Seligsprechungsverfahren für Pater Jakob Rem wird wieder aufgenommen


(Eich­stätt /​Ingolstadt) Das seit 1949 ruhen­de Selig­spre­chungs­ver­fah­ren für den Ingol­städ­ter Jesui­ten­pa­ter Jakob Rem wird neu eröff­net. Der Bischof von Eich­stätt Gre­gor Maria Han­ke und zuvor bereits Bischof Wal­ter Mixa hat­ten sich um die Wie­der­auf­nah­me des Ver­fah­rens für den 1618 ver­stor­be­nen Ordens­mann bemüht. Der Gene­ral­po­stu­la­tor der Gesell­schaft Jesu, Pater Dr. Toni Wit­wer SJ, Rom, hat die­ses Anlie­gen auf­ge­grif­fen und die ent­spre­chen­de Anfra­ge an der römi­schen Kon­gre­ga­ti­on für die Selig- und Hei­lig­spre­chungs­pro­zes­se ein­ge­reicht. Die­se gab nun dem Gene­ral­po­stu­la­tor der Jesui­ten ihre Zustim­mung für die Wie­der­auf­nah­me des Verfahrens. 

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Da Jakob Rem in Ingol­stadt gelebt hat, dort gestor­ben und im Ingol­städ­ter Mün­ster begra­ben ist, sind die Vor­un­ter­su­chun­gen zustän­dig­keits­hal­ber in der Diö­ze­se Eich­stätt durch­zu­füh­ren. Der Gene­ral­po­stu­la­tor hat im Ein­ver­neh­men mit dem Bischof von Eich­stätt zu die­sem Zweck Pfar­rer Dr. Ste­phan Koster, Ammer­feld, zum Vize­po­stu­la­tor im Selig­spre­chungs­ver­fah­ren Jakob Rem ernannt. Auf Antrag des Vize­po­stu­la­tors wird Bischof Gre­gor Maria Han­ke dem­nächst die Wie­der­auf­nah­me des diö­ze­sa­nen Instruk­ti­ons­ver­fah­rens anord­nen und dafür einen Gerichts­hof und eine Histo­ri­ker­kom­mis­si­on bestellen.

Pater Jakob Rem, 1546 in Bre­genz gebo­ren, starb im Ruf der Hei­lig­keit am 12. Okto­ber 1618 zu Ingol­stadt. Er galt als „Apo­stel der Jugend“ und wird noch heu­te von vie­len Gläu­bi­gen ver­ehrt. Auf ihn gehen die Grün­dung der ersten Maria­ni­schen Kon­gre­ga­ti­on in Süd­deutsch­land und die Ver­eh­rung der Drei­mal Wun­der­ba­ren Mut­ter im Ingol­städ­ter Mün­ster „Zur Schö­nen Unse­ren Lie­ben Frau“ zurück. Bereits 27 Jah­re nach sei­nem Tod waren die ersten Schrit­te für eine Selig­spre­chung unter­nom­men wor­den, zunächst ohne Erfolg. Auch ein erneu­ter Ver­such im 19. Jahr­hun­dert schei­ter­te. In den Jah­ren 1930/​31 bemüh­te sich die Maria­ni­sche Män­ner­kon­gre­ga­ti­on aus Rems Hei­mat­stadt Bre­genz um einen neu­en Anlauf für eine Eröff­nung des Selig­spre­chungs­pro­zes­ses. 352 Kon­gre­ga­tio­nen welt­weit schlos­sen sich dem Wunsch aus Bre­genz an, und der bischöf­li­che Infor­ma­tiv­pro­zeß wur­de im Herbst 1932 in Eich­stätt eröff­net. Die Gebei­ne Pater Rems wur­den drei Jah­re spä­ter erho­ben und nach den kano­ni­schen Vor­schrif­ten auf ihre Echt­heit geprüft. Dann wur­den die Gebei­ne am 26. Juni 1935 in die Gna­den­ka­pel­le des Lieb­frau­en­mün­sters über­führt. Der bischöf­li­che Infor­ma­tiv­pro­zeß wur­de – ver­zö­gert durch den Zwei­ten Welt­krieg – 1949 abge­schlos­sen. Seit­dem ist der Selig­spre­chungs­pro­zeß in Rom anhängig.

Offi­zi­el­le Eröff­nung am 17. Janu­ar in Ingolstadt

Das nun begin­nen­de Ver­fah­ren wird auf den 1949 vor­ge­leg­ten Ergeb­nis­sen auf­bau­en und sie durch wei­te­re Unter­su­chun­gen ergän­zen. Dazu wird ein Bischöf­li­cher Son­der­ge­richts­hof Zeu­gen über die wei­ter bestehen­de Ver­eh­rung von Pater Jakob Rem befra­gen. Eine Histo­ri­ker­kom­mis­si­on wird ein­ge­setzt, um rele­van­te Doku­men­te vor allem aus den Jah­ren nach dem Zei­ten Welt­krieg bis heu­te zu untersuchen.

Der diö­ze­sa­ne Pro­zeß wird im Rah­men einer lit­ur­gi­schen Fei­er am 17. Janu­ar eröff­net. Bei der Pon­ti­fi­kal­ves­per um 16 Uhr im Ingol­städ­ter Mün­ster wer­den die beauf­trag­ten Per­so­nen ver­ei­digt: der bereits ernann­te Vize­po­stu­la­tor, ein bischöf­li­cher Dele­gat als Vor­sit­zen­der des Son­der­ge­richts­hofs, ein Pro­mo­tor fidei, der die Argu­men­te gegen eine mög­li­che Selig­spre­chung vor­bringt, sowie ein Notar. Eben­falls ver­ei­digt wird die Historikerkommission.

Den Abschluß des Ver­fah­rens stellt der Vize­po­stu­la­tor fest und gibt die Ergeb­nis­se an den Gene­ral­po­stu­la­tor der Jesui­ten wei­ter, der dann gege­be­nen­falls das wei­te­re Ver­fah­ren an der Hei­lig­spre­chungs-Kon­gre­ga­ti­on betreibt. Die­se fällt die Ent­schei­dung, ob Pater Jakob Rem der „heroi­sche Tugend­grad“ zuge­spro­chen wer­den kann. Für die Selig­spre­chung aller­dings muß auch noch ein Wun­der nach­ge­wie­sen werden.

(pde)

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