Weiterer Kommentar zu Summorum Pontificum


(Sit­tard) Der Kir­chen­recht­ler Dr. Gero Weis­haupt wird zum 30. Novem­ber 2009 sei­nen Kom­men­tar zum Motu­pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum ver­öf­fent­li­chen. Der Kom­men­tar zur kir­chen­recht­li­che Aus­le­gung des Motu­pro­prio wird voll­stän­dig im Inter­net zu lesen sein.

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Der Kom­men­tar ist in drei gro­ße The­men­blöcke ein­ge­teilt. Zunächst erfolgt die Inter­pre­ta­ti­on des nor­ma­ti­ven Teils von Sum­morum Pon­ti­fi­cum, anschlie­ßend wird sich mit der Fra­ge der Anwen­dung der nach­kon­zi­lia­ren Sakra­men­ten­dis­zi­plin auf die Fei­er der außer­or­dent­li­chen Form des römi­schen Mess­ri­tus ange­nom­men. Zu Letzt wird aus­ge­hend vom Begleit­brief des Pap­stes an die Bischö­fe den Grün­den, die Papst Bene­dikt XVI. zur Pro­mul­ga­ti­on des Motu­pro­prio bewo­gen haben, erläutert.

(JF)

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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