Der deutschen Homeschool Familie Romeike wurde in den USA politsches Asyl gewährt. Hintergrund ist die Kriminalisierung und Verfolgung der Familie in Deutschland, die ihre Kinder selber zu Hause unterrichten wollte.
Anna D. aus Salzkotten, eine Mutter von acht Kindern, wurde am Aschermittwoch früh am morgen durch die Polizei aus ihrem Haus geholt und für acht Tage in Erzwingungshaft ins Gefängnis nach Gelsenkirchen gebracht. Der neun-jährigen Sohn wollte nicht zu einem Theaterstück , das seitens der Schulkonferenz zum Bestandteil des Sexualerziehzungsunterricht erklärt wurde. Die Rektorin der katholischen Liborius-Grundschule weigerte sich, den Jungen von der Teilnahme zu befreien. Stattdessen beantragte die Schulleiterin, ein Bußgeld gegen die Eltern zu verhängen. Da die auch Mutter das Bußgeld nicht zahlte, mußte die Mutter – wie zuvor der Vater im vergangenen Dezember – in Erzwingungshaft.
Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Armin Eckermann Vorsitzender des Vereins Schulunterricht zu Hause e.V.
Warum sind Sie gegen die Schulpflicht?
Ich bin nicht gegen die Schulpflicht; ich habe mich weder als Privatperson noch als Vorsitzender des Vereins Schulunterricht zu Hause e.V. (SchuzH) je gegen die Schulpflicht als solche gewandt. Mir sind die Segnungen der allgemeinen Schulpflicht bekannt und bewußt, aber auch die negativen Auswirkungen. Ich habe immer wieder deutlich gemacht und dazu stehe ich weiterhin, daß die rigorose Durchsetzung der Schulpflicht den vielfältigen Lebenswirklichkeiten (Schulphobien, psychisch und physisch beeinträchtigte Kinder, unterschiedliches Lerntempo, Hochbegabte, Glaubens- und Gewissenskonflikte, Mobbing, Gewalt, berufliche Gründe der Eltern) nicht gerecht wird und deshalb von der Schulpflicht im Einzelfall Abstand zu nehmen und Befreiung bzw. Ausnahme von der Schulpflicht zu erteilen ist.
Seit wann gibt es in Deutschland die Schulpflicht?
Schulpflicht gab es in Deutschland erstmals 1717, und zwar unter Wilhelm dem I. für Preußen. Ihrem Inhalt nach war sie Unterrichtspflicht und wurde eingeführt, um „dem höchst verderblichen Übel der Unwissenheit beim Lesen, Schreiben und Rechnen und bei den Heil und Seligkeit dienenden Angelegenheiten abzuhelfen“. Die Weimarer Verfassung führte die allgemeine Schulpflicht für ganz Deutschland ein, die über die in Preußen bis dahin bestehende Unterrichtspflicht hinausging. Das seinerzeitige Schulgesetz ließ aber in Ausnahmefällen, insbesondere auch aus Gewissensgründen, Befreiungen von der Schulpflicht zu.
Der Nationalsozialismus erkannte grundsätzlich nur dem Staat das Erziehungsrecht zu. Das Privatschulwesen und das Hausschulwesen wurden daher insgesamt ausgeschaltet. Die Schule diente als Instrument zur Durchsetzung der Weltanschauung der herrschenden Partei. Das ist der Beginn für die rigorose Durchsetzung der Schulpflicht.
Ist die staatliche Intention heute die selbe wie damals?
