(Vatikan) Am 18. Juli beantwortete der neue Sekretär der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Msgr. Guido Pozzo, eine Reihe von Fragen eines brasilianischen Katholiken zur Feier der Heilige Messe im außerordentlichen Ritus der katholischen Kirche bzw. zur Umsetzung des Motu proprio Summorum Pontificum. Msgr. Pozzo tritt mit diesem Schreiben erstmals seit seinem Amtsantritt an die Öffentlichkeit. Nachfolgend dokumentieren wir zusammenfassend die Fragen und die Antworten:
Frage 1: Braucht ein Priester eine Erlaubnis des Diözesanbischofs, wenn er die Heilige Messe im außerordentlichen Ritus zelebrieren will?
Antwort: Nein, jeder Priester kann die Heilige Messe im außerordentlichen Ritus zelebrieren und braucht dafür keinerlei weitere Erlaubnis seines Diözesanbischofs (Art. 2.).
Frage 2: Müssen die Gläubigen Latein beherrschen, um an der Heiligen Messe im alten Ritus teilnehmen zu können? Genügt ein zweisprachiges Hilfsmittel?
Antwort: Die Gläubigen müssen über keine besonderen Latein-Kenntnisse verfügen, da zur Feier des außerordentlichen Ritus ein zweisprachiges Missale oder Blatt genügt.
Frage 3: Ist eine kleine, wenn auch ständige Gruppe von Gläubigen (z.B. acht Personen) zu wenig für die Feier der Heiligen Messe im außerordentlichen Ritus?
Antwort: Die Größe einer Gruppe von Gläubigen, die sich die Heilige Messe im außerordentlichen Ritus wünscht, hängt von zahlreichen örtlichen Umstände ab. Ein Priester soll sich bei der Entscheidung, ob er die Betreuung einer zahlenmäßig auch nur kleinen Gruppe annehmen könne oder wolle, vor allem von seiner Hirtenpflicht leiten lassen.
Frage 4: Muß ein Bischof sich dafür einsetzen, damit der Antrag einer ständigen Gruppe von Gläubigen nach der Feier im alten Ritus umgesetzt werden kann?
Antwort: Der Diözesanbischof muß im Einklang mit den Bestimmungen des päpstlichen Dokuments (Art. 5, Abs. 1 und CIC 392) handeln; zudem hat er natürlich die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen, was in Übereinstimmung mit dem Motu proprio geschehen muß
Frage 5: Können Gläubige, die keiner ständigen Gruppe angehören, die Heilige Messe im außerordentlichen Ritus mitfeiern?
Antwort: Natürlich kann jeder Gläubige an der Heiligen Messe im außerordentlichen Ritus teilnehmen, auch wenn er nicht Mitglied einer „ständigen Gruppe“ ist.
Frage 6: Ist es möglich die Hochzeit im außerordentlichen Ritus zu feiern?
Antwort: Hochzeiten im außerordentlichen Ritus sind in Absprache mit dem Pfarrer möglich (Art. 9, Abs. 1).
Frage 7: Wünscht sich Papst Benedikt XVI. mit der Veröffentlichung des Motu prorio Summorum Pontificum, daß die Heilige Messe im außerordentlichen Ritus in großem Umfang in den Diözesen angeboten wird?
Antwort: Für eine umfangreiche Umsetzung des päpstlichen Dokuments in einer Diözese genügt es, sich an die Anweisungen des Dokuments zu halten.
Frage 8: Wünscht der Heilige Vater, daß der Latein-Unterricht wieder Teil des Curriculums eines Seminaristen wird, damit die künftigen Priester die Heilige Messe in Latein zelebrieren können?
Antwort: Bezüglich des Latein-Unterrichts an den Priesterseminaren gilt CIC 249. Dort ist festgeschrieben, daß die Priesteramtsanwärter nicht nur über sorgfältige Kenntnisse der Landessprache, sondern auch über „gute Kenntnisse der lateinischen Sprache“ (Hervorhebung im Original) verfügen müssen.
Frage 9: Müssen die Diözesanbischöfe die Richtlinien der Päpstlichen Kommission (Ecclesia Dei, Anm. Katholisches) befolgen, auch wenn der apostolische Nuntius in Brasilien, hypothetisch, eine andere Meinung äußern sollte?
Auf diese Frage gibt Msgr. Pozzo keine konkrete Antwort, sondern verweist allgemein „für alle weiteren Fragen“ auf das Motu proprio, mit dem Hinweis, daß „der Heilige Vater die höchste Autorität der Kirche ist, der wir gemäß göttlichem Willen in Respekt, Liebe und Gehorsam verbunden sind“.
(messainlatino/JF)