Angesichts der Kritik am Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen ist es notwendig, die katholische Position darzustellen. Leider hat dies der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff in seiner Erklärung versäumt.
Nach der Ankunft Christi haben die Sakramente [1]Unter den Gesetzesbräuchen des Alten Testamentes gab es auch Sakramente. Diese Sakramtente unterscheiden sich von den Sakramenten des Neuen Testamentes dadurch, daß sie keine Gnade bewirkten, … Continue reading des Alten Testamentes aufgehört, ihre Anwendungen wurde nach der Verkündung des Evangeliums zur Sünde:
Sie [Die Kirche, Anmerkung des Autors] glaubt fest, bekennt und lehrt, daß die Gesetzesbräuche des Alten Testamentes bzw. des mosaischen Gesetzes, die man in Zeremonien, heilige Opfer und Sakramente einteilt, weil sie eingesetzt worden waren, um auf einen Künftigen hinzudeuten, zwar zu jener Zeit dem göttliche Kult angemessen waren, bei der Ankunft unseres Herrn Jesus Christus aber, auf den dadurch hingedeutet worden war, aufgehört und die Sakramente des Neuen Testaments angefangen haben. Jeder, der auch noch nach dem Leiden (Christi) seine Hoffnung auf Gesetzesbräuche setzt und sich ihnen gleichsam als heilsnotwendig unterwirft, so als ob der Glaube an Christus ohne diese nicht retten könnte, hat tödlich gesündigt. Sie bestreitet jedoch nicht, daß sie vom Leiden Christi an bis zur Verkündigung des Evangeliums beibehalten werden konnten, solange man sie allerdings nicht im geringsten für heilsnotwendig erachtete; nach der Verkündigung des Evangeliums aber, so erklärt sie, können sie ohne Verlust des ewigen Heiles nicht beibehalten werden.
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Allen also, die sich des christlichen Namens rühmen, schreibt sie mit allem Nachdruck vor, zu jeder Zeit, sei es vor oder nach der Taufe, von der Beschneidung Abstand zunehmen; denn ob einer seine Hoffnung darauf setzt oder nicht: ohne Verlust des ewigen Heiles kann (der Gesetzesbrauch der Beschneidung) überhaupt nicht eingehalten werden.
Konzil von Florenz: Bulle „Cantate Domino“: Dekret für die Jakobiten, Denzinger: 38., aktualisierte Auflage 1999
Die Amputation eines Körperteils ist nur aus medizinischer Indikation erlaubt. Die Frage, ob eine falsche Religion ungehindert in unserem Land ihren Gepflogenheiten nachkommen kann, hat das Kölner Landgericht begrüßenswerterweise verneint. Ebenso wie Zeugen Jehovas rechtsstaatlich gehindert werden, ihren Kindern eine Bluttransfusion zu verweigern, werden jene strafrechtlich verfolgt, die Minderjährigen eine Körperverletzung in Form von Beschneidung zufügen.
Ein weiteres Ärgernis an der Erklärung von Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff ist, daß sie auch die Beschneidung von Mädchen indirekt rechtfertigt.
Text: Linus Schneider
Bild: Unbekannt
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↑1 | Unter den Gesetzesbräuchen des Alten Testamentes gab es auch Sakramente. Diese Sakramtente unterscheiden sich von den Sakramenten des Neuen Testamentes dadurch, daß sie keine Gnade bewirkten, sondern die künftige Gnade anzeigten. Vgl. Denzinger, 38 Auflage: 1310, 1348, 1602 |
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