Österreich: Neuer Diskussionsansatz in Sachen „Abtreibung“


(Wien) Die öffent­li­che Dis­kus­si­on über Abtrei­bung ist in Euro­pa seit 40 Jah­ren ein Dau­er­bren­ner. Die Debat­ten ver­lau­fen hit­zig, gesell­schaft­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on zu die­sem The­ma gibt es kei­ne, sie erstickt in Emo­tio­nen. Gibt es einen Weg aus die­ser Sackgasse?

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Lebens­schüt­zer beto­nen, daß der Embryo Per­son ist und ein unbe­ding­tes Men­schen­recht hat – eine Aus­sa­ge, die ein Abtrei­bungs­be­für­wor­ter nie­mals unter­schrei­ben wür­de. Will man daher den Dia­log suchen, muß man sich auf einer ande­ren Ebe­ne nähern: in der Fra­ge des Selbst­be­stim­mungs­rechts der Frau, schlägt der Geschäfts­füh­rer vom Insti­tut für medi­zi­ni­sche Anthro­po­lo­gie und Bio­ethik (Wien) Enri­que Prat jüngst in Ima­go Homi­nis (2010; 17:59–64) vor.

„Ein effi­zi­en­ter Lebens­schutz muß unbe­dingt zunächst die Auto­no­mie der Frau stär­ken“, betont Prat. Wel­che Maß­nah­men müs­sen gesetzt wer­den, damit jemand in einer Kri­sen­si­tua­ti­on wie einer unge­woll­ten Schwan­ger­schaft eine auto­no­me Ent­schei­dung tref­fen kann? Das ist die Fra­ge, über die in erster Linie debat­tiert wer­den soll­te, so Prat. „Selbst­be­stim­mung setzt als ratio­na­le Fähig­keit des Men­schen eine gründ­li­che Prü­fung von Zie­len und Mit­teln vor­aus. Eine kom­pe­ten­te und ins per­sön­li­che Lebens­um­feld der Betrof­fe­nen emo­tio­nal gut inte­grier­te Bera­tung ist unumgänglich.“

Daß Abtrei­bung prin­zi­pi­ell nicht eine Lösung erster Wahl, son­dern immer nur eine Lösung zwei­ter Wahl dar­stellt, auf die zuge­grif­fen wird, wenn sonst nichts mehr hilft, ist brei­ter Kon­sens in unse­rer Gesell­schaft. In der Natio­nal­rats­de­bat­te am 29. Novem­ber 1973, die dem Beschluß der Fri­sten­re­ge­lung vor­aus­ging, sag­te der dama­li­ge Bun­des­kanz­ler Bru­no Krei­sky (SPÖ) wört­lich: „Man muß alles tun, um im Bereich der Poli­tik die­sen gan­zen Para­gra­phen so obso­let zu machen, wie dies mit den Mit­teln der Poli­tik, der Psy­cho­lo­gie und auch der Moral nur geht, um die Frau zu ver­an­las­sen, daß sie dann, wenn sie emp­fan­gen hat, das Kind behält.“

Es wäre daher im Sin­ne einer Unter­stüt­zung der Selbst­be­stim­mung der Frau, Lei­stun­gen anzu­bie­ten, die ihr eine Ent­schei­dung zwei­ter Wahl, die sie eigent­lich nicht will, erspart. Wer die Auto­no­mie der Frau ernst nimmt, soll­te alles unter­neh­men, Ele­men­te von Fremd­be­stim­mung – wie Druck von außen, finan­zi­el­le Not­la­ge, Allein­ge­las­sen­wer­den –, zu eli­mi­nie­ren, damit die Frau nicht zur Lösung zwei­ter Wahl, der Abtrei­bung, grei­fen muß. Prat sieht es als Auf­ga­be von Abtrei­bungs­geg­nern und ‑befür­wor­tern, „das Ver­trau­en der jeweils ande­ren zu gewin­nen“ und „gemein­sam über die För­de­rung der Selbst­be­stim­mung der Frau in der Fra­ge der Abtrei­bung nachzudenken“.

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