Deutsche Hospiz Stiftung: Tötungshelfer Kusch endgültig das Handwerk legen – Änderung des Strafrechts unumgänglich


(Ham­burg) „Die­je­ni­gen, die geglaubt hat­ten, der orga­ni­sier­ten Sui­zid­bei­hil­fe sei ohne gesetz­li­che Rege­lun­gen bei­zu­kom­men, sind nun auf ent­setz­li­che Wei­se eines Bes­se­ren belehrt wor­den: Solan­ge unse­re Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den bloß mit Papp­schwer­tern aus­ge­rü­stet sind, kann einem men­schen­ver­ach­ten­den Tötungs­hel­fer wie Kusch nie­mals das Hand­werk gelegt wer­den“, kom­men­tiert der Geschäfts­füh­ren­de Vor­stand der Pati­en­ten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on Deut­sche Hos­piz Stif­tung, Eugen Brysch, das heu­te öffent­lich gewor­de­ne Bekennt­nis des geschei­ter­ten Poli­ti­kers aus Ham­burg, sei­ne zyni­schen Machen­schaf­ten wei­ter zu betreiben. 

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„Jetzt rächt sich, daß die Poli­tik nicht gehan­delt hat, als die Zeit dazu da war“, erklärt Brysch. „Auch wenn eini­ge in der ver­gan­ge­nen Zeit das Gegen­teil behaup­tet haben, war stets klar: Wir kom­men um eine Ände­rung des Straf­rech­tes nicht her­um. Aber anstatt die längst auf dem Tisch lie­gen­den Vor­schlä­ge umzu­set­zen, ist das Pro­blem immer wie­der auf die lan­ge Bank gescho­ben wor­den. Jetzt ist es an der schwarz-gel­ben Regie­rung, kei­ne Zeit mehr zu ver­lie­ren. Sie muß nun, wie im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart, der orga­ni­sier­ten Sui­zid­bei­hil­fe schleu­nigst einen Rie­gel vor­schie­ben. Es darf kei­nen Tod aus den Gel­ben Sei­ten geben – egal ob er nun von kom­mer­zi­ell agie­ren­den Geschäfts­leu­ten oder von men­schen­ver­ach­ten­den Selbst­tö­tungs­ver­ei­nen ange­bo­ten wird.“

(PM/​ JF)

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