Amnesty International: Warum unterstützen Menschenrechtler den Abtreibungsholocaust?


von Mar­kus Fischer

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Für vie­le Men­schen ist Amne­sty Inter­na­tio­nal die bedeu­tend­ste Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on der Welt, das orga­ni­sier­te gute Gewis­sen schlecht­hin. Ihren gewalt­lo­sen Kampf gegen Todes­stra­fe, Fol­ter und son­sti­ge Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen führt die welt­weit ver­tre­te­ne Orga­ni­sa­ti­on nun schon seit über sech­zig Jah­ren. Nicht nur Guan­ta­na­mo, auch Tibet, Dar­fur, Iran und Myan­mar ste­hen im Fokus ihres Enga­ge­ments. Ein grau­sa­mes Kapi­tel in der Geschich­te der Mensch­heit unter­stützt Amne­sty Inter­na­tio­nal aller­dings wohl­wol­lend: den Abtrei­bungs­ho­lo­caust an jähr­lich 46 Mil­lio­nen Ungeborenen.

Der 10. Dezem­ber 1948 darf zurecht als die Geburts­stun­de des Men­schen­rechts­ak­ti­vis­mus bezeich­net wer­den. Mit der all­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rech­te in Paris wur­de der Traum aller Huma­ni­sten wahr. End­lich wur­den ele­men­ta­re Grund­rech­te glo­bal pro­kla­miert – schließ­lich war es auch höch­ste Zeit dafür. Der Zwei­te Welt­krieg war gera­de drei Jah­re vor­bei, in wel­chem fast 60 Mil­lio­nen Men­schen ihr Leben ver­lo­ren hat­ten, dar­un­ter sechs Mil­lio­nen Juden, die der natio­nal­so­zia­li­sti­schen Mas­sen­ver­nich­tung zum Opfer gefal­len waren.

Libe­ra­le Men­schen­ver­nich­tung im Namen der Selbst­be­stim­mung der Frau

Josef Sta­lin in der Sowjet­uni­on war noch immer an der Macht, knapp 40 Mil­lio­nen Opfer zähl­te sei­ne Ter­ror­herr­schaft bereits. Doch gro­ße Ver­bre­chen soll­ten noch fol­gen. Ein Jahr spä­ter kam in der Volks­re­pu­blik Chi­na Mao Zedong an die Macht. Als der kom­mu­ni­sti­sche Dik­ta­tor Ende der sieb­zi­ger Jah­re das Zeit­li­che seg­ne­te, waren zwi­schen 70 und 80 Mil­lio­nen Chi­ne­sen unter sei­nem Regime zu Tode gekom­men. Doch auch damit ist noch längst nicht Schluß: Im Zuge der gesell­schaft­li­chen Libe­ra­li­sie­rung und Säku­la­ri­sie­rung in der west­li­chen Welt eta­blier­te sich ein Ver­bre­chen, wel­ches nicht nur die Todes­zah­len der ver­gan­ge­nen Bar­ba­rei­en, son­dern auch den gesell­schaft­li­chen Umgang mit ihnen in den Schat­ten stel­len sollte.

Die Rede ist vom Abtrei­bungs­ho­lo­caust, den Libe­ra­le lie­bend gern als „Schwan­ger­schafts­ab­bruch“ ver­harm­lost. Welt­weit fal­len dem Mas­sen­mord jedes Jahr 46 Mil­lio­nen unge­bo­re­ne Leben zum Opfer. Die Todes­zah­len des Abtrei­bungs­ho­lo­causts über­tref­fen somit die Opfer­zah­len unter Tyran­nen wie Hit­ler und Sta­lin jedes Jahr aufs Neue.

Was den größ­ten Mas­sen­mord der Mensch­heits­ge­schich­te neben sei­ner uner­reich­ten Zah­len­di­men­si­on außer­dem noch zusätz­lich unheim­lich macht, ist die Tat­sa­che, daß es nicht ein­zel­ne Tyran­nen und ihr Ter­ror­re­gime allein sind, die ihn ver­üben. Zumeist geht das geziel­te Mor­den unge­bo­re­nen Lebens von Staa­ten aus, die sich als „frei­heit­li­che Demo­kra­tien“ begrei­fen. Die dazu­ge­hö­ri­gen Völ­ker unter­stüt­zen das Ver­bre­chen nicht nur mehr­heit­lich pas­siv durch ihre Wäh­ler­stim­me, son­dern ste­hen ihm auch ideo­lo­gisch zustim­mend gegen­über – wie die post­ka­tho­li­schen Por­tu­gie­sen, die sich 2007 zu fast zwei Drit­teln für die Straf­frei­heit der Unge­bo­re­nen­zer­stücke­lung aussprachen.

