Angesichts der Kritik am Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen ist es notwendig, die katholische Position darzustellen. Leider hat dies der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff in seiner Erklärung versäumt.
Nach der Ankunft Christi haben die Sakramente [1]Unter den Gesetzesbräuchen des Alten Testamentes gab es auch Sakramente. Diese Sakramtente unterscheiden sich von den Sakramenten des Neuen Testamentes dadurch, daß sie keine Gnade bewirkten, … Continue reading des Alten Testamentes aufgehört, ihre Anwendungen wurde nach der Verkündung des Evangeliums zur Sünde:
Sie [Die Kirche, Anmerkung des Autors] glaubt fest, bekennt und lehrt, daß die Gesetzesbräuche des Alten Testamentes bzw. des mosaischen Gesetzes, die man in Zeremonien, heilige Opfer und Sakramente einteilt, weil sie eingesetzt worden waren, um auf einen Künftigen hinzudeuten, zwar zu jener Zeit dem göttliche Kult angemessen waren, bei der Ankunft unseres Herrn Jesus Christus aber, auf den dadurch hingedeutet worden war, aufgehört und die Sakramente des Neuen Testaments angefangen haben. Jeder, der auch noch nach dem Leiden (Christi) seine Hoffnung auf Gesetzesbräuche setzt und sich ihnen gleichsam als heilsnotwendig unterwirft, so als ob der Glaube an Christus ohne diese nicht retten könnte, hat tödlich gesündigt. Sie bestreitet jedoch nicht, daß sie vom Leiden Christi an bis zur Verkündigung des Evangeliums beibehalten werden konnten, solange man sie allerdings nicht im geringsten für heilsnotwendig erachtete; nach der Verkündigung des Evangeliums aber, so erklärt sie, können sie ohne Verlust des ewigen Heiles nicht beibehalten werden.
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Allen also, die sich des christlichen Namens rühmen, schreibt sie mit allem Nachdruck vor, zu jeder Zeit, sei es vor oder nach der Taufe, von der Beschneidung Abstand zunehmen; denn ob einer seine Hoffnung darauf setzt oder nicht: ohne Verlust des ewigen Heiles kann (der Gesetzesbrauch der Beschneidung) überhaupt nicht eingehalten werden.
Konzil von Florenz: Bulle „Cantate Domino“: Dekret für die Jakobiten, Denzinger: 38., aktualisierte Auflage 1999
Die Amputation eines Körperteils ist nur aus medizinischer Indikation erlaubt. Die Frage, ob eine falsche Religion ungehindert in unserem Land ihren Gepflogenheiten nachkommen kann, hat das Kölner Landgericht begrüßenswerterweise verneint. Ebenso wie Zeugen Jehovas rechtsstaatlich gehindert werden, ihren Kindern eine Bluttransfusion zu verweigern, werden jene strafrechtlich verfolgt, die Minderjährigen eine Körperverletzung in Form von Beschneidung zufügen.
Ein weiteres Ärgernis an der Erklärung von Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff ist, daß sie auch die Beschneidung von Mädchen indirekt rechtfertigt.
Text: Linus Schneider
Bild: Unbekannt
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↑1 | Unter den Gesetzesbräuchen des Alten Testamentes gab es auch Sakramente. Diese Sakramtente unterscheiden sich von den Sakramenten des Neuen Testamentes dadurch, daß sie keine Gnade bewirkten, sondern die künftige Gnade anzeigten. Vgl. Denzinger, 38 Auflage: 1310, 1348, 1602 |
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O unheilige Einfalt,
das Gericht erhebt sich über das Grundgesetz!
Fakt ist, daß die Juden ihren Messias nicht angenommen haben und deshalb weiter mit dem AT leben.
Die Beschneidung ist göttliche Vorschrift für die Juden, nicht für uns.
Unser Grundgesetz sichert die freie Religionsausübung für alle Menschen. Wir haben den Juden nichts vorzuschreiben.
Die Begründung durch das Gericht ist geradezu haarsträubend, wenn es behauptet, daß durch die Beschneidung, – wann ist die Taufe dran? – die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt würden und daher erst nach persönlicher Entscheidung vorgenommen werden dürften.
Tut mir leid, aber oben zitiertes Dekret kann nun mit bestem Willen nicht auf die Frage der Beschneidung der Kinder gläubiger Juden angewandt werden. Die schwere Sünde entsteht, wie das Konzilsdekret ausführt, durch die Annahme einer Heilswirksamkeit der Beschneidung neben dem Erlösungsopfer Christi und verbietet dieselbe ausdrücklich allen Christgläubigen – dazu zählen gläubige Juden eben gerade nicht und sündigen damit genauso wenig wie wenn sie die Sonntagsmesse versäumen.
