(Cosenza) In der süditalienischen Stadt Rossana (Kalabrien) überlebte ein Kind für zwei Tage seine Abtreibung. Das Baby sollte in der 22. Schwangerschaftswoche wegen einer Mißbildung getötet werden. Der Kaplan des Krankenhauses erfuhr im Beichtstuhl, daß das Kind die Abtreibung jedoch überlebt hatte. Er eilte sofort ins Krankenhaus und schlug Alarm. Tatsächlich befand sich inmitten der getöteten Kinder eines, das lebte. Das Baby wurde umgehend in eine Spezialklinik für Neugeborene nach Cosenza gebracht, doch nach zwei Tagen starb es. Die Mutter habe sich einer Abtreibung unterziehen „müssen“, weil bei der letzten Ultraschalluntersuchung eine „Mißbildung an der Lippe“ festgestellt worden sei. Eine Lokalzeitung berichtete, daß es sich um eine Hasenscharte gehandelt haben soll.
Nach der durch die Abtreibung erfolgten Ausstoßung des Kindes wurde der kleine Körper in Erwartung seines Todes in ein Tuch gewickelt und in einen Behälter gelegt. Dann kümmerte sich niemand mehr um das Kind, bis der Kaplan Alarm schlug. Das Kind wollte nicht sterben, sondern rang um sein junges Leben. Im verschlossenen Behälter hatte das Baby zu wenig Luft bekommen, sodaß sein Gesundheitszustand rapide abnahm.
Die Staatsanwaltschaft von Rossano beschlagnahmte die Krankenakte und leitete Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung ein. Der Kaplan wurde lange von der Polizei verhört, gab aber unter Berufung auf das Beichtgeheimnis nicht den Namen der Person preis, die ihn im Beichtstuhl über den Vorfall informiert hatte.
In der Bundesrepublik Deutschland werden Kinder bei Spätabtreibungen zuerst mit einer Spritze (meist mit Handdesinfektionsmittel) ins Herz getötet, um absolut sicherzustellen, daß das Kind die eigene Abtreibung nicht überlebt. Überlebt das Kind die Abtreibung, ist der Arzt zur Rettung und Wiederbelebung des Kindes verpflichtet. Gleichzeitig kann der Arzt durch die Eltern des Kindes verklagt werden, wegen nicht erfüllter Tötung des Kindes.
In den USA tötete der Arzt mit der Spritze aus Versehen bei einer Zwillingsschwangerschaft das falsche Kind. Das nicht gewünschte Geschwisterchen wurde dann auch getötet. Es handelte sich um eine durch künstliche Befruchtung herbeigeführte Schwangerschaft.
In den Niederlanden können Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einschließlich Ungeborene jederzeit getötet werden, wenn sie an einer unheilbaren Krankheit oder an „untragbaren Schmerzen“ leiden.
Giuseppe Nardi