Keine Erziehung durch den Staat


(bis​tum​-chur​.ch) Das Bis­tum Chur hat am 04.01.2012 fol­gen­des Com­mu­ni­qué veröffentlicht:

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Kei­ne Erzie­hung durch den Staat: Der Bischof von Chur begrüßt eine kla­re Unter­schei­dung zwi­schen Wis­sens­ver­mitt­lung, gesund­heit­li­cher Prä­ven­ti­on und Sexualerziehung.

Am 10. Dezem­ber 2011 ver­öf­fent­lich­te Bischof Vitus Huon­der sein Hir­ten­wort zum Men­schen­rechts­tag Sexu­al­erzie­hung staat­lich ver­ord­net. Seit­her erreich­ten ihn aus der Schweiz und dem Aus­land über hun­dert Rück­mel­dun­gen betrof­fe­ner Eltern und Chri­sten. Die­sen möch­te der Bischof für ihre Soli­da­ri­tät dan­ken und sie wei­ter unterstützen.

Die Deutsch­schwei­zer Erzie­hungs­di­rek­to­ren­kon­fe­renz (EDK) ver­öf­fent­lich­te am 23. Sep­tem­ber 2011 ein Grund­satz­pa­pier. In die­sem Papier wird klar unter­schie­den zwi­schen Wis­sens­ver­mitt­lung und Erzie­hung. Gemäß Lehr­plan 21, der der­zeit erar­bei­tet wird, heißt es u.a., daß die Ver­ant­wor­tung für die Sexu­al­erzie­hung bei den Eltern lie­ge. Die Schu­le habe einen Bil­dungs­auf­trag, ver­stan­den als Ver­mitt­lung von medi­zi­nisch-bio­lo­gi­schem Wis­sen. Fer­ner sol­le Sexu­al­kun­de frü­he­stens ab der 5. Klas­se erteilt wer­den. Der Unter­richt müs­se unab­hän­gig von der kul­tu­rel­len und welt­an­schau­li­chen Her­kunft der Schü­le­rin­nen und Schü­ler besucht wer­den kön­nen. Über eine all­fäl­li­ge Dis­pen­sa­ti­on wer­de auch in Zukunft der ein­zel­ne Kan­ton entscheiden.

Aus vie­len Rück­mel­dun­gen an den Bischof spricht nicht nur die Besorg­nis von Eltern über die Ver­mi­schung von Wis­sens­ver­mitt­lung und Erzie­hung. Es wur­de auch deut­lich, daß bereits heu­te vie­ler­orts Gedan­ken­gut in die öffent­li­che Schu­le ein­fließt, das über rei­ne Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men hin­aus­reicht, wie es dem Auf­trag des Bun­des­am­tes für Gesund­heit (BAG) ent­spricht. Das vom BAG geför­der­te Luzer­ner Kom­pe­tenz­zen­trum Sexu­al­päd­ago­gik und Schu­le betreibt dar­über hin­aus eine Ideo­lo­gie, die nicht nur gegen das jüdisch-christ­li­che Men­schen­bild gerich­tet ist, son­dern auch die elter­li­che Erzie­hungs­ho­heit mißachtet.

Der Bischof von Chur nimmt das Grund­satz­pa­pier der EDK zur Kennt­nis und for­dert, daß der Schul­all­tag sich tat­säch­lich an den dar­in fest­ge­hal­te­nen Prin­zi­pi­en ori­en­tiert. In die­sem Sinn ver­folgt der Bischof die Umset­zung des Pro­jekts Lehr­plan 21 wei­ter und behält sich vor, öffent­lich dar­auf zurück­zu­kom­men, auch im Namen der Eltern­rech­te. Die­se Ver­ant­wor­tung nimmt er im Bewußt­sein wahr, daß er von welt­kirch­li­chen Vor­ga­ben getra­gen wird.

Zuletzt hielt Papst Bene­dikt XVI. in sei­ner Bot­schaft zum Welt­frie­dens­tag am 1. Janu­ar 2012 fest:

„Ich möch­te mich auch an die Ver­ant­wort­li­chen der Ein­rich­tun­gen wen­den, die Erzie­hungs­auf­ga­ben haben: Sie mögen mit gro­ßem Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl dar­über wachen, daß die Wür­de jeder Per­son unter allen Umstän­den geach­tet und zur Gel­tung gebracht wird. (…). Sie sol­len den Fami­li­en die Sicher­heit geben, daß ihren Kin­dern ein Bil­dungs­weg gebo­ten wird, der nicht im Gegen­satz zu ihrem Gewis­sen und ihren reli­giö­sen Prin­zi­pi­en steht“.

Chur, 4. Janu­ar 2011
Giu­sep­pe Gracia
Bischöf­lich Beauf­trag­ter für
Medi­en und Kommunikation
079 632 61 81

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