Ökumenismus: Die Perspektive Benedikts XVI. und Kardinal Kaspers – Verschiedene Strömungen im Vatikan


(Castel Gan­dol­fo) Ab dem 30. August wird sich in der Som­mer­re­si­denz des Pap­stes wie­der der Ratz­in­ger-Schü­ler­kreis ver­sam­meln. Dort wer­den sich mit Joseph Ratz­in­ger und Wal­ter Kas­per der „römisch­ste“ und der „anti-römisch­ste“ Ver­tre­ter der Römi­schen Kurie gegen­über­ste­hen, wie der Vati­ka­nist Pao­lo Roda­ri die bei­den cha­rak­te­ri­sier­te. Kar­di­nal Kas­per war selbst Schü­ler des sei­ner­zei­ti­gen Theo­lo­gie­pro­fes­sors Joseph Ratz­in­ger. The­ma des dies­jäh­ri­gen Tref­fens ist das Ver­hält­nis zwi­schen Katho­li­ken, Luthe­ra­nern und Angli­ka­nern. Ein The­ma, zu dem es an der Römi­schen Kurie unter­schied­li­che theo­lo­gi­sche Strö­mun­gen gibt. Aus­gangs­punkt der Tagung des Schü­ler­krei­ses wird ein Buch von Kar­di­nal Kas­per aus dem Jahr 2009 sein, in dem er kurz vor sei­nem Aus­schei­den als Prä­si­dent des Päpst­li­chen Rats zur För­de­rung der Ein­heit der Chri­sten ver­such­te, eine Bilanz der Bezie­hun­gen zu ziehen.

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Der Öku­me­nis­mus ist für eini­ge Län­der von beson­de­rer Aktua­li­tät. Dazu gehört vor allem die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Dort wur­den durch eine pan­christ­li­che Ein­heits­ö­ku­me­ne Erwar­tungs­hal­tun­gen auf­ge­baut, die sich teil­wei­se in Erzwin­gungs­druck auf Rom umwan­deln. Rom, so der ver­mit­tel­te Ein­druck, sei ein Brems­klotz, der unein­sich­tig an einem „über­hol­ten“ Kir­chen­bild fest­hal­te. Jen­seits der theo­lo­gi­schen Gesprä­che wur­den in der kon­kre­ten Umset­zung des Öku­me­nis­mus mit­tels aus­ge­präg­ter Rela­ti­vie­rung für nicht weni­ge ein­fa­che Gläu­bi­ge selbst zen­tra­le Unter­schei­dungs­merk­ma­le zwi­schen den Kon­fes­sio­nen übertüncht.

Die unter­schied­li­chen Strö­mun­gen deut­scher Befind­lich­kei­ten strah­len weit in den Vati­kan hin­ein. Ver­stärkt gilt dies, seit Deut­sche dort füh­ren­de Ämter beklei­den. Bereits in der Ver­gan­gen­heit fan­den sich die Kar­di­nä­le Ratz­in­ger und Kas­per auf gegen­sätz­li­chen Posi­tio­nen wie­der. Bei­de ver­kör­pern abseits der Extre­me gewis­ser­ma­ßen die bei­den Haupt­strö­mun­gen des deut­schen Öku­me­nis­mus. Kar­di­nal Ratz­in­ger muß­te sich jah­re­lang mit den Posi­tio­nen Kas­pers aus­ein­an­der­set­zen und sich die­sen auch wider­set­zen, als der ehe­ma­li­ge Bischof von Rot­ten­burg-Stutt­gart von Papst Johan­nes Paul II. als „Mini­ster“ für die Öku­me­ne nach Rom beru­fen wur­de. Das war im Jahr 1999. Zunächst wur­de Wal­ter Kas­per Sekre­tär des zustän­di­gen Rats, also Vize-Mini­ster, um 2001 zur Num­mer Eins aufzusteigen.

