(Brüssel) Die Europäische Bischofskonferenz (COMECE) fordert von der EU klare Standards für den Schutz des zentralen Menschenrechts Religionsfreiheit. „In jedem Land, in dem das Recht der Menschen auf Religionsfreiheit verletzt – oder auch nur bedroht – wird, ist die Gesellschaft als solche in Gefahr“, so die COMECE. Die Religionsfreiheit gilt als „wichtiger Indikator“ für die Situation der Grund- und Menschenrechte in einem Land. Papst Benedikt XVI. bezeichnete die Religionsfreiheit mehrfach als das „Grundrecht aller Grundrechte“. Von der Europäischen Kommission erwarten sich Europas katholische Bischöfe eine genauere Überwachung der Einhaltung der Religionsfreiheit. Eine entsprechende Hauptforderung wurde von der COMECE im Rahmen eines „Dialogseminars“ zum Thema Religionsfreiheit am 30. März 2012 erhoben und der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) übermittelt.
Die COMECE dokumentierte die jüngsten Verletzungen der Religionsfreiheit. Über die schwierige Lage der Christen in Pakistan berichtete eindrucksvoll Msgr. Joseph Coutts, der Erzbischof von Karachi, und Paul Bhatti, der Bruder des am 2. März 2011 ermordeten Minderheitenministers von Pakistan, Shahbaz Bhatti. Dabei ging es vor allem um die schleichende Christenverfolgung in Staaten, in denen offiziell die Religionsfreiheit durch die Verfassung und die Rechtslage geschützt ist, de facto aber auf vielfältige Weise durch Druck und Gewalt mißachtet wird.
Diese Situation trifft verstärkt auch in westlichen Staaten zu, wo die katholische Kirche vor allem über negative Entwicklungen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika klagt.
Die Vertreter des Europäischen Außendienstes (EAD) sicherten zu, die Überwachung der Verletzungen der Religionsfreiheit zu „verbessern“. Erreicht werden solle das durch eine systematischere und besser koordinierte Strategie auf EU-Ebene.
Die EU wolle potentielle EU-Beitrittskandidaten mit „besonderer Aufmerksamkeit“ daraufhin untersuchen, ob sie das Grundrecht der Religionsfreiheit respektieren, bevor sie in die EU aufgenommen werden.
Die Kirchenvertreter forderten eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von Kirchen und Religionsgemeinschaften bei den Anti-Diskriminierungsbestimmungen, die nicht zu einer Diskriminierung der Religionsgemeinschaften führen dürfe.
Die COMECE ersuchte die EU-Grundrechte-Agentur, entsprechende Daten zur Lage der Religionsfreiheit zu erheben. Die EU solle, so die Forderung, die Mitgliedsstaaten anhalten, der Agentur jährlich aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Dieselbe Agentur verfolgt in anderen Bereichen eine kaum mit der christlichen Lehre zu vereinbarende politische Agenda, so zum Beispiel im den Bereichen Homosexualität und Gender-Ideologie.
Die COMECE erwartet sich von der Europäischen Kommission Schutz vor Angriffen im öffentlichen Bereich. Die Religion spiele im öffentlichen Leben und in der Gesellschaft gerade für das friedliche Zusammenleben in Europa eine „positive Rolle“, die es anzuerkennen gelte. Seit 22. März 2012 ist der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx Vorsitzender der Europäischen Bischofskonferenz.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: COMECE
Religionsfreiheit wird in Europa inzwischen hauptsächlich Moslems zugestanden. Auch dann, wenn unter Berufung auf „Religion“ gemordet, erschlagen, vergewaltigt und beleidigt wird. Im Zuge dieser Religionsfreiheit wird von der Justiz gegenüber Moslems – im Gegensatz zum großen Rest – durchaus mit zweierlei Maß gemessen.
Sinnvoller wäre daher eher die Forderung nach der Gleichheit/Gleichbehandlung aller vor dem Gesetz und den Richtern.