Welche Intentionen der Staat in Bezug auf die rigorose Durchsetzung der Schulpflicht heute hat, ist in seinen letzten Motiven nirgendwo nachzulesen. Aber die Befassung mit dem Schulsystem und den Lehrinhalten sowie mit der Kulturrevolution von 1968 und ihren Beweggründen läßt doch in der emanzipatorischen Pädagogik erkennen, daß mit der Schulbildung der neue Menschentypus für die neue Weltordnung geschaffen werden soll. Unter dem Deckmantel honorig erscheinender hochgestochener Bildungs- und Erziehungsziele wird der Schüler in eine Konformität linksextremer und gottloser Denkausrichtung gedrängt. Helmut Schoeck nannte es in seinem Buch „Kinderverstörung“ (1987) im Untertitel: „Die mißbrauchte Kindheit – Umschulung auf eine andere Republik“. Menschen, die dem nicht folgen wollen, werden als störend empfunden, in ihrem Andersdenken unterdrückt („die Allgemeinheit hat ein Interesse …“; im dritten Reich hieß das: „das gesunde Volksempfinden fordert …“) und aus der Gemeinschaft des Volkes ausgegrenzt (unerwünschte Parallegesellschaft nach Bundesverfassungsgericht).
Welche Alternativen schlagen Sie vor um Bildung zu garantieren?
Die Alternative zum Schulzwang wäre Schulpflicht mit großzügiger Zulassung von Befreiungen, die ohnehin bereits jetzt in den Schulgesetzen einiger Länder vorgesehen sind, aber durch die Schulverwaltung und die Gerichte bisher – entgegen dem Wortlaut – auf Fälle der Unmöglichkeit eines Schulbesuches eingegrenzt wurden. Eine weitere Alternative wäre eben die Ersetzung der Schulpflicht durch eine Bildungs- oder Unterrichtspflicht, wie sie in fast allen Ländern dieser Erde besteht. Die Eltern werden vom Gesetz verpflichtet, für die Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Sie können dafür das staatliche Schulangebot oder eben freie private Möglichkeiten – Privatschulen, Privatunterricht, Kurssysteme, Fernschulen, Hausunterrichtung (Homeschooling), Freilernen nutzen.
Die Angst vor der Entstehung von Eliteschulen braucht man nicht zu hegen, da es diese ohnehin bereits gibt. Österreich hat ein klassisch-gutes Modell für die Hausunterrichtung: Die Schulbehörde respektiert den Wunsch auf Hausunterrichtung ohne viel Aufhebens, fordert die Schüler aber zum Schuljahresende zum Test ein. Wird der Test bestanden, kann die Hausunterrichtung fortgesetzt werden, wenn nicht, dann geht das Kind zur Schule. So gibt der Staat großzügig Freiheit in der Bildung und Erziehung, ohne seine Aufsicht über Bildung und Erziehung zu verlieren.
In Deutschland gibt es dafür ebenfalls ein Modell auf ganz anderem Gebiet, nämlich bei der Wehrpflicht. Wer die Wehrpflicht verweigert, leistet Wehrersatzdienst. Die Befreiung von der Wehrpflicht aus Glaubens- und Gewissensgründen war vom Staat zunächst verweigert worden. Harte Kämpfe gegenüber der Verwaltung und an den Gerichten führten zunächst zur sogennaten Postkartenlösung (Die Begründung des Gewissenskonflikts auf der Postkarte genügte zur Befreiung) und dann zur völlig freien Wahl von Wehrdienst oder Wehrersatzdienst. Damals wurde das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit noch beachtet.
Der damalige CSU-Vorsitzende Erwin Huber begründete die Schulpflicht im September 2008 mit den Worten: „Die allgemeine Schulpflicht gilt als eine unverzichtbare Bedingung für die Gewährleistung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zugleich als unerläßliche Voraussetzung für die Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrt der Gesellschaft. Sinn und Zweck der Schulpflicht ist nicht nur die Vermittlung von Lehrplaninhalten, sondern insbesondere auch die Schulung der Sozialkompetenz der Kinder. Die Sozialkompetenz wird durch das Lernen in der Klassengemeinschaft und durch gemeinsame Schulveranstaltungen in besonderem Maße gefördert. Neben der Förderung der Sozialkompetenz hat die Schule auch die Funktion, während der Unterrichtszeit auf das Kindeswohl zu achten. Würde man Ausnahmen von der Schulpflicht zulassen, müßte diese Aufgabe von den Jugendämtern übernommen werden. Die Bayerische Verfassung will mit der allgemeinen Schulpflicht alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen und umfassend in die Gesellschaft eingliedern. Dies ist eine der großen emanzipatorischen und demokratischen Entwicklungen des 19. Jahrhunderts.“
Die Worte von Erwin Huber gehören zu den Staatslügen, die in Deutschland immer wieder gegen besseres Wissen verbreitet werden, um den Schulzwang aufrecht zu erhalten. Die Worte klingen gut, sind aber hohl und widerlegt, durch die Ergebnisse der deutschen Schulbildung. Die Schüler, die einen Schulabschluß schaffen, sind 25% nicht in Industrie und Ausbildung zu gebrauchen, weil ihnen die erforderliche Lese‑, Schreib‑, Rechen- und/oder Sozialkompetenz fehlen.
