Nachdem Tomislav Vlasic, den der damalige Bischof von Mostar Pavao Zanic als eigentlichen Drahtzieher der „Erscheinungen“ bezeichnete, aus dem Fransikanerorden und dem Klerikerstand austrat dokumentieren wir die Haltung der Kirche zu den „Erscheinungen in Medjugore“.
Die Glaubenskongregation verhängte gegen Gegen Tomislav Vlasic Sanktionen, weil gegen ihn Vorwürfe wegen Ungehorsam, Verbreitung von Irrlehren sowie sexueller Umgang erhoben wurden. Ihm wurde jeglicher öffentlicher Auftritt verboten, außerdem sollte er sich in ein franziskanisches Kloster in Norditalien zurückziehen.
GLAUBENSKONGREGATION, VATIKAN, PALAST DES HL. OFFIZIUMS, Pr. Nr. 154/81–06419 (Abschrift des Originals), 26. Mai 1998
An Seine Exzellenz Mgr. Gilbert Aubry, Bischof von Saint-Denis auf der Insel Réunion!
Exzellenz, In ihrem Brief vom 1. Januar 1998 stellten Sie dem Dikasterium verschiedene Fragen, die die Stellung des Heiligen Stuhls und des Bischofs von Mostar hinsichtlich der sog. „Erscheinungen“ von Medjugorje wie auch die privaten Pilgerfahrten und die pastorale Fürsorge der Gläubigen, die sich nach Medjugorje begeben, betreffen. In dieser Hinsicht – unter Berücksichtigung der Tatsache, daß ich es nicht für möglich halte, auf jede ihrer Fragen zu antworten – möchte ich vor allem betonen, daß der Heilige Stuhl nicht die Gewohnheit hat, auf der ersten Instanz, eine eigene Stellung zu den angeblichen übernatürlichen Erscheinungen einzunehmen. Deshalb hält sich das Dikasterium hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der bewußten „Erscheinungen“ einfach an das, was die Bischöfe von Ex-Jugoslawien in Zadar am 10. April 1991 erklärten:
„…Aufgrund der bisherigen Untersuchungen kann man noch nicht bestätigen, daß es sich hier um übernatürliche Erscheinungen, Offenbarungen handelt.“
Nach der Aufteilung Jugoslawiens in verschiedene unabhängige Staaten, fiele es nun auf die Mitglieder der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina, eventuell die Untersuchung dieser Angelegenheit erneut aufzunehmen und, gegebenenfalls, neue Erklärungen zu geben. Was die Äußerung Seiner Exzellenz Mgr. Peric in einem Brief an den Generalsekretär der „Christlichen Familie“ betrifft, in der es heißt: „Meine Überzeugung und meine Stellung ist nicht nur ‚Non constat de supernaturalitate‘ sondern ebenfalls auch ‚constat de non supernaturalitate‘ der Erscheinungen und Offenbarungen von Medjugorje“, sollte man diese als eine persönliche Überzeugung des Bischofs von Mostar betrachten, der als Ortsbischof immer das Recht hat, das auszudrücken, was seine eigene Meinung ist und bleibt. Um schließlich auf die Pilgerfahrten nach Medjugorje zu sprechen zu kommen, die privater Natur sind, bleibt die Kongregation bei ihrer Meinung, daß sie erlaubt sind, solange sie nicht als eine Anerkennung der gegenwärtigen Ereignisse betrachtet werden, die die Kirche noch prüfen muß.
In der Hoffnung, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort zumindest auf die wichtigsten Fragen, die Sie dem Dikasterium gestellt haben, gegeben zu haben, verbleibe ich hochachtungsvoll
Mgr. Tarcisio Bertone (Sekretär der „Kongregation“, zu dieser Zeit geleitet von Kardinal Ratzinger)
Außerdem ist folgende Beurteilung zu beachten:
Am 2. und 3. Juli 1996 wurde in Sarajewo die VI. Regelmäßige Sitzung der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina (BK BiH) abgehalten. Anwesend waren alle ihre Mitglieder: der Vorsitzende Kardinal Vinko Puljic, der Bischof von Mostar Ratko Peric und der Hilfsbischof von Vrhbosna Pero Sudar. Wir heben aus dieser Sitzung nur den Text hervor, der sich auf die Erscheinungen der Muttergottes in der Pfarrei von Medjugorje bezieht:
„Der Bischof von Mostar unterrichtet die Konferenz über die offiziellen Briefe der Glaubenskongregation, die an zwei französische Bischöfe hinsichtlich der Pilgerfahrt nach Medjugorje gerichtet sind. In den Briefen steht, unter anderem, daß ‚offizielle Pilgerfahrten nach Medjugorje, verstanden als Ort glaubenswürdiger marianischer Erscheinungen, weder von Pfarreien noch von Diözesen organisiert werden dürfen, da dies in Widerspruch zu dem stände, was die Bischöfe des Ex-Jugoslawiens in ihrer Erklärung vom 10. April 1991 (siehe Glas Koncila, 30.06.1996) festlegten. ‚Die Bischöfe haben diese kirchliche Haltung zur Kenntnis genommen und werden sich dementsprechend auf dem Gebiet ihrer Diözesen verhalten.“
Quelle: https://www.medjugorje.hr / Sprachliche Fehler der Übersetzung wurden verbessert.
(news.stjosef.at/ JF)