Russisch Orthodoxe Kirche fordert Menschenrechtsverträge zu überdenken


(Straß­burg) Die Rus­si­sche Ortho­do­xe Kir­che hat die rus­si­sche Staats­füh­rung dazu auf­ge­ru­fen, ihre Betei­li­gung an inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­ver­trä­gen zu über­den­ken. Der Auf­ruf spie­ge­le laut der Dezem­ber-Aus­ga­be von Ortho­do­xie Aktu­ell die Ver­är­ge­rung des Mos­kau­er Patri­ar­chats dar­über wider, daß der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) in Straß­burg von Mos­kau eine Durch­füh­rung der Gay-Para­de for­de­re. Es kön­ne nicht sein, daß der EGMR Ruß­land die Durch­füh­rung einer Schwu­len­de­mo vor­schrei­ben dür­fe, erklär­te der Ver­tre­ter des Mos­kau­er Patri­ar­chats in Straß­burg, Igu­men Fila­ret (Bule­kov).

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Jah­re­lang hat­te die Mos­kau­er Stadt­ver­wal­tung die Durch­füh­rung einer Gay-Para­de in der rus­si­schen Haupt­stadt unter­sagt. Wäh­rend die Ver­an­stal­ter vor rus­si­schen Gerich­ten mit ihren Kla­gen abge­wie­sen wur­den, gab der EGMR ihrem Anlie­gen statt. Das Gericht urteil­te am 21. Okto­ber, das Demon­stra­ti­ons­ver­bot der Mos­kau­er Stadt­ver­wal­tung gegen­über den Homo­se­xu­el­len ver­sto­ße gegen drei Grund­rech­te: das Recht auf Ver­samm­lungs- und Ver­ei­ni­gungs­frei­heit, das Recht auf effek­ti­ven Rechts­schutz sowie das Diskriminierungsverbot.

Wäh­rend die rus­si­sche Homo­se­xu­el­len­be­we­gung die Ent­schei­dung als Erfolg wer­te­te, kri­ti­sier­te die Rus­si­sche Ortho­do­xe Kir­che das Urteil hart. Sol­che Ent­schei­dun­gen sei­en nicht nur erfolg­lo­se Ver­su­che, sozia­len Frie­den zu schaf­fen und die Per­sön­lich­keits­rech­te zu stär­ken, sie pro­vo­zier­ten zudem noch neue Span­nun­gen, erklär­te der 33-jäh­ri­ge Igu­men, der sei­ne Kir­che seit 2004 beim Euro­pa­rat ver­tritt und zugleich Pfar­rer der Aller­hei­li­gen­kir­che in Straß­burg ist.

(APD)

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