Nicht die Schulzeugnisse entscheiden über einen Lehrvertrag, sondern betriebseigene Tests. Der Lehrer Pousset geht sogar soweit, daß er die Schulen als Stätten der Kriminalität bezeichnet („Schafft die Schulpflicht ab“, S. 104). Die Vermittlung von sozialer Kompetenz läßt sehr zu wünschen übrig und läßt an Schulen vielfache Gewaltbereitschaft entstehen. Die schulischen Mängel an reiner Wissensvermittlung werden jährlich durch Hausunterricht in Form von Nachhilfeunterricht ausgeglichen. Das Nachhilfewesen verzeichnet Jahr für Jahr steigende Umsätze, die längst in die Milliardenhöhe gehen (Quelle Jan Edel „Schulpflicht gegen Homeschooling: Schulwege, Irrwege und Auswege“).
Hubers Schulzwangeuphorie wird durch Demokratien wie z.B. Irland widerlegt, das die Hausunterrichtung als Recht der Kinder und Eltern in ihrer Verfassung verankert haben und heute immer noch Demokratie sind. Der Blick in die Nachbarländer bzw. in die Industriestaaten und Demokratien dieser Erde zeigt, daß dort trotz fehlender Schulpflicht die freiheitliche demokratische Grundordnung – wohl vielfach noch besser als in Deutschland – gewährleistet und die wirtschaftliche und soziale Wohlfahrt der Gesellschaft keineswegs tangiert ist.
Auch kann nicht die Rede davon sein, daß die Homeschool-Kinder nicht in die Gesellschaft integriert seien. Die Staaten mit Homeschool-Gestattung handeln doch nicht verantwortungslos gegenüber ihren Kindern und der Zukunft des jeweiligen Staates. Würden da Schäden aufgekommen sein, wäre die Homeschoolbewegung längst am Ende. Aber sie wächst – eben wegen der guten Erfolge sowohl hinsichtlich Wissenskompetenz als auch der Sozialkompetenz. Zur Frage der Sozialkompetenz ist auf die wissenschaftlichen Studien in den USA und Kanada (z.B. Brian D. Ray „Strength of their own – homeschoolers across America“, 1997; Fraser Institute, „Homeschooling – from the extreme to the mainstream“, 2001) zu verweisen, die den Kindern bzw. Jugendlichen aus dem Homeschool-Bereich eine höhere soziale Kompetenz bescheinigen als den Schülern der öffentlichen und staatlichen Schulen.
Die Erfahrungen der deutschen Homeschool-Bewegung decken sich mit diesen Studien. Wenn vielleicht die eine oder andere Homeschoolfamilie scheitern sollte, so ist dem entgegenzuhalten, daß prozentual eine viel größere Anzahl von Schülern an den öffentlichen Schulen scheitert. 25 % der Schüler erreichen den Schulabschluss nicht.
Die Beachtung des Kindeswohls müßte keineswegs auf die Jugendämter übertragen werden, wenn bei Schulpflicht-Befreiten die Kontrolle die Schule übernimmt. Die Hausschulfamilien leben ja nicht, wie es weithin klischeehaft angenommen wird, abgeschottet gegen die Umwelt, sondern haben vielfältige Kontakte zu Sportvereinen, Gemeinden, Nachbarn usw., wie andere Familien auch. Da braucht es keine besondere Kontrolleinrichtung. Das Ausland jedenfalls sieht keinen Bedarf, Hausschulfamilien durch Jugendämter oder dergleichen Einrichtungen kontrollieren zu lassen.
