(Sitten) Vor kurzem verließ ein Augustiner-Chorherr, Herr Yannick Escher, sein Kloster Saint Maurice im Schweizer Kanton Wallis und wechselte zur Priesterbruderschaft St. Pius X. Als Grund nannte der Regularkanoniker die Aversion des Abtes Joseph Reduit der exemten Abtei gegen jede Form der katholischen Tradition vor allem gegen das Motu proprio Summorum Pontificum. Gleiches gelte für den Diözesanbischof von Sitten.
Bestätigung findet sein Schritt nun in einem schwerwiegenden Vorfall. Einem verstorbenen Katholiken wurde in seiner Heimatpfarrei Troistorrents in der Diözese Sitten das Begräbnis verweigert. Der zuständige Pfarrer verweigerte das Requiem und die Begräbnisfeier. Das katholische Begräbnis wurde einem Gläubigen verweigert, der sein ganzes Leben in der Pfarrei gelebt hatte und dessen ausdrücklicher Wunsch es war, auch dort begraben zu werden. In den letzten 40 Jahren ist kein Fall einer solchen Verweigerung bekannt, weder gegenüber Selbstmördern oder öffentlichen Sündern noch gegenüber Verstorbenen, die erklärtermaßen die Kirche verlassen hatten.
Das schwerwiegende Verbot wurde ausgesprochen, weil der Verstorbene die Niederlassung der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Econe besuchte.
Der Pfarrer von Troistorrents, Philippe Aymon, erklärte öffentlich: „Die Gläubigen von Econe dürfen keine katholische Kirche benützen. Das habe nicht ich entschieden. Es handelt sich vielmehr um eine diözesane Anordnung!“
Msgr. Norbert Brunner, der Bischof von Sitten befindet sich derzeit auf Urlaub. Es ist unklar, wann diese Anordnung erlassen wurde. Laut Angaben eines Priesters der Diözese, gehe sie wohl auf die 90er Jahre des 20. Jahrhunderts zurück.
(Le Matin)