Die Kirchenverfolgung in Mexiko durch das freimaurerisch dominierte, mexikanische Revolutionsregime stellte die Katholiken des Landes vor die Frage, wie sie darauf reagieren sollten. 1926 kam es zum bewaffneten Aufstand der katholischen Cristeros. Der fast drei Jahre dauernde, völlig ungleiche Bürgerkrieg hinterließ eine schreckliche Blutspur im Land. Ungleich war der Kampf nicht nur wegen der mangelnden Bewaffnung der Cristeros, die als einfache Bauern und Bürger gegen ein ausgebildetes Heer kämpften. Ungleich war der Kampf auch, weil es ein Kampf gegen die legitime Staatsmacht war. Die sich daraus ergebenden rechtlichen und moralischen Implikationen beschäftigten den Heiligen Stuhl. Wann ist es für Christen legitim, gegen die rechtmäßige Staatsgewalt Widerstand zu leisten? Welche Mittel dürfen dabei zum Einsatz kommen? Ist in einer Ausnahmesituation auch der bewaffnete Kampf ein legitimes Mittel, weil die Rechte Gottes höher stehen als das Recht eines Staates, der die Rechte Gottes leugnet?
Die Cristeros konnten durch die Guerrillataktik dem Staat empfindliche Schläge versetzen, aber das Blatt nicht zu ihren Gunsten wenden. Sie kämpften mutig und heldenhaft gegen eine, das staatliche Gewaltmonopol reklamierende Übermacht. Wie entschied der Heilige Stuhl in dieser Frage? Welche Auswirkungen haben prinzipielle, theoretische Erwägungen für die betroffenen Menschen? Diesen Fragen und den tragischen, damit verbundenen Ereignissen ging der Historiker Paolo Valvo nach, dessen Aufsatz wir in deutscher Übersetzung veröffentlichen.
von Paolo Valvo [1]Historisches Institut der Universität der Republik San Marino. Paolo Valvo verfaßte seine Dissertation zum Thema: La Santa Sede e il conflitto tra Stato e Chiesa in Messico (1926–1929) (Der Heilige … Continue reading
Ist es einem Christen erlaubt, gegen eine Regierung, die die Kirche verfolgt, zu den Waffen zu greifen? Zwei Jahre nach dem Ende des Cristero-Krieges in Mexiko sprachen darüber im Staatssekretariat des Vatikans die Kardinäle Pacelli, Gasparri und Boggiani.
Grund der Zusammenkunft der Kardinäle, die wenige Tage nach dem 400. Jahrestag der Marienerscheinung von Guadalupe stattfand, war die Lage der Kirche in Mexiko, die nach Jahrzehnten der Verfolgung durch die antiklerikale Revolutionsregierung und zwei Jahre nach dem Ende des Bürgerkriegs noch immer keinen Frieden gefunden hatte. Die Vereinbarungen (Arreglos) vom 21. Juni 1929 zwischen der Regierung und dem Episkopat, die nach langen und mühevollen Vermittlungen zustandegekommen waren, hatten zwar den Krieg der Cristeros beendet, der das Land seit 1926 mit Blut getränkt hatte, aber nicht verhindert, daß 1931 in zahlreichen Staaten der mexikanischen Föderation die Kirchenverfolgung wieder aufgenommen wurde.
Im Bundesstaat Veracruz verordnete Gouverneur Adalberto Tejeda, daß auf je 100.000 Einwohner nur einen Priester geben durfte. Alle anderen hatten das Land zu verlassen. Er stützte sich dabei auf den Artikel 130 der Verfassung von 1917, die unter den zahlreichen kirchenfeindlichen Bestimmungen die einzelnen Gouverneure damit beauftragte, die Zahl der Priester festzulegen, die ihr Amt und die Seelsorge ausüben durften. Nur wer in einem dafür eingerichteten Berufsverzeichnis der offiziell vom Staat autorisierten Priester eingetragen war, durfte sein Amt ausüben.
Die im Juni 1926 von Staatspräsident Plutarco Elias Calles verordnete Verschärfung des Verfassungsartikels löste einige Monate später den bewaffneten Aufstand Tausender Katholiken aus, die von den Anhängern des kirchenfeindlichen Regimes wegen ihres Schlachtrufs: „Viva Cristo Rey“ (Es lebe Christus König) abschätzig als Cristeros bezeichnet wurden.
