Israel: Kinder klagen auf Schadenersatz für ihre Existenz – Verfügbarkeit von nicht-invasiven genetischen Tests erhöht Druck auf Ärzte und Eltern


Immer mehr israe­li­sche Kin­der mit Geburts­de­fek­ten gehen zu Gericht und kla­gen Ärz­te dafür, daß sie ihre Geburt zuge­las­sen hät­ten. Der Anstieg bei den soge­nann­ten „wrongful life“-Klagen (mitt­ler­wei­le han­delt es sich um an die 600 Fäl­le seit 1987) hat eine Unter­su­chung sei­tens der Regie­rung aus­ge­löst. Medi­zin­ethi­ker mah­nen ange­sichts des Trends auf Scha­den­er­satz­kla­gen von Kin­dern im New Sci­en­tist (online, 26.10.2011), daß die­se Fäl­le eine ern­ste ethi­sche Sor­ge bedeu­ten – nicht zuletzt im Hin­blick auf den Wert des Lebens behin­der­ter Per­so­nen. Sie wür­den außer­dem för­dern, daß sich Ärz­te in der Bewer­tung dia­gno­sti­scher Ver­fah­ren zuneh­mend absi­chern, mit dem Ergeb­nis, daß im Zwei­fels­fall auch gesun­de Föten der Abtrei­bung zum Opfer fal­len. Offen­bar gäbe es inzwi­schen auch unter­be­schäf­tig­te Anwäl­te, die Gebie­te in Isra­el mit höhe­ren Raten an (inzucht-beding­ten) gene­ti­schen Defek­ten berei­sen, um ihre „Hil­fe“ anzubieten.

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„Ich kann schwer­lich nach­voll­zie­hen, daß Eltern sich in den Zeu­gen­stand bege­ben, um ihren Kin­dern zu bestä­ti­gen, daß die­se nicht hät­ten gebo­ren wer­den sol­len“, sagt Rab­bi Avra­ham Stein­berg von der Hebrew Uni­ver­si­ty-Hadas­sah Medi­cal School in Jeru­sa­lem. „Was bedeu­tet dies wohl für die Psy­cho­lo­gie die­ser Kin­der?“. Der gegen­wär­ti­ge Trend in Isra­el geht aller­dings dahin, daß die Kin­der mit Behin­de­run­gen selbst Scha­den­er­satz für ihre von ihnen nicht gewoll­te Exi­stenz einklagen.

Die­se bedenk­li­che Ent­wick­lung wird durch die in Isra­el sehr popu­lä­re pro-gene­ti­sche Test­kul­tur ver­stärkt. „Es gibt da ein gan­zes System – wobei es um viel Geld geht -, das die For­de­rung nach einem per­fek­ten Baby unter­stützt“, sagt die Juri­stin und Medi­zin­ethi­ke­rin Car­mel Shalev von der Uni­ver­si­tät von Hai­fa. „Alle wol­len da mit­na­schen – Eltern, Ärz­te, Labors: Die Eltern wol­len ein gesun­des Baby, die Ärz­te raten zu den Tests, und so man­cher gene­ti­scher Test kommt viel zu früh auf den Markt. Gen­tests brin­gen einen Hau­fen Geld, wer­den aber zu viel und sogar miß­bräuch­lich ein­ge­setzt“, kri­ti­siert Shalev.

In Isra­el sind bei gene­ti­schen Tests, Embryo­nen­for­schung, Klo­nen usw. kaum gesetz­li­che Schran­ken gesetzt, auch Spät­ab­trei­bung (nach der 22. Woche bis zu Geburt) ist erlaubt. In Öster­reich wur­de ein Scha­den­er­satz­an­spruch des (behin­der­ten) Kin­des im Hin­blick auf das uner­wünsch­te eige­ne Leben („wrongful life“) durch den OGH in einer Ent­schei­dung aus dem Jahr 1999 aus­ge­schlos­sen. Daß die neu­en Mög­lich­kei­ten auch eine neue ethi­sche Debat­te for­dern, wur­de jüngst in Natu­re dis­ku­tiert (2011: 478, 440 (2011), doi:10.1038/478440a). Die stei­gen­de Ver­füg­bar­keit von nicht-inva­si­ven gene­ti­schen Tests erhö­he den Druck auf Eltern und Ärzte.

Text: Ima­be-News­let­ter Novem­ber 2011

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