Christenverfolgung in Frankreich und Belgien: Lebensschützer entlassen – Aggression gegen Erzbischof Leonard


(Paris/​Brüssel) Fall 1: Frank­reich: Der 40jährige Gym­na­si­al­leh­rer für Geschich­te, Geo­gra­phie und Staats­bür­ger­kun­de, Phil­ip Isnard, wur­de aus dem Schul­dienst ent­las­sen, weil er im Fach Bür­ger­kun­de sei­nen 16 Jah­re alten Schü­lern die Video­re­por­ta­ge No need to argue vor­führ­te. In sie­ben Minu­ten zeigt das auf You­tube frei zugäng­li­che Video die in Euro­pa ange­wand­ten Abtrei­bungs­me­tho­den ein­schließ­lich RU486. Der seit sechs Jah­ren an einem Lyze­um in Manos­que in der Pro­vence unter­rich­ten­de Leh­rer woll­te damit Stim­men für und gegen den Lebens­schutz zu Wort kom­men las­sen, wie es die Lehr­plä­ne vor­se­hen. Isnard, seit 1993 im Schul­dienst, schnitt im Okto­ber 2010 wie jedes Jahr beim Bereich Fami­lie und Fami­li­en­recht auch das The­ma Abtrei­bung an. Er unter­brei­te­te den Schü­lern eine Viel­zahl unter­schied­li­cher Dar­stel­lun­gen und Mei­nun­gen. Dar­un­ter das fran­zö­si­sche Abtrei­bungs­ge­setz im Wort­laut, eine Stel­lung­nah­me von Simo­ne Veil für die Abtreibung.

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Im Film kann man deut­lich ein völ­lig aus­ge­präg­tes Kind erken­nen, das im Mut­ter­leib ver­ätzt und dann aus­ge­sto­ßen wird. Man sieht die Ver­let­zun­gen, die dem klei­nen Kör­per zuge­fügt wer­den, den Händ­chen, den Bein­chen, dem Gesicht des Kindes.

Ende Novem­ber wur­de Isnard vor­läu­fig vom Dienst sus­pen­diert. Nun folg­te sei­ne Ent­las­sung. Die Eltern zwei­er Schü­ler, die selbst Leh­rer an der­sel­ben Schu­le sind, for­der­ten als erste sei­ne Ent­las­sung. Die Leh­rer­kol­le­gen Isnards sind Mit­glie­der der abtrei­bungs­be­für­wor­ten­den Ver­ei­ni­gung Pro­choix für die Ver­tei­di­gung der indi­vi­du­el­len Frei­heit. Pro­choix begrün­de­te die­se radi­ka­le For­de­rung mit den „bru­ta­len und schockie­ren­den Bil­dern“, mit denen die Schü­ler kon­fron­tiert wor­den seien.

Als Grund für die Ent­las­sung aus dem Schul­dienst wur­de ange­ge­ben, daß Isnard „die Schü­ler gefähr­det“ hat, weil er durch die Vor­füh­rung des Films „nicht die Neu­tra­li­tät gewahrt“ habe. Er habe damit „schwer­wie­gen­de Unru­he an der Schu­le aus­ge­löst“. Nach Isnards Sus­pen­die­rung hat­ten näm­lich alle Schü­ler eine Peti­ti­on zu sei­nen Gun­sten unterzeichnet.

Isnard ist auch Vor­sit­zen­der der Lebens­schutz­ver­ei­ni­gung Pro vie. „Das war man­chen ein Dorn im Auge, die möch­ten, daß man über Abtrei­bung nicht redet“, so Isnard. Er sieht noch einen tie­fe­ren Grund. In Frank­reich habe nur eine ein­zi­ge Orga­ni­sa­ti­on die Erlaub­nis, an Schu­len über Sexu­al­erzie­hung zu spre­chen: der Abtrei­bungs­lob­by­ist Pla­ning Fami­li­al, ein Able­ger der Inter­na­tio­nal Plan­ned Paren­thood Fede­ra­ti­on. Isnard war wegen sei­ner aus­ge­wo­ge­nen Behand­lung der Abtrei­bung, die auch den Lebens­schutz zu Wort kom­men ließ, bereits frü­her „gewarnt“ wor­den, daß sei­ne Arbeit „nicht erwünscht“ sei.

