(Köln) Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Claudia Kaminski kritisiert die Aussetzung des Berufungsverfahrens im Streit um ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle. „Die EU-Biopatentrichtlinie ist längst in deutsches Recht überführt worden. Insofern leuchtet nicht wirklich ein, was dem BGH an Informationen fehlt, um hier ein Urteil fällen zu können“, so Kaminski.
„Im Grunde ist die Sache doch klar. So lange Herr Brüstle für die Produktion seiner neuronalen Vorläuferzellen auf embryonale Stammzellen zurückgreifen will, die ausschließlich durch die Tötung menschlicher Embryonen gewonnen werden, muß er damit leben, daß er sich ein solches Verfahren nicht kommerziell schützen lassen kann, weil das – wie das Europäische Patentamt ja längst festgestellt hat – nun einmal gegen die guten Sitten und jede Moral verstößt.“
Kaminski kritisiert ferner, daß der BGH beabsichtige, dem Europäischen Gerichtshof Fragen vorzulegen, „die schon recht erstaunlich sind. Wenn der BGH zum Beispiel wissen will, ob eine Blastozyste ein Embryo im Sinne des Gesetzes ist, dann müßte es eigentlich ausreichen, einen Blick ins deutsche Stammzellgesetz zu werfen. Da steht unmissverständlich drin, wen der deutsche Gesetzgeber als Embryo betrachtet. Im Übrigen war jeder Mensch – einschließlich der Richter am BGH – einmal genau eine solche Blastozyste, von der nun offenbar gehofft wird, der EuGH werde sie nicht als Embryo betrachten.“
Kaminski: „Ich kann verstehen, daß ein Forscher, der seinen Lebensunterhalt damit verdient, daß er mit den Zellen getöteter Embryonen forscht, Nebelkerzen wirft, um sich die Rechte an der kommerziellen Verwertung dieser Arbeit zu sichern. Aber daß der BGH sich nun dem Verdacht aussetzt, Ähnliches im Sinn zu haben, dafür fehlt mir jedes Verständnis.“
(ots)