Woll­te man die gegen­sätz­li­chen Posi­tio­nen zwi­schen Ratz­in­ger und Kas­per ver­ein­fa­chend zusam­men­fas­sen, könn­te man sagen, daß für Ratz­in­ger der Vor­rang der Welt­kir­che zukommt und nicht den Orts­kir­chen. Kas­per hin­ge­gen ist der Mei­nung, daß der Pri­mat den Orts­kir­chen zukom­me, die in Sum­me die Welt­kir­che bil­den. Des­halb sei es ange­mes­sen und not­wen­dig, den Orts­kir­chen mehr Hand­lungs­spiel­raum zu las­sen, zum Bei­spiel auch, wenn auch nicht so direkt aus­ge­spro­chen, durch das Recht sich selbst die Bischö­fe zu wählen.

Bei die­sem Punkt mag Kas­pers eige­ne Lebens­ge­schich­te eine Rol­le spie­len. Die Diö­ze­se Rot­ten­burg-Stutt­gart ver­fügt über das alte Wahl­recht, wonach das Dom­ka­pi­tel den Bischof wählt und der Papst die Wahl nur bestä­tigt. Das Kir­chen­ober­haupt ist nicht zur Bestä­ti­gung ver­pflich­tet. Aller­dings wür­de eine Ableh­nung eines gewähl­ten Bischofs eine Rei­he von Kon­flik­ten nach sich ziehen.

Die Fra­ge nach dem Vor­rang von Welt­kir­che oder Orts­kir­chen spie­geln den Kon­flikt über den Pri­mat des Pap­stes wider. Die Stel­lung des Pap­stes stellt einen zen­tra­len Kern des Öku­me­nis­mus­kon­flikts dar. Sie wur­de im Lau­fe der Kir­chen­ge­schich­te immer wie­der in Fra­ge gestellt. Die päpst­li­che Vor­rang­stel­lung und Ent­schei­dungs­ge­walt wur­de ger­ne als „Macht“ gele­sen, zumin­dest von Krei­sen, die mit gewis­sen Ent­schei­dun­gen nicht ein­ver­stan­den sind. Stärk­te das Erste Vati­ka­ni­sche Kon­zil die Vor­rang­stel­lung des Pap­stes, gab es auf dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil eine star­ke Strö­mung zu des­sen Ein­schrän­kung. Dem Papst wur­de die Kol­le­gia­li­tät entgegengesetzt.

Her­mann Josef Pott­mey­er, ein „nach­kon­zi­lia­rer“ Theo­lo­ge, steht in der Pri­mats­fra­ge der Posi­ti­on Kas­pers nahe. Der deut­sche Fun­da­men­tal­theo­lo­ge gehör­te im fünf­ten und sech­sten Quin­qu­en­ni­um (1992–2004) der Inter­na­tio­na­len Theo­lo­gen­kom­mis­si­on an. Er ver­glich zur Ver­an­schau­li­chung des Kon­flikts die Theo­lo­gie mit einer Land­schaft. Die theo­lo­gi­sche Tra­di­ti­on rund um den Pri­mat des Petrus ähn­le einer Grenz­re­gi­on zwi­schen zwei seit lan­gem ver­fein­de­ten Staa­ten. Über­all sto­ße man auf Kampf­spu­ren, alte Schüt­zen­grä­ben, Bun­ker und unter den gefähr­lich­sten Über­bleib­seln des Krie­ges, eini­ge Tret­mie­nen. Die gefähr­lich­ste Tret­mie­ne sei das vom Ersten Vati­ka­ni­schen Kon­zil ver­kün­de­te Unfehl­bar­keits­dog­ma des Papstes.

