau­ben, ich weiß nicht, ob ich wenig­stens mei­nen „nach­kon­zi­lia­ren Patch­work-Glau­ben“ hät­te behal­ten kön­nen und eine ver­zwei­fel­te Agno­sti­ke­rin gewor­den wäre.
    Wer die Nach­kon­zils­kir­che in Deutsch­land mit sei­nen Steu­ern finan­ziert, ist gezwun­gen, sich an der Zer­stö­rung des katho­li­schen Glau­bens zu betei­li­gen. Mit sei­nem Geld eine „drit­te Kir­che“ vor­zu­be­rei­ten, eine öku­me­nisch-deut­sche Natio­nal­kir­che, die ja schon erkenn­bar ist.

    • „.…..bleibt einem viel­leicht nichts ande­res übrig.“

      Da man ja als gläu­bi­ger Katho­lik nach dem Aus­tritt aus der Kir­chen­steu­er eine Hei­mat braucht, habe ich bereits dies­be­züg­lich bei der Petrus-Bru­der­schaft, die künf­tig mei­ne Bei­trä­ge erhält, ent­spre­chend ange­fragt. Man will das klä­ren, zumal in der Schweiz bereits eine ent­spre­chen­de Gemein­de besteht.

      Also dort anfra­gen. Das könn­te die Sache befördern.

    • Nach­dem ich per Exkom­mu­ni­ka­ti­on (Bis­tum Mainz) mei­ne Hei­mat als Gläu­bi­ger ver­lo­ren habe, suche ich mir eine neue.

      In Gesprä­chen mit der Petrus-Bru­der­schaft und dem Opus Dei hat sich her­aus­ge­stellt, daß auch die die­se „Exkomu­ni­ka­ti­on“ als wir­kungs­los anse­hen, weil die­se sich aus­schließ­lich davon ablei­tet, wer mein „Kir­chen­geld“ tat­säch­lich erhält, bzw dar­aus, daß es Mainz künf­tig garan­tiert nicht mehr bekommt.

      Aus die­sen Aus­sa­gen erken­ne ich mühe­los, daß die DBK ein Schis­ma beför­dert. Von der theo­lo­gi­schen Sei­te der durch Kir­chen­steu­er ali­mi­nier­ten Häre­ti­ker mal ganz abgesehen.

  3. Lie­be Redak­ti­on, der Arti­kel ist inhalt­lich falsch. Das Gegen­teil ist rich­tig. Das Erz­bis­tum Frei­burg woll­te die Unwirk­sam­keit des Kir­chen­aus­tritts von Prof. Zapp fest­stel­len las­sen und ist damit nun in letz­ter Instanz geschei­tert. Die Fest­stel­lung des BVerwG, man kön­ne nicht nur aus der Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts, son­dern nur aus der Glau­bens­ge­mein­schaft ins­ge­samt aus­tre­ten, betrifft allein den staats­kir­chen­recht­li­chen Blick­win­kel. Intern kir­chen­recht­lich gilt etwas ande­res. Dar­über kann das BVerwG auch gar nicht befin­den. Also:
    Kein Sieg für die deut­schen Bischöfe!!!!!

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