Syrisch-Orthodoxes Kloster Mor Gabriel verliert im Landstreit gegen türkischen Staat


(Anka­ra) Das Beru­fungs­ge­richt in Anka­ra ent­schied letzt­in­stanz­lich gegen das Klo­ster, wodurch jetzt 28 Hekt­ar Klo­ster­ge­län­de dem tür­ki­schen Staat zufal­len und dem Klo­ster die wirt­schaft­li­che Exi­stenz ent­zo­gen wird. Damit ist zumin­dest auf natio­na­ler Ebe­ne der seit 2008 lau­fen­de Streit zuun­gun­sten Mor Gabri­els ent­schie­den. Wie so vie­le min­der­hei­ten­feind­li­che Urtei­le tür­ki­scher Gerich­te kann auch die­ses nur noch auf EU-Ebe­ne, also vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te fort­ge­setzt bzw. ange­foch­ten werden.

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Der gericht­li­che Land­streit zer­mürbt die klei­ne syrisch-ortho­do­xe Gemein­schaft inner- und außer­halb der Tür­kei seit 2008, denn alles, was Mor Gabri­el zustößt, trifft das letz­te bedeu­ten­de spi­ri­tu­el­le Zen­trum die­ser Glau­bens­ge­mein­schaft im nord­me­so­po­ta­mi­schen Ursprungs­ge­biet des Tur Abdin. Klä­ger gegen Mor Gabri­el waren auch die anrai­nenden kur­di­schen Bewoh­ner drei­er Dör­fer, was das Zusam­men­le­ben der letz­ten, rund 2000 ara­mä­isch­spra­chi­gen Chri­sten und der über­wäl­ti­gen kur­disch-mus­li­mi­schen Mehr­heit in der Regi­on zusätz­lich schwer belastet.

Das jüng­ste und zunächst abschlie­ßen­de Urteil bil­det aber auch einen direk­ten Affront gegen alle, die sich in der Tür­kei und im Aus­land für den Erhalt der Besitz­rech­te von Mor Gabri­el ein­ge­setzt hat­ten: In der Tür­kei hat­ten sich im Juni 2012 rund 300 Intel­lek­tu­el­le öffent­lich mit Mor Gabri­el soli­da­risch erklärt. Etwa gleich­zei­tig hat­te der Deut­sche Bun­des­tag auf Antrag der regie­ren­den Frak­tio­nen der CDU/​CSU sowie FDP einen Beschluß zum Schutz des Klo­sters verabschiedet.

Text: AGA/​Linus Schneider
Bild: AGA

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1 Kommentar

  1. Wann end­lich wer­den in Deutsch­land Geneh­mi­gun­gen zur Errich­tung von Moscheen davon abhän­gig gemacht, dass auch in isla­mi­schen Län­dern, spe­zi­ell in der Tür­kei, Klö­ster und Kir­chen für Chri­sten gebaut oder in Eigen­tum behal­ten wer­den können?

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