(Zürich) Das Volksschulamt hat Richtlinien erlassen, „um auf die religiösen Gefühle andersgläubiger Kinder gebührend Rücksicht zu nehmen“, wie es in den Bestimmungen heißt. Demnach sollen die Lieder verschwinden, damit muslimische Kinder nicht über Gottes Sohn Jesus singen müssen. Sonderregelungen für andersgläubige Schüler soll es zwar nicht geben, doch damit will der Kanton die religiöse Freiheit respektieren, wie der Landbote heute schreibt.
(JF)