Ungarische Anti-Abtreibungskampagne im Visier der EU


(Budapest/​Brüssel) Wuß­ten Sie das schon? EU-Mit­glieds­staa­ten dür­fen kei­ne EU-Gel­der für Infor­ma­ti­ons- oder Auf­klä­rungs­kam­pa­gnen ver­wen­den, die sich gegen Abtrei­bung rich­ten. Dies sag­te am 8. Juni die Vize-Prä­si­den­tin der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on, Vivia­ne Reding. Ihres Zei­chens Mit­glied der Crist­lich-Sozia­len Par­tei Luxem­burgs. Die Aus­sa­ge der EU-Kom­mis­sa­rin rich­te­te sich gegen Ungarn. Dort waren Pla­ka­te zu sehen, auf denen ein Fötus zu sehen ist, der zu sei­ner Mut­ter sagt: „Ich ver­ste­he ja, daß du nicht bereit bist für mich, aber bit­te, gib mich zur Adop­ti­on frei, laß mich leben.“

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Ver­wen­dung von EU-Gel­dern gegen Abtrei­bung ist „Miß­brauch“ und „gegen EU-Werte“

Die Lebens­schutz­kam­pa­gne der Mit­te-rechts-Par­tei von Mini­ster­prä­si­dent Vik­tor Orban wur­de zum Teil mit EU-Gel­dern finan­ziert. Kom­mis­sa­rin Reding erklär­te, daß die Initia­ti­ve „nicht zu den von den Ungarn prä­sen­tier­ten Pro­jek­ten gehör­ten, mit denen sie um Finan­zie­run­gen durch Brüs­sel ansuch­ten. Die Mit­glieds­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on dür­fen nicht EU-Gel­der für Wer­bung gegen die Abtrei­bung ver­wen­den. Des­halb hat die EU-Kom­mis­si­on Buda­pest auf­ge­for­dert, die Pla­ka­te zu ent­fer­nen, wenn es nicht eine Stra­fe ris­kie­ren will.“ Und damit man in Buda­pest den Wink mit dem Zaun­pfahl sicher ver­steht, leg­te sie noch einen Scheit nach: „Wir wer­den die Schrit­te zur Been­di­gung des Abkom­mens ein­lei­ten und die not­wen­di­gen Schlüs­se zie­hen, auch in finan­zi­el­ler Hinsicht.“

Eine sozia­li­sti­sche EU-Abge­ord­ne­te, die die­se Hal­tung unter­stütz­te, konn­te nicht lan­ge auf sich war­ten las­sen. In die­sem Fall war es Syl­vie Guil­laume, die der Kom­mis­sa­rin bei­pflich­te­te und auch gleich erklär­te, was die gro­ßen „Wer­te“ sind, die Euro­pa aus­ma­chen: “Gel­der der EU für eine Anti-Abtrei­bungs-Kam­pa­gne zu ver­wen­den, stellt einen Miß­brauch dar und ist unver­ein­bar mit den euro­päi­schen Werten.“

Ungarn Sozi­al­mi­ni­ster Mik­los Rethe­lyi ant­wor­te­te umge­hend: „Der Bestim­mungs­zweck der EU-Gel­der bie­tet unter­schied­li­che Aus­le­gungs­mög­lich­kei­ten, wes­halb Klar­heit zu schaf­fen ist.“

Femi­ni­sten und Abtrei­bungs­lob­by­isten dik­tie­ren der EU, wo es langgeht

Der Kon­flikt ent­zün­de­te sich am 28. Mai, dem Inter­na­tio­na­len Akti­ons­tag für die Gesund­heit der Frau­en. An die­sem Tag ver­brei­te­te die Euro­pean Women’s Lob­by (EWL) und die inter­na­tio­na­le Abtrei­bungs­lob­by Inter­na­tio­nal Plan­ned Paren­thood Fede­ra­ti­on Euro­pean Net­work (IPPF EN) eine Pres­se­er­klä­rung, in der sie mit dem Fin­ger auf die neue unga­ri­sche Ver­fas­sung zeig­ten. Nach Mei­nung der bei­den Orga­ni­sa­tio­nen beein­träch­ti­ge die Ver­fas­sung die „sexu­el­len und repro­duk­ti­ven Rech­te“ der Frau­en und wider­spre­che dem Akti­ons­pro­gramm der Welt­be­völ­ke­rungs­kon­fe­renz von Kai­ro 1994.