Die Befürworter der Schulpflicht wollen mit der Schulpflicht die religiöse Gettoisierung und Radikalisierung vorbeugen.
Die Frage nach der religiösen Gettoisierung und Radikalisierung, die immer wieder aufkommt, zielt nicht auf christliche Hausschulbefürworter ab. Dort besteht eine solche Gefahr überhaupt nicht, nicht einmal ansatzweise. Die Hausschulfamilien mit christlichem Glauben im Hintergrund wohnen verstreut über die ganze Bundesrepublik und kommen aus den unterschiedlichsten Denominationen.
Die Angst, die in dieser Frage mitschwingt, gilt einem anderen Teil unserer multikulturellen Gesellschaft. Die Gettoisierung und Radikalisierung, die man befürchtet, fand teilweise längst statt und wird weiter stattfinden, zumal diesem Teil der Bevölkerung landauf landab großzügigst Gotteshäuser genehmigt werden, in denen Eltern wie Kinder an Wochenenden und in sonstiger Freizeit auf die Einhaltung ihrer, uns kulturfremden Glaubensinhalte erzogen werden. Auf die Vermeidung der Entstehung von Parallelgesellschaften wird hier nicht abgestellt, wie das bei den wenigen deutschen Hausschulfamilien gemacht wird.
Die Vermeidung von Parallelgesellschaften ist das einzige verbliebene Argument zur Ablehnung der Hausschulunterrichtung. Und dieses Argument, das das Bundesverfassungsgericht zur Ablehnung von häuslichem Unterricht bemüht hat, hat keine Stütze im Gesetz, es ist ausschließlich politischer Natur.
In den Medien werden immer wieder Fälle von deutschen Familien bekannt, die dem Christentum angehören. Sind Ihnen ähnliche Fälle von Familien bekannt, die anderen Religionen, bspw. dem Islam, zuzuordnen sind? Reagiert der Staat in diesen Fällen ähnlich radikal?
Aus dem islamischen Raum sind SchuzH bisher keine Nachfragen nach Hausunterrichtung bekannt, lediglich Befreiungen von einzelnen Unterrichtsfächern. Häuslicher Schulunterricht ist keine Domäne der Christen aller Denominationen, sondern wird auch von Eltern mit den verschiedensten ideologischen oder religiösen Hintergründen gewählt. Für alle SchuzH bekannten Fälle ist das entscheidende Merkmal der Eltern, daß sie das Wohl ihrer Kinder besser im Hausunterricht (Homeschooling, Freilernen) gewährleistet sehen als in den öffentlichen oder privaten Schulen.
Die Mohammedaner fordern weder in Deutschland häuslichem Unterricht noch praktizieren sie ihn in Frankreich, England, Österreich, Italien usw, in denen das ja erlaubt wird. Und diese Länder haben einen ähnlich hohen islamischen Bevölkerungsanteil wie wir. Also: auch die Furcht, die Mohammedaner würden per Homeschooling ihre Extremisten heranziehen ist ebenfalls nur ein Scheinargument gegen die Zulassung von Hausschule.
Welche Bundesländer gehen besonders radikal gegen häuslichen Unterricht vor?
Die Länder mit dem größten Verfolgungsdruck für Hausschulfamilien sind NRW, Hessen und Bayern.
Jüngst wurde ein Fall an einer katholischen Grundschule bekannt. In diesem Fall ging es nicht um Schulpflicht, sondern um die Teilnahme an einer Theatervorführung.
Der angesprochene Theaterfall ist auch ein Schulpflichtfall. Die Theaterveranstaltung wurde durch Schulkonferenzbeschluß verbindliche Schulveranstaltung und unterliegt damit dem Schulzwang.
Finden Sie kein Verständnis bei den deutschen Bischöfen für Ihr Anliegen? Sind katholische Grundschulen nicht eher eine Alternative zu staatlichen System um seinen christlichen Glauben gerecht zu werden?
Die katholischen Bischöfe schweigen zu den Vorfällen an den katholischen Schulen.
