Kreuzverbot: Englische Krankenschweister darf ihr Kreuz nicht mehr im Dienst tragen


(Exter) Einer eng­li­schen Kran­ken­schwe­ster ist ver­bo­ten wor­den, im Pfle­ge­dienst eine Hals­ket­te mit einem Kreuz­an­hän­ger zu tra­gen, berich­te­te jetzt das Chri­sti­an Legal Cent­re.

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Nach Anga­ben des angli­ka­ni­schen Geist­li­chen John Eustace von der Chri­stus­kir­che in Exe­ter trägt Chap­lin seit 30 Jah­ren unbe­an­stan­det das etwa drei Zen­ti­me­ter gro­ße Sil­ber­kreuz. Sie habe es zu ihrer Kon­fir­ma­ti­on im Jahr 1971 geschenkt bekom­men. Es sei ihr als Zei­chen ihres Glau­bens sehr wichtig.

Die 54-jäh­ri­ge Shir­ley Chap­lin aus Exe­ter (Süd­west­eng­land) will sich gegen die neue Anord­nung des Natio­na­len Gesund­heits­dien­stes (NHS) juri­stisch zur Wehr set­zen. Sie füh­le sich wegen ihres christ­li­chen Glau­bens dis­kri­mi­niert, zumal mus­li­mi­sche Kol­le­gin­nen ihren Dienst auch mit Kopf­tuch ver­se­hen dürf­ten. Unter­stüt­zung erhält die Kran­ken­schwe­ster von einem ört­li­chen Unter­haus­ab­ge­ord­ne­ten und dem Pfar­rer ihrer Kirchengemeinde. 

Die Berkshire Heal­th­ca­re NHS Foun­da­ti­on Trust begrün­det das Ver­bot mit Sicher­heits­er­wä­gun­gen: Pati­en­ten könn­ten nach der Ket­te grei­fen und die Kran­ken­schwe­ster ver­let­zen. Außer­dem ver­sto­ße das Tra­gen des Kreu­zes gegen die Klei­der­ord­nung. Die Vor­ge­setz­ten boten Frau Chap­lin eine Ver­set­zung an einen Arbeits­platz in der Ver­wal­tung ohne Pati­en­ten­be­treu­ung an; sonst müs­se man sie ent­las­sen. Die zwei­fa­che Mut­ter und Groß­mutter, die in acht Mona­ten in den Ruhe­stand tre­ten will, stimm­te der Ver­set­zung zu, behielt sich aber eine Kla­ge gegen die Ver­set­zung vor. In ihrem rund 30-jäh­ri­gen Dienst als Kran­ken­schwe­ster habe sich nie­mals ein Pati­ent über das Kreuz beschwert. Es habe auch kei­ne Unfäl­le gegeben.

Im öffent­li­chen Dienst Groß­bri­tan­ni­ens hat es in jüng­ster Ver­gan­gen­heit mehr­fach ähn­li­che Fäl­le gege­ben. Laut einer Richt­li­nie des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums wer­den Mis­sio­nie­rungs­ver­su­che von Ärz­ten oder Pfle­ge­per­so­nal als Belä­sti­gung oder Ein­schüch­te­rung angesehen.

Im Mai wur­de der 71-jäh­ri­ge Kran­ken­pfle­ger Anand Rao vom Gesund­heits­dienst in Lei­ce­ster (Mit­tel­eng­land) ent­las­sen, weil er bei einer Fort­bil­dung in einem Rol­len­spiel einer Pati­en­tin gera­ten hat­te, zur Kir­che zu gehen. Im vori­gen Dezem­ber war eine Pfle­ge­rin im süd­west­eng­li­schen Bade­ort West­on-super-Mare sus­pen­diert wor­den, weil sie eine Pati­en­tin gefragt hat­te, ob sie für sie beten dürfe.

Die 45-jäh­ri­ge Caro­li­ne Petrie gewann den Arbeits­pro­zeß und durf­te im Febru­ar ihren Dienst wie­der auf­neh­men. Wegen des Tra­gens eines Kreuz­an­hän­gers in Uni­form hat­te Ende 2006 eine Ange­stell­te der Flug­ge­sell­schaft Bri­tish Air­ways vor­über­ge­hend ihren Job ver­lo­ren. Die 56-jäh­ri­ge Nadia Ewei­da (Lon­don) hat­te sich gewei­gert, das Kreuz abzu­le­gen, wenn sie Flug­gä­ste abfer­tig­te. Das ver­stieß gegen die Klei­der­ord­nung. Nach einem Pro­test­turm lenk­te Bri­tish Air­ways ein und erlaub­te Ange­stell­ten, reli­giö­se Anstecker an die Uni­form zu heften.

(Zenit)

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