Was bringt Femi­ni­stin­nen und Abtrei­bungs­lob­by­isten in Rage? In der neu­en unga­ri­schen Ver­fas­sung steht: „Jeder hat ein Recht auf Leben und auf Men­schen­wür­de. Das Leben des Fötus ist ab der Zeu­gung geschützt.“

Eva Fager, Vize-Prä­si­den­tin der EWL wand­te sich an die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on: „Wir hof­fen, daß die EU wach­sam die Mit­glieds­staa­ten über­wacht und die Ein­hal­tung der Men­schen­rech­te der Frau­en ein­schließ­lich der sexu­el­len sicherstellt.“
Eliza­beth Ben­nour, Direk­to­rin der IPPF ging noch wei­ter: „Die Ant­wort auf die­se Angrif­fe muß von allen kom­men, die davon über­zeugt sind, daß Frau­en in einer ega­li­tä­ren, demo­kra­ti­schen und säku­la­ren Gesell­schaft ein unver­äu­ßer­li­ches Recht auf ihren Kör­per haben.“ Der Auf­ruf wur­de umge­hend von der Euro­pean Huma­nist Fede­ra­ti­on, dem Zusam­men­schluß athe­isti­scher Ver­bän­de, unter­stützt. Womit sich der ideo­lo­gi­sche Kreis schließt und man weiß, wes Gei­stes Kind die Kri­tik ist.

Groß­teil heu­ti­ger Ent­schei­dungs­trä­ger durch 68 geformt

Die Kri­tik an der Ver­fas­sung ging ins Lee­re, da die EU-Kom­mis­si­on fest­stell­te, daß die unga­ri­sche Ver­fas­sung in kei­ner Wei­se gegen euro­päi­sches Recht ver­stößt. Der zwei­te Schlag sitzt dafür und ließ die unga­ri­sche Sou­ve­rä­ni­tät in Brü­che gehen. Die Ver­wen­dung von EU-Gel­der für die Lebens­rechts­kam­pa­gne wur­de zum will­kom­me­nen Auf­hän­ger, um gegen Ungarn vorzugehen.

Redings Stel­lung­nah­me zeigt ein häß­li­ches Gesicht der EU und lehrt zwei­er­lei: „Rech­te“ haben nur Gebo­re­ne, und der radi­ka­le Femi­nis­mus dik­tiert in der EU, wo es lang geht. Die 68er Paro­len stel­len heu­te mehr oder weni­ger „euro­päi­sche Wer­te“ dar. Ver­wun­dert es wirk­lich? Die Frau­en an der Spit­ze von Poli­tik und mäch­ti­ger inter­na­tio­na­ler Orga­ni­sa­tio­nen, die sich in der Fra­ge „enga­giert“ haben, wur­den kul­tu­rell genau in jener unru­hi­gen Zeit des vori­gen Jahr­hun­derts geformt und sind auf jener Stu­fe stehengeblieben.

Es gilt aber auch die recht­li­che Fra­ge zu stel­len. Stellt die unga­ri­sche Lebens­schutz­kam­pa­gne wirk­lich einen Miß­brauch dar? Wider­spricht sie wirk­lich den euro­päi­schen Wer­ten? Sind die Pla­ka­te mit einem unge­bo­re­nen Kind, das die eige­ne Mut­ter anfleht, es leben zu las­sen, wirk­lich unrecht­mä­ßig und müs­sen daher ent­fernt wer­den? Mit­nich­ten möch­te man aus­ru­fen. Es genügt die Reso­lu­tio­nen des Euro­päi­schen Par­la­ments zur Hand zu neh­men, die Nr. 372/​88, Nr. 16/​03/​89, die Emp­feh­lun­gen des Euro­päi­schen Par­la­ments Nr. 1100/​89 und Nr. 874/​79. In die­sen Doku­men­ten ist aus­drück­lich vom „Lebens­recht des Gezeug­ten“ oder von der tat­säch­li­chen und eigen­stän­di­gen Men­schen­wür­de des Embry­os die Rede. Kla­rer geht es nicht.

Unga­ri­sche Lebens­rechts­kam­pa­gne ent­spricht euro­päi­schen Werten

Die inter­na­tio­na­le Ebe­ne unter­schei­det sich nicht von der euro­päi­schen. Man den­ke an die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on von 1989 und zuvor bereits die UN-Erklä­rung der Kin­der­rech­te von 1959. In bei­den Fäl­len wird aus­drück­lich fest­ge­hal­ten, daß es Pflicht sei, die Kin­der bereits als Unge­bo­re­ne zu schüt­zen. Nicht weni­ge euro­päi­sche Staa­ten mach­ten sich bei­de Erklä­run­gen zu eigen. „Sie sind Beleg dafür, daß Ungarn kei­ne recht­li­che Bestim­mung ver­letzt, son­dern viel­mehr mit sei­ner Anti-Abtrei­bungs­in­itia­ti­ve den euro­päi­schen und inter­na­tio­na­len Vor­ga­ben folgt, die bekräf­ti­gen, daß der Lebens­schutz zu den grund­le­gen­den Wer­ten unse­rer Gesell­schaft und Gemein­schaft gehört“, so Tom­ma­so Scandroglio.

Das hin­dert nicht jene ent­fes­sel­ten Kräf­te, die ganz ande­re gesell­schafts­po­li­ti­sche Zie­le ver­fol­gen und das Lebens­recht die­sen unter­ord­nen und ent­spre­chend restrik­tiv, ja exklu­siv auslegen.

(BQ/​Giuseppe Nar­di, Bild: BQ)

 

 

 

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