(Berlin) Knapp fünf Jahre ist es her, daß der Deutsche Bundestag einstimmig seine Resolution „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibung und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muß zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“ verabschiedete.
Aus Anlaß des 95. Jahresgedenkens an den „im Osmanischen Reich an den Armeniern und anderen indigenen Christen (Aramäern/Assyrern, Griechen) verübten Völkermord“ stellt die Linksfraktion der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage elf kritische Fragen.
Es um das auffällige Vermeidungsvokabular, das seinerzeit den Bundestagsbeschluß kennzeichnete und weit über armenische Kreise hinaus Stirnrunzeln auslöste. Auch die Linksfraktion rügt: „Insbesondere der Satz: ‚Zahlreiche unabhängige Historiker, Parlamente und internationale Organisationen bezeichnen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord‘ (Bundestagsdrucksache 15/5689) ist dahingehend geeignet Mißverständnisse hervorzurufen, daß der Deutsche Bundestag dies offenbar anders sieht, indem er selbst es unterläßt, die Massaker explizit als Völkermord zu bewerten. Vor diesem Hintergrund besteht deutlicher Klärungsbedarf über die Haltung der Bundesregierung.“
Die Linksfraktion fragt darum ausdrücklich, ob die Bundesregierung die Auffassung vertritt, „daß es sich bei den Massakern an den Armeniern 1915/16 eindeutig um einen Völkermord im Sinne der UN-Konvention von 1948n handelt? Falls ja, hat sie ihre Sichtweise in der Vergangenheit auch der türkischen Regierung expressiv verbis vermittelt? Falls nein, wie ist die Rechtsauffassung der Bundesregierung in dieser Frage und wie begründet sie diese?“
(AGA)