Bischöfe erwarten von EU mehr Schutz der Religionsfreiheit in Europa und der Welt


(Brüs­sel) Die Euro­päi­sche Bischofs­kon­fe­renz (COMECE) for­dert von der EU kla­re Stan­dards für den Schutz des zen­tra­len Men­schen­rechts Reli­gi­ons­frei­heit. „In jedem Land, in dem das Recht der Men­schen auf Reli­gi­ons­frei­heit ver­letzt – oder auch nur bedroht – wird, ist die Gesell­schaft als sol­che in Gefahr“, so die COMECE. Die Reli­gi­ons­frei­heit gilt als „wich­ti­ger Indi­ka­tor“ für die Situa­ti­on der Grund- und Men­schen­rech­te in einem Land. Papst Bene­dikt XVI. bezeich­ne­te die Reli­gi­ons­frei­heit mehr­fach als das „Grund­recht aller Grund­rech­te“. Von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on erwar­ten sich Euro­pas katho­li­sche Bischö­fe eine genaue­re Über­wa­chung der Ein­hal­tung der Reli­gi­ons­frei­heit. Eine ent­spre­chen­de Haupt­for­de­rung wur­de von der COMECE im Rah­men eines „Dia­logsemi­nars“ zum The­ma Reli­gi­ons­frei­heit am 30. März 2012 erho­ben und der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on und dem Euro­päi­schen Aus­wär­ti­gen Dienst (EAD) übermittelt.

Anzei­ge

Die COMECE doku­men­tier­te die jüng­sten Ver­let­zun­gen der Reli­gi­ons­frei­heit. Über die schwie­ri­ge Lage der Chri­sten in Paki­stan berich­te­te ein­drucks­voll Msgr. Joseph Coutts, der Erz­bi­schof von Kara­chi, und Paul Bhat­ti, der Bru­der des am 2. März 2011 ermor­de­ten Min­der­hei­ten­mi­ni­sters von Paki­stan, Shah­baz Bhat­ti. Dabei ging es vor allem um die schlei­chen­de Chri­sten­ver­fol­gung in Staa­ten, in denen offi­zi­ell die Reli­gi­ons­frei­heit durch die Ver­fas­sung und die Rechts­la­ge geschützt ist, de fac­to aber auf viel­fäl­ti­ge Wei­se durch Druck und Gewalt miß­ach­tet wird.

Die­se Situa­ti­on trifft ver­stärkt auch in west­li­chen Staa­ten zu, wo die katho­li­sche Kir­che vor allem über nega­ti­ve Ent­wick­lun­gen in Groß­bri­tan­ni­en und den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka klagt.

Die Ver­tre­ter des Euro­päi­schen Außen­dien­stes (EAD) sicher­ten zu, die Über­wa­chung der Ver­let­zun­gen der Reli­gi­ons­frei­heit zu „ver­bes­sern“. Erreicht wer­den sol­le das durch eine syste­ma­ti­sche­re und bes­ser koor­di­nier­te Stra­te­gie auf EU-Ebene.

Die EU wol­le poten­ti­el­le EU-Bei­tritts­kan­di­da­ten mit „beson­de­rer Auf­merk­sam­keit“ dar­auf­hin unter­su­chen, ob sie das Grund­recht der Reli­gi­ons­frei­heit respek­tie­ren, bevor sie in die EU auf­ge­nom­men werden.

Die Kir­chen­ver­tre­ter for­der­ten eine stär­ke­re Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen von Kir­chen und Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten bei den Anti-Dis­kri­mi­nie­rungs­be­stim­mun­gen, die nicht zu einer Dis­kri­mi­nie­rung der Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten füh­ren dürfe.

Die COMECE ersuch­te die EU-Grund­rech­te-Agen­tur, ent­spre­chen­de Daten zur Lage der Reli­gi­ons­frei­heit zu erhe­ben. Die EU sol­le, so die For­de­rung, die Mit­glieds­staa­ten anhal­ten, der Agen­tur jähr­lich aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die­sel­be Agen­tur ver­folgt in ande­ren Berei­chen eine kaum mit der christ­li­chen Leh­re zu ver­ein­ba­ren­de poli­ti­sche Agen­da, so zum Bei­spiel im den Berei­chen Homo­se­xua­li­tät und Gen­der-Ideo­lo­gie.

Die COMECE erwar­tet sich von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on Schutz vor Angrif­fen im öffent­li­chen Bereich. Die Reli­gi­on spie­le im öffent­li­chen Leben und in der Gesell­schaft gera­de für das fried­li­che Zusam­men­le­ben in Euro­pa eine „posi­ti­ve Rol­le“, die es anzu­er­ken­nen gel­te. Seit 22. März 2012 ist der Erz­bi­schof von Mün­chen und Frei­sing, Rein­hard Kar­di­nal Marx Vor­sit­zen­der der Euro­päi­schen Bischofskonferenz.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: COMECE

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!

 




 

1 Kommentar

  1. Reli­gi­ons­frei­heit wird in Euro­pa inzwi­schen haupt­säch­lich Mos­lems zuge­stan­den. Auch dann, wenn unter Beru­fung auf „Reli­gi­on“ gemor­det, erschla­gen, ver­ge­wal­tigt und belei­digt wird. Im Zuge die­ser Reli­gi­ons­frei­heit wird von der Justiz gegen­über Mos­lems – im Gegen­satz zum gro­ßen Rest – durch­aus mit zwei­er­lei Maß gemessen.

    Sinn­vol­ler wäre daher eher die For­de­rung nach der Gleichheit/​Gleichbehandlung aller vor dem Gesetz und den Richtern.

Kommentare sind deaktiviert.