Asia Bibi noch nicht frei – Kardinal Tauran in Pakistan eingetroffen


(Laho­re) Über das wei­te­re Schick­sal der zum Tode ver­ur­teil­ten paki­sta­ni­schen Chri­stin herrscht Still­schwei­gen. Die Zei­ten für ihre Befrei­ung könn­ten län­ger dau­ern, als zuletzt ange­nom­men. Laut eini­gen paki­sta­ni­schen Quel­len müs­se Asia Bibi zunächst ein Gesuch um Begna­di­gung beim Ober­sten Gerichts­hof ein­brin­gen. Inzwi­schen traf Kar­di­nal Jean-Lou­is Tauran in Paki­stan ein.
Jamal You­saf, Spre­cher des paki­sta­ni­schen Innen­mi­ni­sters, begrün­de­te gegen­über Asia­news die Ver­zö­ge­rung bei der Begna­di­gung damit, daß dem Mini­ster noch kein Gna­den­ge­such von Asia Bibi vor­lie­ge. Das Feh­len mache es Staats­prä­si­dent Asif Ali Zar­da­ri „unmög­lich“, dem inter­na­tio­na­len Druck auf Frei­las­sung der paki­sta­ni­schen Chri­stin zu entsprechen.

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Ein Beam­ter des Innen­mi­ni­ste­ri­ums, der anonym blei­ben woll­te, erklär­te Asia­news, daß sich eine Frei­las­sung der jun­gen Fami­li­en­mut­ter, wie es zuletzt mög­lich schien, in die Län­ge zie­hen könn­te. Der Chri­stin müs­se gegen das gegen sie ver­häng­te Todes­ur­teil wegen Blas­phe­mie gegen den Islam den Instan­zen­weg gehen. Sie habe die Mög­lich­keit, Ein­spruch ein­zu­le­gen. Erst wenn der Instan­zen­weg aus­ge­schöpft und das Todes­ur­teil bestä­tigt wor­den sei, kön­ne sie ein Gna­den­ge­such an den Staats­prä­si­den­ten richten.

Laut Arti­kel 45 der paki­sta­ni­schen Ver­fas­sung hat der Staats­prä­si­dent die Macht jeder­zeit jedes Urteil jed­we­den Gerichts aus­zu­set­zen oder umzuwandeln,Verurteilte zu begna­di­gen oder Straf­nach­läs­se zu gewäh­ren. Eine Aus­schöp­fung des Instan­zen­we­ges sei daher nicht not­wen­dig, wie Asia­news berich­tet. Beob­ach­ter sehen hin­ter der Ver­zö­ge­rung Wider­stän­de bestimm­ter isla­mi­scher Krei­se, die eine Auf­wei­chung des Anti-Blas­phe­mie­ge­set­zes fürchten.
Saf­dar Shaheen Pirz­ar­da, Rechts­be­ra­ter der Prä­si­di­al­kanz­lei, erklär­te: „Der Prä­si­dent kann eine Per­son begna­di­gen, die den Staat belei­digt hat. Der Prä­si­dent hat aber nicht die Macht, eine Begna­di­gung aus­zu­spre­chen, wenn eine Belei­di­gung gegen die Reli­gi­on, den Pro­phe­ten Moha­med oder Allah began­gen wurde.“

Inzwi­schen traf Kar­di­nal Jean-Lou­is Tauran, Prä­si­dent des Päpst­li­chen Rats für den inter­re­li­giö­sen Dia­log in Paki­stan ein. In den kom­men­den drei Tagen wird der Kar­di­nal zu zahl­rei­chen Gesprä­chen mit der katho­li­schen Gemein­schaft zusam­men­tref­fen und an einer inter­re­li­giö­sen Tagung teil­neh­men. Heu­te traf er bereits mit meh­re­ren Staats­ver­tre­tern zusam­men dar­un­ter mit Shah­baz Bhat­ti, dem Mini­ster für die reli­giö­sen Min­der­hei­ten, und anschlie­ßend mit Staats­prä­si­dent Asif Ali Zar­da­ri. Zen­tra­ler Punkt der Aus­spra­che war der Fall der Chri­stin Asia Bibi. Der Kar­di­nal über­brach­te dem Prä­si­den­ten die Bot­schaft Papst Bene­dikts XVI. mit der Auf­for­de­rung, die Mut­ter freizulassen.

Paki­sta­ni­schen Quel­len zufol­ge muß­ten inzwi­schen Asia Bibis Ehe­mann Ashiq Masih und ihre Kin­der, ihr Haus im Bezirk Sheiku­pura aus Angst vor isla­mi­sti­schen Angrif­fen­ver­las­sen. Sie flüch­te­ten sich an einen gehei­men Orte. „Wir haben Angst. Wir erhiel­ten zahl­rei­che Mord­dro­hun­gen vor allem von isla­mi­schen Reli­gi­ons­füh­rern. Vor unse­rem Haus fan­den schon Pro­te­ste statt“, habe Masih aus dem gehei­men Auf­ent­halts­ort mit­tei­len lassen.

(Asianews/​Giuseppe Nar­di, Bild: Asianews)

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