Frank­reichs Unter­richts­mi­ni­ster Luc Cha­tel ent­zog Isnard die Lehr­be­fug­nis. Arbeits­recht­lich ist damit noch nicht das letz­te Wort gespro­chen, zeigt sich Isnard zuver­sicht­lich. „Kul­tu­rell“ wer­fe sein Fall „bedrücken­de Fra­gen“ auf. „Wes­halb kann man an einem staat­li­chen Gym­na­si­um kei­ne Bil­der über die Abtrei­bung zei­gen? War­um ist es man­chen ein sol­ches Ärger­nis, beim Namen zu nen­nen, was Abtrei­bung ist, näm­lich Mord? War­um kann es sein, daß in Frank­reich ein katho­li­scher Leh­rer für den staat­li­chen Schul­dienst als ‚unge­eig­net‘ betrach­tet wird?“

Fall 2: Bel­gi­en: Am Diens­tag­abend wur­de Erz­bi­schof André-Joseph Léo­nard, der Pri­mas der katho­li­schen Kir­che in Bel­gi­en, bei einer Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung an der Katho­li­schen Uni­ver­si­tät Lou­vain-La-Neuv mit vier Tor­ten bewor­fen. Der anwe­sen­de Ord­nungs­dienst schritt nicht ein. Die erste Tor­te traf den Erz­bi­schof bereits auf dem Weg zur Ver­an­stal­tung im Gesicht, die drei wei­te­ren kurz nach Ver­an­stal­tungs­be­ginn. Ein Mit­glied der Grup­pe, die für den Tor­ten­wurf ver­ant­wort­lich ist, begrün­de­te die Attacke mit Erz­bi­schof Leo­nards Hal­tung und Äuße­run­gen zu den The­men Homo­se­xua­li­tät und Abtrei­bung. Der Pri­mas ver­tritt zu bei­den The­ma die katho­li­sche Leh­re. Die­se lehnt sowohl Homo­se­xua­li­tät als auch Abtrei­bung als Ver­stoß gegen das Natur­recht und damit die gött­li­che Ord­nung ab. Bereits im Novem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res war der Erz­bi­schof in der Brüs­se­ler Kathe­dra­le bei der Zele­bra­ti­on der Hei­li­gen Mes­se mit einer Tor­te bewor­fen wor­den.

Kom­men­tar: Abtrei­bungs­be­für­wor­ter zei­gen trotz der Hekatom­ben ermor­de­ter unge­bo­re­ner Kin­der kei­ne Bereit­schaft zum Umden­ken, unge­rührt und gefühl­los ver­su­chen sie statt des­sen jeg­li­che Dis­kus­si­on über Abtrei­bung aus dem öffent­li­chen Raum zu ver­ban­nen. Recht­fer­ti­gen muß sich nicht jemand, der öffent­lich für die Ermor­dung ande­rer Men­schen ein­tritt, son­dern die Lebens­schüt­zer, die das Leben ver­tei­di­gen. Sie sind auf dem Weg aus gan­zen Berufs­grup­pen aus­ge­schlos­sen zu wer­den und einem fak­ti­schen Berufs­ver­bot aus­ge­setzt zu sein. Für den Arzt­be­ruf und eini­ge Beru­fe im Gesund­heits­we­sen ist dies bereits weit­ge­hend der Fall. Der Fall Isnard zeigt, daß der Leh­rer­stand und ähn­li­che Beru­fe zumin­dest einen Maul­korb umge­hängt bekom­men sol­len. Wer sich nicht dar­an hält, ver­liert den Arbeits­platz und ris­kiert sei­ne Existenz.

Radi­ka­le Homo­se­xu­el­le, die sich in der öffent­li­chen Dis­kus­si­on ger­ne als Opfer prä­sen­tie­ren, ver­su­chen stän­dig Anders­den­ken­de mund­tot zu machen, im glei­chen Stil wie es die Abtrei­bungs­lob­by gegen­über Lebens­schüt­zern praktiziert. 

Sowohl Abtrei­bung als auch Homo­se­xua­li­tät wider­spre­chen der Ver­nunft, weil sie dem Natur­recht wider­spre­chen. Die Kir­che ver­tritt zu bei­den The­men Stand­punk­te, die der Ver­nunft ent­spre­chen und sich dem Ver­stand logisch erschlie­ßen. Die Kir­che betont des­halb die Über­ein­stim­mung von Ver­nunft und Religion.

Wenn aus ideo­lo­gi­schen Grün­den sowohl ein „Recht auf Tötung unge­bo­re­ner Kin­der“, ein „Recht auf Gleich­stel­lung homo­se­xu­el­ler Paa­re mit der Ehe“ und ein „Adop­ti­ons­recht für Homo­se­xu­el­le“ gefor­dert wird, so wider­spre­chen die­se Posi­tio­nen nicht nur der christ­li­chen Reli­gi­on, son­dern auch der Ver­nunft. Wer ent­spre­chend die Kir­che wegen ihrer Hal­tung zur Abtrei­bung und zur Homo­se­xua­li­tät ver­folgt, oder auf dem Geset­zes­weg sogar christ­li­che Posi­tio­nen mit dem bür­ger­li­chen Straf­recht bedroht, ver­folgt letzt­lich die Ver­nunft und kämpft damit gegen die Natur des Menschseins.

Giu­sep­pe Nar­di, Bild: hoff​nungs​voll​.de

 

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