Mor Gabriel unterliegt im Rechtsstreit


Der Ober­ste Gerichts­hof der Tür­kei hat Län­de­rei­en des christ­li­chen Klo­sters „Mor Gabri­el“ in Süd­ost­ana­to­li­en dem tür­ki­schen Staat zuge­spro­chen. Die Uni­ons­frak­ti­on im Deut­schen Bun­des­tag sieht dar­in ein „Sinn­bild für die Ver­drän­gung des Christentums“.

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Wie der Stif­tungs­vor­sit­zen­de des Klo­sters, Kur­ya­kos Ergün am Don­ners­tag mit­teil­te, ent­schie­den die Rich­ter in Anka­ra in dem bereits seit Jah­ren andau­ern­den Rechts­streit um die Län­der­rei­en nun zugun­sten des tür­ki­schen Schatz­am­tes. Details sei­en noch unklar, das Klo­ster war­te auf den offi­zi­el­len Bescheid, mel­det die Katho­li­sche Nach­rich­ten­agen­tur (KNA).

Das Klo­ster „Mor Gabri­el“ war bereits im vier­ten Jahr­hun­dert gegrün­det wor­den. Mit der Kla­ge hat­te das tür­ki­sche Schatz­amt sei­nen angeb­li­chen Anspruch auf eini­ge Fel­der in der Umge­bung des Klo­sters durch­set­zen wollen.

Die Kla­ge wur­de im Juni 2009 von einem Gericht in der süd­ost­tür­ki­schen Stadt Midyat zurück­ge­wie­sen und ging dar­auf­hin an das Beru­fungs­ge­richt in Anka­ra. „Ver­drän­gung des Chri­sten­tums aus der Tür­kei“ Die CDU/C­SU-Frak­ti­on im Deut­schen Bun­des­tag äußer­te sich am Frei­tag besorgt über das Urteil. Ute Gra­nold, Spre­che­rin des Ste­pha­nus­krei­ses für Reli­gi­ons­frei­heit, bezeich­ne­te die Gerichts­ent­schei­dung als einen „schwe­ren Schlag für das Kloster“.

Immer wie­der habe sich das Klo­ster gegen Ver­su­che weh­ren müs­sen, sei­nen Grund­be­sitz zu ent­eig­nen. Es sei zu befürch­ten, „daß es sich bei dem nun gespro­che­nen Urteil um den Beginn einer Ent­wick­lung han­delt, die das Klo­ster in sei­ner Exi­stenz bedroht“, so Gra­nold. Gra­nold wies dar­auf hin, daß auch der aktu­el­le Fort­schritts­be­richt der EU-Kom­mis­si­on auf „ekla­tan­te Män­gel im Bereich der Reli­gi­ons­frei­heit“ hin­ge­wie­sen hat.

Die Exi­stenz der christ­li­chen Gemein­schaft in der Tür­kei sei zum Bei­spiel auch dadurch bedroht, daß es nicht erlaubt sei, „ihren Nach­wuchs an Geist­li­chen aus­zu­bil­den und auch Unter­richt in der Spra­che der Min­der­hei­ten zu erteilen“.

Die Spre­che­rin der Uni­ons­frak­ti­on für Men­schen­rech­te, Eri­ka Stein­bach, sieht die Situa­ti­on des Klo­sters als „gera­de­zu sym­bo­lisch für die schwie­ri­ge Lage der Chri­sten in der Tür­kei“. Auch wenn das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig sei, so bedeu­te es einen „schwe­ren Rück­schlag für die Chri­sten in der Tür­kei und läßt für die Zukunft wenig Gutes erwar­ten“. Stein­bach wei­ter in einer Pres­se­mel­dung: „Sinn­bild­haft steht der Ent­zug von Grund und Boden des Klo­sters ‚Mor Gabri­el‘ für die Ver­drän­gung des Chri­sten­tums in der Tür­kei.“ Die Strei­tig­kei­ten zwi­schen dem Klo­ster, sei­nen Nach­bar­dör­fern und tür­ki­schen Behör­den um sei­ne Grund­stücks­gren­zen begann vor drei Jah­ren im Zuge von Land­ver­mes­sungs­ar­bei­ten zur Erstel­lung von Grund­bü­chern nach den Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on. In eini­gen Ver­fah­ren wur­de für, in ande­ren gegen das Klo­ster entschieden.

(JB/​pro; Foto: Ger­ry Lynch /​ Wiki­pe­dia)

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