Die Gepflogenheiten einer falschen Religion wären darüber hinaus höchstens dann zu verbieten, wenn sie gläubige Katholiken von der wahren Religion abbrächten – wozu eine Beschneidung kaum in der Lage ist – oder eine ernsthafte Schädigung Dritter bewirkten. Eine Beschneidung am Jungen ist wohl kaum eine ernsthafte Schädigung. Ausserdem bezweifle ich, dass es dem Landesgericht bei seinem Urteil um den Schutz der katholischen Religion ging… 🙂
Hinzufügen möchte ich nur noch, dass die Beschneidung bei Jungen keinesfalls einer „Amputation“ gleichkommt und mit der Verstümmelung bei der Beschneidung von Mädchen überhaupt nicht zu vergleichen ist. Nur diese muss verboten und bestraft werden.
Herr Konrad Georg hat die große Gefahr, die dem Christentum droht, klar erkannt. Die religiöse Erziehung der eigenen Kinder durch die Eltern kann dann als Indoktrination und als Vergewaltigung der Persönlichkeitsrechte des Kindes gewertet werden. Am besten „der Staat“ nimmt die Kinder den Eltern weg und erzieht sie durch geschulte „Fachkräfte“. Rousseau und die französische Freimaurerrevolution lassen grüßen!
Dieser Beitrag ist ebenso abwegig wie das zugrundeliegende Schandurteil, in dessen Bewertung ich übrigens zum ersten Mal im Leben mit Dieter Graumann übereinstimme.
Die Berufung aufs Jakobitendekret des Florentiner Konzils geht an der Sache völlig vorbei. Ich zitiere die Synode: »Allen also, die sich des christlichen Namens rühmen, schreibt sie mit allem Nachdruck vor, zu jeder Zeit, sei es vor oder nach der Taufe, von der Beschneidung Abstand zunehmen.«
Abgesehen davon, daß man den konkreten historischen Kontext des Dekrets betrachten müßte, wendet es sich offensichtlich weder an Muslime noch an Juden – und kann das auch gar nicht. Auch nicht an Heiden aller Arten, versteht sich.
Niemals hat die Kirche Juden oder Muselmanen die Beschneidung ihrer Söhne zu untersagen versucht, noch etwa das Schächten der Schlachttiere. Vielmehr achtet sie das Naturrecht und hält die Gewalt der Eltern über ihre Kinder heilig.
Es sind erst die gottlosen Ideologien der Moderne, die es unternehmen, den Eltern ihre Kinder zu entfremden und endlich zu entreißen. – Man betrachte, so man die Möglichkeit hat, einmal den nationalsozialistischen Propagandastreifen »Der ewige Jude«. Ein „grünes“ Paradestück erster Güte, Tierschutz der ersten Stunde. Die ach so blutrünstigen Schächtungen werden ausgiebig gezeigt und
angeprangert.
Es ist derselbe Geist, der den erwachsenen Mann entmündigt, knechtet und versklavt, der ihm von Staats wegen vorschreiben will, ob und wie er ein Tier schlachten darf, der auch seine Kinder verlangt, der sie in Staatsschulen zwingt, sie gegen den Vater indoktriniert und hirnwäscht, der die Mutter von den Kindern trennt und in Fabrik oder Bureau zwingt, der nun auch endlich Muselmanen und Synagogensöhnen zu untersagen sich erdreistet, ihre Söhne nach ihrem religiösen Gebot zu beschneiden und der bald auch uns jede Glaubensunterweisung unserer Kinder, ja schon sie zu taufen verbieten wird.
Ich bin erleichtert, daß die Kommentatoren die Problematik korrekt erkannt und beschrieben haben und den Artikel damit ebenso einschätzen wie ich. Schade, daß in einem bislang durch höchst informative und qualitätvolle Beiträge aufgefallenen Portal so etwas veröffentlicht werden konnte.
Ich verstehe nicht wie man als Christ eine Körperverletzung dulden, noch weniger wie man eine solche mit einer Taufe gleichsetzen kann. Der Artikel zeigt, dass es Grenzen für Eltern gibt und sie eben nicht eine grenzenlose Gewalt über ihre Kinder haben. Auch wird niemand bestreiten, dass es wesentliche Unterschiede zwischen Schächtung eines Tieres und Körperverletzung eines Menschen gibt.
Ich glaube nicht, dass die religiöse Toleranz so weit gehen muss, dass Beschneidungen jeglicher Art geduldet werden soll.
