(Vatikan) Die Durchführungsbestimmungen für das Motu proprio Summorum Pontificum sollen voraussichtlich im März veröffentlicht werden. Mit dem Motu proprio holte der Papst die tridentinische Liturgie als außerordentliche Form des römischen Ritus zurück in das tägliche Leben der katholischen Kirche. Mit der nachkonziliaren Liturgiereform von 1970 war sie im Keller weggesperrt und faktisch unter Verbot gestellt worden. Hatte bereits Papst Johannes Paul II. erste Schritte zu ihrer „Befreiung“ unternommen, erfolgte unter Papst Benedikt XVI. ihre Renaissance. Seither befindet sich die lateinische Christenheit gewissermaßen auf dem Weg zu einer birituellen Kirche.
Bereits 2007 hatte der Papst festgelegt, ihm nach den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des Motu proprio Bericht über dessen weltweiter Umsetzung zu erstatten. Die Informationen dazu wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 eingeholt.
Die bereits vor drei Jahren angekündigten Instruktionen für Bischöfe, Priester und Gläubige sind noch ausstehend. Darin sehen Beobachter einen Grund für die in manchen Ländern oder Diözesen andauernden Blockaden durch Bischöfe oder Diözesangremien. Zuletzt hatte der Bischof von San Marino-Montefeltro, Msgr. Luigi Negri, öffentlich kritisiert, daß die Instruktionen noch nicht erlassen worden seien.
Diese Durchführungsbestimmungen sollen ausgearbeitet und von Papst Benedikt XVI. bereits angenommen worden sein. Ihre Veröffentlichung sei für Anfang März vorgesehen. Dies berichtet der amerikanische Priester John Zuhlsdorf auf seinem Internet-Blog. Damit, so Zuhlsdorf, sei ihre Unterzeichnung durch den Papst für das Fest der Kathedra Petri am 22. Februar, denkbar. Das Dokument soll „ausgezeichnet“ sein, wie die der alten Messe verpflichtete Internetseite Messa in Latino unter Berufung auf „gut informierte Kreise“ berichtete.
Die Instruktionen werden vor allem rechtlicher Natur sein, um die Umsetzung des Motu proprio Summorum Pontificum zu regeln. Konkret wird es dabei vor allem um die Klärung ungenauer oder unklarer Aspekte bei Zuständigkeitsfragen und im Prozedere gehen. Der Tradition verbundene Gruppen erhoffen sich vor allem klare Anweisungen, um oft hartnäckigen Widerstand gegen den alten Ritus bei Bischöfen und Priestern überwinden zu können.
Zudem tauchte erst durch die konkrete Umsetzung oder zumindest den Versuch dazu eine Reihe von Fragen auf. Was bedeutet zum Beispiel genau „außerordentliche“ Form des römischen Ritus? Besteht die Möglichkeit, die Lesungen und/oder das Evangelium in der Landessprache statt in Latein vorzutragen? Gilt das Motu proprio auch für die anderen lateinischen Riten, etwa den Ambrosianischen Ritus in der Lombardei oder jenen von Braga in Portugal? Was genau macht eine „ständige Gruppe“ aus, die Voraussetzung für die Zelebration des alten Ritus für eine Gemeinde ist? Welche Wirkung entfaltet der geltende Codex Iuris Canonici und andere rechtliche sowie liturgische Bestimmungen für ältere Praktiken (Handkommunion, fiktive Subdiakone, Volksgesang, liturgischen Kalender)? Kann es eine Vermischung von Elementen der ordentlichen und der außerordentlichen Form des Ritus geben?
Mit Zuhlsdorf ist anzunehmen, daß es sich nicht um die letzten Instruktionen handeln wird. Die sich ausbreitende Umsetzung des Motu prorprio Summorum Pontificum wird, wie jede Praxis, weitere Fragen aufwerfen, die einer Klärung bedürfen. Vor allem in dem Papst nahestehenden Kreisen gilt die liturgische Erneuerung im birituellen Sinn als wesentliches Element für die Erneuerung des katholischen Glaubens und die von Benedikt XVI. angestrebte Neuevangelisierung.
(Giuseppe Nardi, Bild: Novus Motus Liturgicus)