(Washington) Ein richterlicher Beschluß im US-Bundesstaat Oklahoma hat amerikanische Lebensschützer zu lautstarker Kritik veranlaßt: In der vergangenen Woche hob Vicki Robertson, Amtsrichterin von Oklahoma, ein 2008 beschlossenes Gesetz auf, demzufolge Frauen, die ihr Kind abtreiben wollen, vor ihrer Entscheidung eine Ultraschallaufnahme ihres Babys sehen müssen. Außerdem war nach diesem Gesetz der Arzt dazu verpflichtet gewesen, der Mutter eine genaue Beschreibung ihres Kindes zu geben (Größe, Herzschlag, Entwicklung der inneren Organe, Gliedmaßen usw.). Robertson hob zudem jene rechtlichen Bestimmungen auf, die Krankenpflegern das Recht zugestehen, aus Gewissensgründen die Teilnahme an einer Abtreibung zu verweigern. Eine Anfechtung dieser richterlichen Entscheidung wird nun erwogen.
Ein anderes Gerichtsurteil in den USA hat die Lebensschützer neu Mut gemacht: Im US-Bundesstaat South Dakota wurde entschieden, daß eine Frau das Recht besitzt zu wissen, daß eine Abtreibung „das Leben eines ganzen, von ihr unabhängigen, einzigartigen, lebendigen Lebewesens beendet“.
Beide Fälle sind der Pro-Life-Bewegung ein großes Anliegen; sie setzt sich nämlich dafür ein, daß Frauen, die eine Abtreibung anstreben, vollständig aufgeklärt werden und eine Einverständniserklärung unterschreiben.
In den vergangenen Monaten war von mehreren katholischen Autoritäten und Organisationen die Befürchtung geäußert worden, die jetzige US-Administration plane eine Einschränkung der Gewissensfreiheit. Ärzten und Krankenpflegern solle demnach das Recht, eine Abtreibung nicht durchzuführen, untersagt werden. Präsident Barack Obama versprach daraufhin, die Gewissensfreiheit in den USA auch weiterhin zu schützen.
(Zenit)