Zumin­dest erwähnt sei auch die radi­ka­le Posi­ton, die im Pri­mat des Pap­stes per se einen Stein des Ansto­ßes sehen. Hans Küng, der es vor­zieht trotz einer Ver­söh­nungs­ge­ste Bene­dikts XVI., der ihn bald nach sei­ner Wahl zu einem Gespräch ein­lud, an sei­nem selbst­ge­strick­ten „Welt­ethos“ fest­zu­hal­ten, ali­men­tiert seit Jahr­zehn­ten in anti­rö­mi­schem Affekt eine gan­ze anti­päpst­li­che Strö­mung. Sei­ner radi­ka­len Mei­nung nach hät­te das Vati­ka­num Eins den Pri­mat als abso­lu­te päpst­li­che Mon­ar­chie defi­niert. Und da sich Küng, wie bereits im 19. Jahr­hun­dert die pro­te­stan­ti­schen Kir­chen und ein klei­ner Teil der katho­li­schen Kir­che, der schließ­lich in einem häre­ti­schen Schis­ma ende­te, der­ma­ßen an der Unfehl­bar­keit stößt, behaup­tet er, das Erste Vati­ka­ni­sche Kon­zil habe eine all­ge­mei­ne Unfehl­bar­keit des Pap­stes festgelegt.

Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil beton­te hin­ge­gen die Gemein­schaft der Bischö­fe und die Kol­le­gia­li­tät. Ein Teil der Kon­zils­vä­ter, die sich jedoch nicht durch­set­zen konn­ten, ver­such­te den Pri­mat als Sum­me der Bischö­fe fest­zu­schrei­ben. In die­ser Fra­ge kreuz­ten sich die gei­sti­gen Schwer­ter Ratz­in­gers und Kas­pers bereits in den 90er Jahren.

Seit­her schwelt ein Kon­flikt zwi­schen den bei­den Strö­mun­gen, bei denen, grob gefaßt, sich Petrus der Sum­me der Bischö­fe gegen­über­sieht. Da bei­de Strö­mun­gen leben­dig und aktiv sind, ist die Fra­ge offen, wo genau sich bei­de tref­fen, wo bei­de einen akzep­ta­blen Ver­söh­nungs­punkt aus­fin­dig machen kön­nen. Die Fra­ge ist offen, da bei­de Sei­ten einen offe­nen Bruch ver­mei­den und damit jenen Spiel­raum las­sen, der die nöti­ge theo­lo­gi­sche Ver­tie­fung der Fra­ge erlaubt, die irgend­wann zur Klä­rung füh­ren wird. Das Unfehl­bar­keits­dog­ma von 1870 steht dabei unum­stöß­lich. Ein Zurück dahin­ter gibt es nicht.

Die Kon­flikt­li­nie zwi­schen Papst Bene­dikt XVI. und Kar­di­nal Kas­per ver­lief auch ent­lang der Fra­ge der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen. Wie­der­um ein beson­ders im deut­schen Sprach­raum aktu­el­les The­ma. Kas­per war mit dem dama­li­gen Vor­sit­zen­den der deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Karl Kar­di­nal Leh­mann deut­lich „auf­ge­schlos­se­ner“ als Kar­di­nal Ratz­in­ger als Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on. Ähn­lich waren die Fron­ten in der Fra­ge, ob Katho­li­ken sich am staat­li­chen Bera­tungs­schein­we­sen betei­li­gen dür­fen, das die straf­freie Tötung unge­bo­re­ner Kin­der ermög­licht. Kar­di­nal Ratz­in­ger dräng­te mit Papst Johan­nes Paul II. auf einen strik­ten Rück­zug der Katho­li­ken aus dem Schein­we­sen des Staa­tes. Der dama­li­ge Nun­ti­us in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, Gio­van­ni Lajo­lo, 2007 von Papst Bene­dikt XVI. zum Kar­di­nal erho­ben, hat­te alle Hän­de voll zu tun, zwi­schen den deut­schen Bischö­fen und der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on zu vermitteln.