An der römischen Kurie gab es zwei Richtungen: Einmal jene von Kardinalstaatssekretär Pietro Gasparri, der die Standfestigkeit in den Grundsätzen mit einem pragmatischen Verhalten in den verschiedenen Situationen zu verknüpfen suchte. Zum anderen die Richtung von Kardinal Tommaso Pio Boggiani, die eine unnachgiebige Haltung gegenüber den staatlichen Behörden vertrat. Kardinal Boggiani war von 1912 bis 1914 Apostolischer Delegat in Mexiko gewesen und kannte das mittelamerikanische Land sehr gut. Seine Position machte sich Papst Pius XI. zu eigen und hieß im Juli 1926 die Entscheidung der mexikanischen Bischöfe gut, zum Zeichen des Protests im ganzen Land alle öffentlichen Kulthandlungen einzustellen. Dieser Zustand dauerte während des ganzen Cristero-Aufstandes an und veranlaßte den Heiligen Stuhl später das Vermittlungsangebot des amerikanischen Botschafters in Mexiko, Dwight Whitney Morrow (Partner der Gruppe J.P. Morgan & Co.), anzunehmen. Der spätere Senator der Vereinigten Staaten von Amerika (1930/1931) war überzeugt, daß nur eine religiöse Befriedung Mexiko jene politische Stabilität garantierte, die notwendig war, um dessen finanzielle Verpflichtungen gegenüber den USA sicherzustellen.
Die Arreglos hinterließen eine tiefe Wunde in der mexikanischen Kirche, da am Verhandlungstisch, für die Kirche der Erzbischof von Morelia, Leopoldo Ruiz y Flores, und der sich etwas in Szene setzende Bischof von Tabasco, Pascual Dàaz y Barreto, saßen, nicht die Cristeros, die auf keine Weise vertreten waren.
Die von den Bischöfen am 21. Juni 1929 beschlossene Wiederaufnahme der öffentlichen Kulthandlungen entzog dem bewaffneten Kampf der Katholiken die entscheidende Legitimation und führte innerhalb eines Monats zur Selbstauflösung der Cristero-Milizen. Zu den unzähligen Beweisen ihres Heldenmutes, die sie in fast drei Jahren des Guerillakampfes erbracht hatten, fügten sie nun einen weiteren hinzu, indem sie die Waffen gegen ihren eigenen Willen niederlegten. Der Gehorsam gegenüber den Bischöfen und dem Heiligen Stuhl war für die Cristeros wichtiger.
Diese Entscheidung sollte ein enormes Opfer von ihnen fordern. Hunderte Cristeros, vor allem ihre Anführer, wurden im Anschluß an die Arreglos ermordet. Die Regierung, die sich im Juni 1929 verpflichtet hatte, allen Angehörigen der katholischen Milizen, die die Waffen niederlegten, freien Abzug zu gewähren, schaute dem Morden offiziell tatenlos zu. In Wirklichkeit hatte sie auf diese Gelegenheit der Abrechnung gewartet.
Es kann nicht verwundern, daß sich große Teile der Kirche Mexikos von ihrer kirchlichen Hierarchie verraten fühlten, die sich einem wortbrüchigen Staat ergeben hatte, den Papst Pius XI. im Februar 1932 als „völlig von der Freimaurerei kontrolliert“ bezeichnete. Mit dem Modus vivendi von 1929 hatte der Heilige Stuhl nämlich nicht, wie gehofft, die Aufhebung der antikirchlichen Gesetze erreicht, die – sollten sie wortgetreu umgesetzt werden – die totale Auslöschung der Kirche im mittelamerikanischen Land bedeutet hätten. Daß genau dieses Ziel erreicht werden sollte, schien die Wiederaufnahme der Kirchenverfolgung im Sommer 1931 zu beweisen. Die Bischöfe Ruiz y Flores und Dàaz, die im Gefolge der Arreglos zum Apostolischen Delegaten beziehungsweise zum Erzbischof von Mexiko-Stadt aufgestiegen waren, wurden von katholischen Kreisen, die den Cristeros nahestanden, beschuldigt, den Heiligen Stuhl hinters Licht geführt zu haben.
