(New York) UNO und EU exerzieren derzeit am Beispiel Irland vor, wie weit der Zerfall demokratischer nationaler Souveränität zugunsten undemokratischer internationaler Institutionen fortgeschritten ist. Der Anfang Oktober 2011 in der Universal Periodic Review veröffentlichte Bericht der UN-Menschenrechtskommission erklärt den Iren, wie wichtig die bevorstehende Verfassungsreform sei, will der katholische Inselstaat wirklich in die Elite der politisch korrekten Staatengruppe aufsteigen. Sollte die von der UNO empfohlene Verfassungsreform erfolgen, wird auch in Irland die Homo-„Ehe“ eingeführt und der Straftatbestand Blasphemie, der einmal die christliche Religion schützen sollte, abgeschafft.
Dazu gesellt sich nun auch der Druck des UN-Ausschusses gegen Folter, einer Untergruppe der UN-Menschenrechtskommission. In seinem jüngsten Bericht, kritisiert der UN-Ausschuß gegen Folter Irland, weil der Inselstaat das ungeborene Leben schützt. Der Anti-Folter-Ausschuß der Vereinten Nationen beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs vom Dezember 2010. Darin sagen die Richter, die geltende irische Rechtslage zur Abtreibung sei unklar und präzisiere nicht ausreichend die Kriterien, wann eine Schwangerschaft die psychophysische Gesundheit einer Frau schädige, um das ungeborene Kind in ihrem Mutterleib töten lassen zu können. Weit schlimmer noch, zumindest für die europäischen Richter und die UN-Folterkommission: Halten sich der behandelnde Arzt und die schwangere Mutter nicht an die gesetzlichen Bestimmungen, müssen sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bereits die Wortwahl des UN-Berichts in der Tatsachendarstellung läuft darauf hinaus, Ärzte und Mütter als Opfer einer Verfolgung darzustellen, um zum zwingenden Schluß zu gelangen, daß das „Risiko eines strafrechtlichen Verfahrens zum Schaden sowohl der Frau als auch der Ärzte, die ihr beistehen“, für das UN-Komitee Anlaß zur „ernsthaften Sorge“ ist, daß diese Situation eine „Verletzung der UN-Antifolterkonvention darstellen könnte, sprich des „Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“.
Der Syllogismus der UN-Kommission ist offensichtlich. Abtreibung hat als ein Recht betrachtet zu werden. Wenn es sich aber um eine „Recht“ handelt, kann es keinen Beschränkungen unterworfen werden. Der Zugang zur Tötung ungeborener Kinder muß daher folgerichtig völlig ungehindert und legal möglich sein. Da in Irland das Lebensrecht des Kindes Vorrang hat und vor den Befindlichkeiten der Mutter, als auch den Zwängen, die diese ausgesetzt sein kann, durch das Gesetz geschützt wird, sind dadurch – laut UN-Kommission – die Rechte der Frauen gefährdet. Die gesetzliche Androhung einer Gefängnisstrafe, die in Wirklichkeit nur eine „ultima ratio“ darstellt und auch in Irland nicht verhängt wird, stelle eine solche Erniedrigung von Frau und Arzt dar, daß sie in den Augen der UN-Anti-Folterkommission geradezu als „Folter“ erscheint, der die Betroffenen ausgesetzt würden. Allein die „Folter“-Androhung verstoße jedoch, so die Schlußfolgerung, gegen die UN-Anti-Folterkonvention.
Am Ende des Gedankenganges schafft die UN-Folterkommission des Zirkelschluß und damit das Paradox, die Tötung eines Menschen als Anti-Foltermaßnahme darzustellen.
Früher wurde die Abtreibung als Verbrechen betrachtet, dann folgte die Zeit ihrer straffreien Tolerierung. Heute behaupten nicht nur ideologische Gruppen linker und liberaler Provenienz oder rassistische Rechtsextremisten ein Recht auf Abtreibung, sondern internationale Institutionen. Da es ein formales „Recht“ auf Abtreibung nicht gibt, behaupten sie zumindest ein „substantielles“ Recht, das implizit in den gesetzlichen Bestimmungen zur Abtreibungslegalisierung enthalten sei. In zahlreichen Dokumenten internationaler Kommissionen und Komitees ist man bereits einen Schritt weiter und spricht bereits ausdrücklich von einer „reproduktiven Gesundheit“. Der vernebelnden Neologismus meinst nichts anderes als ein „Recht auf Abtreibung“.
Setzt sich diese Position durch, würde die Kraft des Gesetzes mit Wucht gegen die Lebensrechtler eingesetzt werden können. Einer Mutter zu verweigern ihr Kind zu töten oder sie von ihrem Vorhaben abbringen zu wollen, wäre eine „schwerwiegende Verletzung ihrer Würde“ und geradezu „unmenschlich“.
Nicht abtreiben zu lassen, heißt foltern. Damit ist laut UN-Menschenrechtswächtern Irland der wirkliche Verbrecher. Vom zu tötenden Kind im Mutterleib ist in diesen internationalen Dokumenten ohnehin nie die Rede. Das Kind existiert gar nicht. Es verschwindet hinter in Jahrzehnten genau ausgewählten Begriffen. Der Schoß der Vereinten Nationen ist jedenfalls unfruchtbar geworden. Er gebiert zum Leben der ungeborenen Kinder nur Anleitungen zum „ schnellen, sicheren und legalen“ Mord.
Text: BQ/Giuseppe Nardi
Bild: Wikimedia