Allzu geläufig scheinen uns die einleitenden Worte des Grundgesetzes zu sein, als das wir ihnen noch eine Bedeutung zu messen würden im „christlich geprägten Abendland“.
Wie sonst soll das Volk, immerhin noch zu zwei Drittel mit christlichem Bekenntnis, es verstehen, wenn erst die Sozialministerin von Niedersachsen erklärt „den Gott, der Christen, Juden und Muslimen gemeinsam ist“ angerufen zu haben bei ihrer Vereidigung. Und jetzt die im „Schattenkabinett“ der NRW-SPD Nominierte „gleiches Recht für alle“ fordert und damit das Schleiertragen, Kreuze in Klassenzimmer und den Glauben an Gott in einen Topf wirft.
Natan der Weise mit seinen berühmten „Ringen“ hat hier das unheilige Vorbild geschaffen. Alle (Religionen) gleich, weil sie gleichermaßen einen Gott anbeten?
Es ist nicht Aufgabe der Politik, Gottesbilder und Glauben zu interpretieren. Wohl aber aus der „gebotenen staatlichen Neutralität wohlwollend auf die christliche Kirche“ zu schauen, wie es jüngst sinngemäß ein Bundesverfassungsrichter ausgedrückt hat. Und angesichts der verbindlichen Verfassung unseres Landes, dem Grundgesetz, wo sich das deutsche Volk ausdrücklich zu seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen bekennt, hat „Toleranz“ verstanden im Sinn der gleich-Gültigkeit gegenüber Göttern keinen Platz.
Wohlgemerkt: wir alle achten Andersgläubige in unserem Land. Wer aber eine politische Verantwortung für das Volk übernehmen will, hat nicht seine Maßstäbe, sondern die des Landes und dessen Bewohner zu achten und zu fördern und „vor Schaden zu bewahren“ wie es im Amtseid nach dem Grundgesetz heißt. Dies beinhaltet auch, die religiösen Überzeugungen, die dieses Land prägten und deren rechtschaffender Ordnung entstehen ließen, nicht zu kolportieren.