In ande­ren Fra­gen sind sich die bei­den hin­ge­gen erstaun­lich nahe. Dazu gehört zum Bei­spiel die Über­zeu­gung, daß Jesus Chri­stus das ein­zi­ge Heil der Mensch­heit ist und es des­halb kein Heil in und durch ande­re Reli­gio­nen gibt, wie Kar­di­nal Ratz­in­ger 2000 in der Erklä­rung Domi­nus Jesus bekräf­tig­te. Kas­per stimm­te damals auf­fal­lend nicht in den Chor der Kri­ti­ker ein, dem hin­ge­gen auch eini­ge hohe Kir­chen­ver­tre­ter ange­hör­ten. Er kri­ti­sier­te viel­mehr die „soge­nann­ten libe­ra­len Aus­le­gun­gen“, die sich „selbst als pro­gres­siv defi­nie­ren, in Wirk­lich­keit aber sub­ver­siv sind“. Glei­ches gilt auch für ein ande­res The­ma, das Ratz­in­ger beson­ders wich­tig ist: die Lit­ur­gie. Kas­per wider­sprach jenen, die der Mei­nung sind, die Lit­ur­gie sei besten­falls eine Neben­er­schei­nung des Glau­bens­le­bens: „Die Kri­se im Ver­ständ­nis der Eucha­ri­stie ist der inner­ste Kern der gegen­wär­ti­gen Kir­chen­kri­se.“

Wie wer­den sich Ratz­in­ger und Kas­per, erste­rer nun Papst Bene­dikt XVI., letz­te­rer eme­ri­tier­ter „Mini­ster“, gewis­ser­ma­ßen im Ruhe­stand, in den letz­ten August und ersten Sep­tem­ber­ta­gen zum The­ma Öku­me­ne gegen­über­tre­ten? Die Tref­fen des Schü­ler­krei­ses dien­ten dem Papst in den ver­gan­ge­nen Jah­ren, um sich unter ande­rem auch dadurch zu wich­ti­gen The­ma durch eine fun­dier­te Bestands­auf­nah­me einen klä­ren­den Blick für bevor­ste­hen­de Ent­schei­dun­gen zu ver­schaf­fen. Die Apo­sto­li­sche Kon­sti­tu­ti­on Angli­ca­n­o­rum coe­ti­bus, die es Angli­ka­nern ermög­licht, in die Ein­heit mit Rom zurück­zu­keh­ren, ist ein deut­li­ches Signal, wie sich Papst Bene­dikt XVI. die Früch­te der Öku­me­ne vor­stellt. Gegen­über den Luthe­ra­nern sand­te er ein wohl­wol­len­des Signal, als er in der Augu­sti­ner­kir­che von Erfurt die Per­son Mar­tin Luthers öffent­lich erwähn­te. Dabei han­del­te es sich nicht um die von man­chen Krei­sen gewünsch­te und von ande­ren hin­ein­in­ter­pre­tier­te „Reha­bi­li­tie­rung“ des ein­sti­gen Augu­sti­ner-Ere­mi­ten. Dazu sind die Gegen­sät­ze zwi­schen „Refor­ma­tor“ und „Kir­chen­spal­ter“ in der Gestalt des deut­schen Theo­lo­gen zu groß.

Text: Paix Liturgique/​Giuseppe Nardi
Bild: vaticandiplomacy

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12 Kommentare

  1. Tja, da müss­ten wohl etli­che Pur­pur­trä­ger, Bischö­fe und Theo­lo­gen eine dok­tri­nel­le Prä­am­bel unter­schrei­ben… Da wür­de sich regel­recht eine Schlan­ge bil­den, die ziem­lich lang wäre…

    Doch gemach: Ver­däch­tig in der Nach­kon­zils­kir­che sind immer nur die Ver­tre­ter der 2000jährigen Tra­di­ti­on. Alle ande­ren genie­ßen so vie­le Frei­hei­ten, dass ein­fa­che Gläu­bi­ge oft längst nicht mehr wis­sen, was ver­bind­lich zu glau­ben ist, ob über­haupt noch was Ver­bind­lich­keit hat. Nicht kir­chen­fer­ne Tauf­schein­ka­tho­li­ken, son­dern ein Teil der 12 %, die über­haupt noch an der Eucha­ri­stie­fei­er teilnehmen…

    Also, in Deutsch­land ist es wenig­stens so.

  2. Klar­stel­lung:

    Wider­spruch in sich:
    Wenn jemand Dignita­tis huma­ne in der Sache für falsch und die Staats­leh­re von Ci rie­sce für über­zeu­gen­der hält: Über­haupt kein Problem. 

    The socie­ty has been fed by peo­p­le who use the word “error.”

