(Wetzikon) Die Zürcher Gemeinde Wetzikon wehrt sich weiterhin gegen Sterbebegleitungen durch die Sterbehilfeorganisation Dignitas. Der Gemeinderat will das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht anfechten. Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember eine Beschwerde von Dignitas-Gründer Ludwig Minelli gegen den Entscheid der Baurekurskommission teilweise gutgeheißen. Die Baukommission der Gemeinde Wetzikon wurde angewiesen, die Bewilligung für Selbstmordbegleitungen zu erteilen. Die Dignitas-Liegenschaft in Wetzikon befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. In unmittelbarer Nähe des Gebäudes befinden sich ein Kindergarten, eine Berufsschule sowie eine Siedlung mit Rentnern.
(PM/RV)