(Sittard) Der Kirchenrechtler Dr. Gero Weishaupt wird zum 30. November 2009 seinen Kommentar zum Motuproprio Summorum Pontificum veröffentlichen. Der Kommentar zur kirchenrechtliche Auslegung des Motuproprio wird vollständig im Internet zu lesen sein.
Der Kommentar ist in drei große Themenblöcke eingeteilt. Zunächst erfolgt die Interpretation des normativen Teils von Summorum Pontificum, anschließend wird sich mit der Frage der Anwendung der nachkonziliaren Sakramentendisziplin auf die Feier der außerordentlichen Form des römischen Messritus angenommen. Zu Letzt wird ausgehend vom Begleitbrief des Papstes an die Bischöfe den Gründen, die Papst Benedikt XVI. zur Promulgation des Motuproprio bewogen haben, erläutert.
(JF)