(Rom/Straßburg) Die Italienische Regierung hinterlegte Ende Januar Berufung gegen das Kreuz-Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mit dem die Anbringung des Kreuzes in staatlichen Schulklassen als Verletzung der Menschenrechtskonvention bezeichnet wurde. Die Berufung richtet sich an die Große Kammer, die nun die Zuläßigkeit prüfen muß. In einer Begleitnote der Regierung heißt es:
„Das Gericht habe übersehen, daß die Anbringung des Kreuzes keine Entscheidung einer Schuldirektion war, sondern eine von den nationalen Bestimmung rechtlich festgeschriebene Pflicht.“
Italiens Außenminister Franco Frattini erklärte zur Berufung: „Wir hoffen stark, daß unser Einspruch zuläßig ist. Wir haben von anderen europäischen Staaten viel Solidarität erfahren, die sich bereiterklärten im Verfahren zugunsten unserer Position zu intervenieren.“ „Wir empfinden das Urteil vor allem als kulturelles Unrecht“, ergänzte Gianni Letta, Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten und graue Eminenz der Regierung.
Für die katholische Kirche begrüßte der Vorsitzender der italienischen Bischofskonferenz die Initiative des italienischen Staates. „Das Urteil widerspricht objektiv der europäischen Geschichte, aber auch dem Volksempfinden.“
(GN)