    Und wenn dann genau letz­te­res kri­ti­siert wird – und auch noch behaup­tet wird, das sei „Wischi-waschi“ – dann ist das ein direk­ter, kon­tra­dik­to­ri­scher Wider­spruch und ich weiß nicht, wor­auf das hin­aus lau­fen soll, was uns damit gesagt wer­den soll.
    Die fsspx behaup­tet das 2. Vat sei mit Irr­tü­mern befleckt. Und Sie selbst sagen, man dür­fe das 2. Vat. für sach­lich falsch hal­ten. Nun, wo ist dann das Problem???

    • Neh­men Sie es nicht per­sön­lich, aber Sie zei­gen doch nur, dass Sie in der Mate­rie nicht bewan­dert sind. Vor­schlag für Ihre Som­mer­lek­tü­re: Ein anstän­di­ges „vor­kon­zi­lia­res“ Dog­ma­tik­lehr­buch, und hier ins­be­son­de­re die theo­lo­gi­sche Erkennt­nis­leh­re. Wenn Sies es schaf­fen, den ersten Band von Sche­ebens Hand­buch (den fin­den Sie auch kom­plett online).
      M. Gau­dron hat sich übri­gens in der Dis­kus­si­on mit Rhon­hei­mer fest­ge­legt: Er betrach­tet die vom II. Vati­ka­num auf­ge­ge­be­ne „tra­di­tio­nel­le“ (so tra­di­tio­nell ist sie in Wahr­heit gar nicht…) Staats­leh­re über­haupt nicht als de fide (weder divina noch eccle­sia­sti­ca), ja nicht ein­mal als pro­xi­ma fidei oder theo­lo­gice cer­ta, son­dern „bloß“ als doc­tri­na catho­li­ca. Die gegen­tei­li­ge Auf­fas­sung des II. Vati­ka­ni­schen Kon­zils und des gesam­ten päpst­li­chen wie bischöf­li­chen Lehr­am­tes seit­her wäre dann „sal­tem temer­a­ria“. Kei­ne beson­ders stren­ge Zen­sur, aber kann ein Katho­lik dem Lehr­amt so etwas vor­wer­fen? Mini­me. [Fort­set­zung folgt.] 

      • [Fort­set­zung] Und es ist eben toto cae­lo ver­schie­den von der blo­ßen Behaup­tung der sach­li­chen Falsch­heit bzw. Irrig­keit der Leh­re von DH. Wenn ich per­sön­lich sage, dass sich die frü­he­re Päpst­li­che Bibel­kom­mis­si­on in fast allen ihren Ent­schei­dun­gen geirrt hat, impli­ziert das in kei­ner Wei­se, dass die in die­sen Ent­schei­dun­gen ent­hal­te­nen Auf­fas­sun­gen mit irgend­ei­ner Zen­sur zu bele­gen wären. Und das sieht man in Rom genau­so. Wenn heu­te ein deut­scher Pro­fes­sor für Altes Testa­ment in einem Auf­satz oder einer Mono­gra­phie die mosai­sche Autor­schaft des Pen­ta­teuch behaup­ten wür­de, wäre zwar all­ge­mei­nes Kopf­schüt­teln die Fol­ge, er bräuch­te aber kein Ver­fah­ren sei­tens der CDF befürch­ten… 😉 Geseg­ne­ten Sonntag!

        • Ich befürch­te zwar, dass es kei­nen Sinn macht, mit jeman­dem zu dis­ku­tie­ren, der eine solch her­ab­las­send-schlu­mei­ster­li­che Art an den Tag legt – und vor allem, wenn sich dabei zudem zeigt, dass die­ser offen­kun­dig weni­ger Ahnung von den Mate­ri­en hat als er sei­nem Dis­kuss­si­ons­part­ner vor­wirft zu haben.
          Den­noch wage ich einen Versuch.
          1. Um einen logi­schen Wider­spruch auf­zu­wei­sen braucht es kei­ne Dog­ma­tik. Sie selbst schrei­ben jetzt „sach­li­chen Falsch­heit bzw. Irrigkeit“.
          Genau das war mein Punkt: „sach­lich falsch“ ist gleich­be­deu­tend mit Irr­tum. – Dan­ke dass sie mir wenig­stens das zuge­ben. Nun, und wenn Sie dann aber Anstoß neh­men, wenn die sspx die Leh­re für einen err­ror hält – und error=Irrtum, Irrig­keit – dann: q.e.d.
          2. Sie ver­su­chen dann zwar noch „error“ als Zen­sur von „error“ als was auch immer abzu­gren­zen, aber Ihre Bei­spie­le der Bibel­ko­mis­si­on sind alles ande­re als ana­log zu dem dis­ku­tier­ten Fall und damit nicht entscheidend.

