Abtreibungsarzt nach gewalttätigem Streit vom Dienst suspendiert – Führte RU486 in Italien ein


(Turin) Sil­vio Via­le, der ita­lie­ni­sche Gynä­ko­lo­ge, der in Ita­li­en seit 2005 die Abtrei­bungs­pil­le RU486 „teste­te“, wur­de wegen „Ver­dacht auf Gewalt­tä­tig­keit am Arbeits­platz“ vom Dienst sus­pen­diert. Eine Ober­schwe­ster im Kreissaal hat­te den Arzt bei der Kran­ken­haus­di­rek­ti­on zur Anzei­ge gebracht. Via­le sei bei einem Streit zwi­schen den bei­den gewalt­tä­tig gewor­den und habe ihr einen Fin­ger gebrochen.

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Der streit­ba­re Via­le, der am Turi­ner St.-Anna-Krankenhaus arbei­tet, wen­det dort seit fünf Jah­ren als erster Arzt Ita­li­ens die Abtrei­bungs­pil­le RU486 an. Die Erlaub­nis dazu erteil­te 2005 die dama­li­ge ita­lie­ni­sche Links­re­gie­rung, die damit das Ver­fah­ren für die Ein­füh­rung der Tötungs­pil­le in Ita­li­en ein­lei­te­te. Gegen die Ein­füh­rung und Anwen­dung von RU486 reg­te sich mas­si­ver Wider­stand von Lebens­schutz­grup­pen und der katho­li­schen Kir­che. Radi­ka­le Grup­pen der Lin­ken und der Libe­ra­len unter­stütz­ten Via­les Vor­ge­hen und sti­li­sier­ten die Ein­füh­rung der Abtrei­bungs­pil­le zu einem ideo­lo­gi­schen Kampf für die „sexu­el­le Befrei­ung“ und  gegen die „kirch­li­che Bevormundung“.

Der Streit Via­les mit der Ober­schwe­ster geschah am 30. Sep­tem­ber. Via­le spiel­te gegen­über der Pres­se den Vor­fall her­ab, erklär­te sich aber gleich­zei­tig zum „Opfer“ einer „poli­ti­schen Intri­ge“. Ganz anders die Dar­stel­lung der Kran­ken­haus­di­rek­ti­on. Die­se gab bekannt, eine prä­ven­ti­ve Sus­pen­die­rung vom Dienst ange­ord­net zu haben, weil der Vor­fall schwer­wie­gend sei. Inner­halb von 90 Tagen müs­se nun eine Dis­zi­pli­nar­kom­mis­si­on über wei­te­re Schrit­te im Fall entscheiden.

Nach Abschluß des Prü­fungs­ver­fah­rens wur­de RU486 am 9. Dezem­ber 2009 in Ita­li­en zuge­las­sen. Seit­her ist die Abtrei­bungs­pil­le in den links­re­gier­ten Regio­nen Pie­mont, Emi­lia-Roma­gna, Apu­li­en und Tren­ti­no in Tages­kran­ken­häu­sern erhält­lich. In den Regio­nen Tos­ka­na, Mar­ken, Lom­bar­dei und Vene­ti­en nur bei sta­tio­nä­rer Behand­lung. In allen ande­ren Regio­nen gibt es noch kei­ne Durchführungsverordnungen.

(Giu­sep­pe Nar­di, Bild: flickr/​Radi­cali Mila­no)

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