Ohne aus dem Urteil ein katholisches machen zu wollen, es deckt sich sicher nur mit der katholischen Position: Dem Gebot den Nächsten nicht zu verletzten.
Die Urteilsbegründung des Gerichts „Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt“ ist wirklich gefährlich, bei allem Verständnis, dass eine körperliche Verletzung grundgesetzwidrig ist. Das Urteil selbst geht in Ordnung, nicht aber die Begründung dazu.
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Könnte jemand bitte mal darlegen, was bei einer sog. Beschneidung a) eine Jungen, b) eines Mädchens genau abgeht? Z.B., welche Schmerzen haben die Betroffenen? Gibt es Unterschiede beim Vorgehen des Beschneidens? Ist das Beschneiden wirklich Pflicht bei den Juden bzw. Muslimen? (Ich habe den Eindruck gewonnen, dass es schon innerhalb der Religionen starke Unterschiede in der Bewertung und in der Praxis der Beschneidung gibt.)
Mir ging es in dem Meinungsbeitrag darum aufzuzeigen, was die Kirche zu Körperverletzungen und Verstümmlung in Form einer Beschneidung bereits sagte.
Auf der anderen Seite wollte ich die berechtigte Frage nach der Duldung von Gewohnheiten falscher Religionen stellen.
Ich denke man kann die Beschneidung bis zum achten Tag, wenn sie schmerzfrei für den Jungen praktiziert wird, durchaus tolerieren.
Die Beschneidung älterer Jungen ohne Betäubung (Man möge sich die entsprechende Bilder bei Google anschauen) sicher nicht.
Das Landgericht wollte diese Unterscheidung nicht treffen und stellte die Strafbarkeit jeglicher Beschneidung von Jungen fest. Das ist mir lieber als die weitere Duldung von Beschneidung älterer Jungen, die das mit vollem Bewußsein erleben müssen.
Ein jeder der dem Autor nicht folgen mag: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/urteil-zur-beschneidung-das-wohl-des-kindes-11801160.html
Danke, Herr Georg!
wenigstens einer hat es erkannt: heute die Beschneidung, morgen die Taufe. am besten verzichten wir künftig auch auf die Namensgebung der Kinder, bevor auch das als Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Kindes auf den „demokratischen“ Index kommt.
In Deutschland spielt für die Rechtsprechung das NT oder das AT keine Rolle.
Grundsätzlich gelten die Elementar-Rechte des Menschen, bzw. die Regeln des Grundgesetzes.
Hierzu einige Merksätze, die darauf gründen:
Selbst-Bestimmtheit geht irrealen, bloßen Ideen vor.
Die Beschneidung Unmündiger ist gesetzeswidrig.
Die Selbst-Bestimmtheit ist Urgrund des Rechts auf Unversehrtheit.
Der Anspruch auf Unversehrtheit wird durch Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geschützt.
Art. 4 GG beseitigt nicht Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG.
Anders ausgedrückt: Die Freiheit etwas glauben zu können erlaubt nicht jedes Handeln, denn: Zwischen Glauben und Handeln besteht ein grundsätzlicher Unterschied.
Auch der meist falsch gebrauchte Begriff „Toleranz“ wirkt bei Beschneidung von Minderjährigen nicht, denn:
Gesetzesgemäßes Handeln
kann nicht toleriert,
sondern nur akzeptiert werden.
Gesetzeswidriges Handeln
kann weder toleriert,
noch akzeptiert werden.
Bert Steffens
Freier Philosoph
Andernac
Ich bin froh das so ein urteil gesprochen wurde.
Dem Philosophen ins Stammbuch:
Erklären Sie doch der Wissenschaft, wie die Welt aus dem Nichts entstehen konnte. Diese sucht mit Ihren Experimenten im CERN krampfhaft nach einem Weg, wie sie diese Frage an Gott vorbei deichseln könne.
Dann dürfen Sie der Wissenschaft auch noch auf wissenschaftlich verwertbarer Basis per nachvollziehbarem Experiment zeigen, wie sie die Ursuppe anzurühren hat, damit in ihr brauchbares Leben entsteht!!! Einfach so.
Sie haben es vielleicht noch nicht bemerkt, daß ein wissenschaftliches Dogma in den üblichen Plattitüden absolut keine Rolle spielt: Leben kann nur aus Lebendem hervorgehen.
Weil diese zwei Positionen ohne Gott nicht vorstellbar sind, deshalb steht es uns zu, Gottes Bedingungen anzuerkennen.
Wenn die Väter des Grundgesetzes so hinterfotzig gedacht hätten wie die Richter jetzt, dann hätten sie entsprechende Passagen in den Artikel über die Religionsgemeinschaften hineingeschrieben.