          • 3. Und um wei­ter bei den her­ab­las­sen­den ad homi­nem Attacken zu blei­ben, die Sie offen­bar so lie­ben: Mit ihrer Behaup­tung bzgl. der fides eccl. resp. catho­li­ca zei­gen Sie, wie­viel Ahnung Sie von der Sache haben:

            „fides catho­li­ca“ oder „eccle­sia­sti­ca“ wer­den in der theo­log. Prin­zi­pi­en­leh­re zumeist deckungs­gleich ver­wen­det, eben­so „doc­tri­na catho­li­ca“ u „eccle­sia­sti­ca“.

            S. etwa – um auf die Som­mer­lek­tü­re zu spre­chen zu kom­men – Ott, Dog­ma­tik, Ein­lei­tung, § 6
            Er benutzt „verit. cath.“ deckungs­gleich mit „doc­tri­na eccl.“ und sagt die­se sei­en auf­grund der unfehl­ba­ren „fides eccl.“ anzunehmen.

            Vgl. auch Die­kamp, Dog­ma­tik, 1. Bd, §§ 4 u 6

            Nicht immer ist die Nomen­kla­tur völ­lig ein­heitl in/​bei d unter­schied­li­chen Hand­bü­chern u Autoren. Ich ver­mu­te daher ihre abwei­chen­de Einschätzung.

            Jeden­falls wird aus dem Zush klar, dass Gau­dron e „doc­tri­na catho­li­ca“ meint, die – bspw. mit Ott u Die­kamp – „de fide eccl. seu catho­li­ca“ ist.
            Und deren Gegen­teil eben ein error ist – in fide eccl. seu cath.

  3. „Die Aus­sa­gen des Kon­zils zu Reli­gi­ons­frei­heit, Juden­tum und Men­schen­rech­ten hät­ten „dog­ma­ti­sche Impli­ka­tio­nen“, sag­te S.E. Erz­bi­schof Mül­ler der „Süd­deut­schen Zei­tung“ (Sams­tag)“

    sie­he
    http://​www​.kathweb​.at/​s​i​t​e​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​d​a​t​a​b​a​s​e​/​4​8​2​0​4​.​h​tml

    Dem gegen­über steht zum Bei­spiel die Aus­sa­ge S.E. Kar­di­nal Brandmüllers:

    „Selt­sa­mer­wei­se haben die bei­den umstrit­ten­sten Tex­te, näm­lich „Nost­ra Aet­a­te“ und „Dignita­tis Hum­a­nae“, nach der Ein­schät­zung mei­nes ver­ehr­ten Pro­fes­sors in Kir­chen­recht Klaus Mörs­dorf, kei­nen lehr­mä­ßig bin­den­den Inhalt. Also kann man dar­über reden! (…)“…„Natür­lich muss man sie ernst­neh­men, als Aus­druck des leben­di­gen Lehr­amts! ABER OHNE DIE GANZE KIRCHE BINDEN ZU WOLLEN, damit sie die­se For­mel akzep­tiert, in der sie sich befinden.“

    sie­he
    http://​www​.vati​c​an​hi​sto​ry​.de/​w​o​r​d​p​r​e​s​s​/​?​p​=​5​518

    Immer­hin war Pro­fes­sor Klaus Mörs­dorf als Kon­zil­s­pe­ri­tus an der Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung des Zwei­ten Vati­ca­num und als Kon­sul­tor an der Reform des Codex Iuris Cano­ni­ci 1983 beteiligt…

    Ja, die Ent­schei­dung liegt in Rom, ja dort lag sie schon immer… die Ent­schei­dung über eine Eini­gung liegt beim hei­li­gen Vater! Und nur bei ihm!