Wann ist Schwan­ger­schafts­ab­bruch gerecht­fer­tigt? Bei Ver­ge­wal­ti­gung oder Inzest?

Es gäbe also Grund genug für Amne­sty Inter­na­tio­nal, sich nicht nur für die Rech­te was­ser­scheu­er Ter­ror­bar­ba­ren in Guan­ta­na­mo ein­zu­set­zen, son­dern auch für das Recht auf Leben dut­zen­der Mil­lio­nen unschul­di­ger Unge­bo­re­ner im Mut­ter­leib. Doch weit gefehlt: Seit Mai 2007 unter­stützt die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on das Ver­bre­chen aktiv. Die Inter­na­tio­na­le Rats­ta­gung in Mexi­ko sprach sich mit über­wäl­ti­gen­der Mehr­heit dafür aus, Abtrei­bun­gen grund­sätz­lich von jeder Stra­fe frei­zu­stel­len – was einer erneu­ten Aus­deh­nung der Bar­ba­rei wohl nur noch die Türen öff­nen dürfte.

Nach Ver­ge­wal­ti­gung, Inzest oder einer bestehen­den Lebens­ge­fahr für die Frau sol­le es zudem ein „Grund­recht“ auf Abtrei­bung geben. Wäh­rend ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch bei einer Lebens­ge­fahr für die Mut­ter zwei­fels­oh­ne noch ver­ständ­lich ist und sich auch mit grund­le­gen­den Men­schen­rech­ten ver­knüp­fen lässt, dürf­te das gefor­der­te Recht auf Abtrei­bung im Ver­ge­wal­ti­gungs- oder Inzest­fall mit eben jenen Men­schen­rech­ten fun­da­men­tal kol­li­die­ren. Schließ­lich ist das Recht auf Leben durch die All­ge­mei­ne Erklä­rung der Men­schen­rech­te kei­nes­wegs rela­ti­viert oder ein­ge­schränkt. War­um man das schwer­wie­gen­de Ver­bre­chen der Ver­ge­wal­ti­gung mit einem noch viel gra­vie­ren­de­ren Ver­bre­chen, dem Mord, beant­wor­ten soll, bleibt sowohl aus christ­li­cher Theo­lo­gie als auch aus men­schen­recht­li­cher Sicht unver­ständ­lich. So sieht das auch Kuri­en­kar­di­nal Rena­to Mar­ti­no: „Man darf nicht das Leben als sol­ches aus­lö­schen, auch wenn es eine Frucht von Gewalt ist.“

Selek­ti­on wer­ten und unwer­ten Lebens

Das gilt auch für den Inzest­fall, wo die Wahr­schein­lich­keit einer kör­per­li­chen Behin­de­rung bekannt­lich groß ist: Die For­de­rung nach einem Recht auf Abtrei­bung durch Amne­sty ist in die­sem Sin­ne als Auf­ruf zur Eutha­na­sie behin­der­ter Men­schen zu verstehen.

Die Art und Wei­se, wie Amne­sty Mil­lio­nen Unge­bo­re­ner die Men­schen­wür­de und das Lebens­recht abstrei­tet, ist einer Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on unwür­dig. Der Kurs­wech­sel der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on soll­te daher nicht nur allen Chri­sten, son­dern auch allen Anhän­gern der uni­ver­sa­len Men­schen­rech­te ein Grund sein, die heuch­le­ri­sche Orga­ni­sa­ti­on umge­hend zu verlassen.

Ver­mit­tel­te Amne­sty Inter­na­tio­nal bis­her stets den Trug­schein ver­meint­li­cher Objek­ti­vi­tät, hat sie sich durch ihre feh­len­de Unter­stüt­zung des unge­bo­re­nen Lebens und ihre Kampf­an­sa­ge an jähr­lich 46 Mil­lio­nen Men­schen­le­ben end­gül­tig als dop­pel­bö­di­ge Lob­by-Orga­ni­sa­ti­on femi­ni­sti­scher Abtrei­bungs­fa­na­ti­ker geoutet. Das fun­da­men­ta­le Recht auf Leben hat Amne­sty Inter­na­tio­nal durch das Frau­en­recht auf Mor­den ersetzt. Daß es nicht eines ras­si­sti­schen Tyran­nen wie Adolf Hit­ler bedarf, um zwi­schen wer­tem und unwer­tem Leben zu unter­schei­den, stel­len nun absur­der­wei­se Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen unter Beweis.

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