Der Riß in der mexikanischen Kirche spiegelte sich in der Besprechung der Kardinäle vom 20. Dezember 1931 wider. Die Ansichten der Kardinäle Boggiani und Gasparri prallten aufeinander. Kardinal Boggiani lobte die Standfestigkeit des Bischofs von Veracruz, Rafael Guizar y Valencia (2006 von Papst Benedikt XVI. heiliggesprochen), und prangerte die „Schwäche jener an, die die Ruder der Kirche“ Mexikos in Händen hielten. Kardinal Boggiani betonte, daß man den Gläubigen nicht leichtfertig das „Naturrecht auf Verteidigung ihres Glaubens“ nehmen könne. Es seien viele, die sich fragten, ob die Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes nicht der einzig gangbare Weg sei, denn der „Modus vivendi von 1929 wurde zu einem Modus moriendi“, der „der Regierung die Gelegenheit gibt, ihr Entchristlichungsprogramm fortzusetzen“.
Die Antwort von Kardinal Gasparri war kategorisch. Auf der Suche nach einem Ausweg aus dieser Situation „sollte man an eine bewaffnete Revolution nicht einmal denken, nicht bloß weil die bewaffnete Revolution keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte und daher für die Kirche ein wahres Desaster wäre, sondern auch und noch weit mehr, weil eine von Katholiken als solche gemachte bewaffnete Revolution, angeführt vom Klerus und den Bischöfen, ein Skandal in der Kirchengeschichte wäre. Es ist nicht die Mission der Bischöfe und des Klerus Waffen und Munition zu besorgen um einen Bürgerkrieg zu führen und sei es auch wegen eines religiösen Ziels, sondern das Volk im christlichen Geist zu erziehen; so hat es die Kirche immer getan auch während der großen Verfolgungen in den ersten Jahrhunderten“.
Der neue Kardinalstaatssekretär Eugneio Pacelli beendete die Diskussion, indem er sich zur Gänze die ihm von Papst Pius XI. wenige Stunden zuvor empfohlene Position zu eigen machte:
„Der Heilige Stuhl kann nur all jene, die die Rechte Gottes und der Religion verteidigen segnen und ermutigen; unter den derzeitigen Umständen kann sie jedoch den bewaffneten Kampf weder erlauben noch ermutigen. Unter den derzeitigen Umständen: denn, wenn wir die Geschichte betrachten, dann haben die Päpste mehrfach die äußeren und inneren Kreuzzüge, wie die Kriege gegen die Türken und die Häretiker nicht nur erlaubt, sondern auch gefördert. Es ist wahr, daß man auch die Zivilisation verteidigte, aber Pius V., der die Schlacht von Lepanto gewann, ist jener, der für den Krieg gegen die Türken das getan hat, was Pius IV. für das Konzil von Trient getan hatte. Aber unter den derzeitigen Umständen kann der Heilige Stuhl weder erlauben noch ermutigen, wir wollen nicht sagen mißbilligen. Im übrigen: Zusammenschluß, jeden nur möglichen Zusammenschluß in der Verschiedenheit der Bedingungen. Und die Katholische Aktion ausbauen und nützen, die sich statt mit Schwert und Muskete zu bewaffnen, mit den Waffen des Apostolats bewaffnen soll.“
Die Katholische Aktion als wichtigstes Instrument für die Präsenz der mexikanischen Katholiken in der Gesellschaft war der Hauptpunkt in den Instruktionen, die vom Apostolischen Delegaten Ruiz y Flores seit Anfang 1932 ausgegeben wurden und in denen die Position von Kardinal Gasparri zum Ausdruck kam. Zu den Polemiken rund um die Arreglos ließen die Anweisungen des Heiligen Stuhls keinen Platz für Mißverständnisse: „Jede Diskussion muß vermieden werden, nicht nur weil es sinnlos ist, inzwischen vergangene Dinge aufzugreifen, sondern auch weil sie die Ideen über die wahren Motive und die Mittel, mit denen gegen die ungerechten Gesetze zu kämpfen ist, verwirren würde.“ Damit verlangte man von den mexikanischen Katholiken ein weiteres Opfer. Vielleicht das schwerste von allen.
Text: Erstveröffentlichung durch Vatican Insider, Übersetzung ins Deutsche von Giuseppe Nardi
Bild: Wikimedia
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↑1 | Historisches Institut der Universität der Republik San Marino. Paolo Valvo verfaßte seine Dissertation zum Thema: La Santa Sede e il conflitto tra Stato e Chiesa in Messico (1926–1929) (Der Heilige Stuhl und der Konflikt in Mexiko zwischen Staat und Kirche 1926–1929). 2010 veröffentlichte er das Buch: Dio salvi l’Austria! (Gott schütze Österreich! 1938: der Vatikan und der Anschluß), Verlag Mursia in italienischer Sprache |
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