    …„Deus cari­tas est“
    .…„et nos cre­di­ti­mus caritatem“…

    Gott ist ein­fach, und er ist die Wahrheit!

    Neben­bei…

    …Auf Rora­te Cae­li steht ein höchst inter­es­san­ter Arti­kel über das soge­nann­te „Pius-Leak“.…

    Inter­es­san­ter Artikel…hoffentlich hilft er der Prie­ster­bru­der­schaft Sankt Pius X., sol­che Din­ge in Zukunft ver­mei­den zu können.

    http://​rora​te​-cae​li​.blog​spot​.de/​2​0​1​2​/​0​7​/​a​l​b​i​o​n​.​h​tml
    http://​angel​queen​.org/​2​0​1​2​/​0​6​/​2​6​/​w​h​a​t​-​w​e​-​k​n​o​w​-​a​b​o​u​t​-​t​h​e​-​s​s​p​x​-​l​e​a​k​e​rs/

  4. DIE BEDINGEN MÜSSTEN DEFINITIV FÜR ROM ANNEHMBAR SEIN!

    Es wird lang­sam lächer­lich, oder ist es das schon?!

    Schon wie­der ein inter­nes Papier veröffentlicht!

    …Albi­ni­on!

  5. P.S.:
    @ Klarstellung:
    Mir war nicht bekannt, dass es Sche­eben online gibt. Könn­ten Sie mir den link nen­nen?! Gra­ti­as ago.

  6. @Klarstellung:

    Sie behaup­ten: Gua­dron „betrach­tet die vom II. Vati­ka­num auf­ge­ge­be­ne „tra­di­tio­nel­le“ […] Staats­leh­re über­haupt nicht als de fide […], ja nicht ein­mal als pro­xi­ma fidei oder theo­lo­gice certa.“

    Nun spricht aber Gau­dron in dem von ihnen ange­führ­ten Schlag­ab­tausch aus­drück­lich von einer sen­ten­tia cer­ta (sie­he http://web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO611‑5.pdf)

    Soviel also zu der von ihnen ein­ge­for­der­ten „Kennt­nis der Mate­rie“ .… Seufz…

  7. Zunächst: Der Hei­li­ge Vater hat in sei­nem Arbeits­ur­laub jedes Recht, sich mit sei­nem Schü­ler­kreis zu treffen.
    Unbe­ha­gen kommt n u r des­halb auf, weil die­ses Tref­fen nicht im pri­va­ten Rah­men blei­ben son­dern zu neu­en Dis­kus­sio­nen in der Kir­che füh­ren wird. Und da scheint mir der deut­sche Anteil inzwi­schen zu hoch. Ein deut­scher Papst, ein deut­scher Glau­bens­prä­fekt, ein schwei­zer-deutsch­spra­chi­ger „Öku­me­ne-Prä­si­dent“, infor­mell der wohl über­wie­gend deutsch­spra­chi­ge Ratz­in­ger-Schü­ler­kreis mit sei­nem Einfluss.
    Der eme­ri­tier­te „Ein­heits-Prä­si­dent“ Kas­per, der hier sei­nen Ein­fluss gel­tend machen wird, der gegen­wär­ti­ge „Öku­me­ne-Chef“ Koch, bei­de ste­hen wohl eher für die „Öku­me­ni­tis“.

    „Öku­me­ni­tis“ stammt nicht von der Pius­bru­der­schaft, son­dern von dem Phi­lo­so­phen Diet­rich von Hil­de­brand, der unter der Ein­stel­lung gelit­ten hat, dass sich nur die Katho­li­ken auf die Pro­te­stan­ten zube­we­gen bis zum Identitätsverlust.

    „Öku­me­ni­tis“ nann­te er das…Das klingt nach Krankheit…

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