Christliche Grundschulen (katholischer oder evangelischer Prägung) können eine sehr gute Alternative zum staatlichen System sein; es hängt natürlich davon ab, welches Profil die Verantwortlichen ihrer Schule geben und wie sie dieses auf Dauer einhalten. Es genügt nicht, wenn nur zum Beginn der Schule oder des Unterrichts gebetet wird, ansonsten aber das Gleiche gemacht wird, wie an der öffentlichen Schule. Schirrmacher schreibt in „Bildungspflicht statt Schulzwang“ (S. 221), die Privatschule werde letztlich nur als Kopie der staatlichen Schule zugelassen.
Christliche Schulen können sodann nicht flächendeckend Ersatz für Homeschooling sein, zum einen, weil der Bedarf über die christliche Szene hinausreicht und zum anderen christliche Schulen nicht überall verfügbar gemacht werden können, zumal auch die christlichen Lehrer dafür nicht vorhanden sind. Der Bedarf an der Gestattung von häuslicher Unterrichtung bliebe auch bei vermehrtem Angebot von christlichen Schulen bestehen.
Was spricht aus wissenschaftlicher Sicht für häuslichen Unterricht?
Für häuslichen Unterricht spricht zunächst aus wissenschaftlicher Sicht ganz einfach das positive Ergebnis der im Wege der Hausunterrichtung herangebildeten jungen Menschen. Die Lehrherren, die Universitäten, die Betriebe nehmen sie sehr gerne, weil sie verantwortungsvoll, verständig und umsichtig sind, eine ausgeprägte Sozialkompetenz haben und das Bildungsniveau höher ist als das der von den öffentlichen Schulen kommenden Gleichaltrigen.
Das Lernen mit Gleichaltrigen in dafür präparierten Räumen und unter bestimmten Zeiteinheiten ist weder pädagogisch, psychologisch oder sozialwissenschaftlich als positive Bildungsvoraussetzung bewiesen. Es ist aber bewiesen, daß in heterogenen Gruppen, wie zum Beispiel in einer Familie, sich eine gesunde Sozialisation entwickelt, also ein Schulbesuch nicht erforderlich ist (Prof. Rest, Gutachterliche Stellungnahme, 2009).
Der Gleichaltrigenorientierung bewirkt, daß Kinder und Jugendliche sich, um Anleitung, Vorbilder und Führung zu finden, nicht an Mütter, Väter, Lehrer und andere verantwortliche Erwachsene wenden, sondern an den gleichaltrigen der Peersgroup, der ebensowenig Erfahrung hat wie der Frager selbst. Das führt – so Gordon Neufeld „Unsere Kinder brauchen uns!“ – zu aggressivem, gewalttätigem und tyrannischem Verhalten, ja bis zu Mord und Selbstmord. Diese fehlgeleitete Orientierung wird durch verantwortliche Hausunterrichtung verhindert.
Die Hirn- und Bindungsforschung hat festgestellt, daß Bindung und emotionale Stabilität als wichtigste Voraussetzungen für Bildung anzusehen sind. Ein Kind lernt am besten in einer Atmosphäre der Liebe und der Zuneigung. Das ist am besten im Hausunterricht gewährleistet. Das ist mit ein Grund, warum Hausschüler so erfolgreich sind, unabhängig von der pädagogischen Qualität ihrer Eltern.
Welche Entwicklung wünschen Sie sich in Deutschland, welche befürchten Sie? Welche haben wir zu erwarten?
Für Deutschland wünsche ich mir die Entwicklung zur Gestattung von Hausunterrichtung als weiteres Angebot auf dem Bildungssektor, hin zu Lösungen wie in fast allen Ländern dieser Erde.
Ich befürchte, daß der deutsche Staat weiterhin die Grundrechte seiner Bürger mißachtet und seinen Kurs des rigorosen Schulzwangs beibehält und dadurch für unsere Gesellschaft wertvolle Familien sich zu weichen gezwungen sehen, um ihren Kindern eine Bildung zukommen zu lassen, die sie verantworten können.
(Die Fragen stellte Jens Falk, Foto: Photocase)