Vor zehn Jahren verlangte der Vatikan von den deutschen Bischöfen, keine „Tötungungslizenzen“ mehr auszustellen


1995 änder­te der deut­sche Bun­des­tag die gesetz­li­che Rege­lung zum Abtrei­bungs­recht. Seit­dem müs­sen Frau­en, die straf­frei ihr Kind im Mut­ter­leib ermor­den las­sen wol­len, eine „ergeb­nis­of­fe­ne“ Bera­tung bei einer staat­lich aner­kann­ten Stel­le mit­tels Schein nach­wei­sen. Für die Mehr­heit der deut­schen Bis­tü­mer war dies lei­der kein Pro­blem, so lie­ßen die mei­sten Bis­tü­mer in ihren Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tungs­stel­len die „Tötungs­li­zen­zen“ ausstellen.

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Papst Johan­nes Paul II. muß­te ein­grei­fen und schrieb den deut­schen Bischö­fen im Janu­ar 1998 „Gleich­zei­tig habe ich euch um der Klar­heit eures Zeug­nis­ses für die Unan­tast­bar­keit jedes mensch­li­chen Lebens wil­len ein­ge­la­den, in den kirch­li­chen (…) Bera­tungs­stel­len kei­ne Beschei­ni­gung mehr aus­stel­len zu las­sen“ und for­der­te damit die christ­li­che Selbst­ver­ständ­lich­keit, unein­ge­schränkt das Recht des Lebens eines jeden Men­schen zu achten.

Am 23. Juni 1999 erklär­te der dama­li­ge Vor­sit­zen­de der deut­schen Bischofs­kon­fe­renz Kar­di­nal Leh­mann in Bonn, der Papst ver­lan­ge von der Kir­che ein Höchst­maß an Ent­schie­den­heit in ihrem Ein­tre­ten für das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der. Es kön­ne kei­ne „grund­sätz­lich illoya­le Kon­flikt­stra­te­gie geben“. Daher wür­den die katho­li­schen Bera­tungs­stel­len den Schein nur noch mit einem Zusatz aus­stel­len: „Die­se Beschei­ni­gung kann nicht zur Durch­füh­rung straf­frei­er Abtrei­bun­gen ver­wen­det wer­den.“ Kar­di­nal Leh­mann griff in die­ser Pres­se­kon­fe­renz noch­mals scharf den Vati­kan und Papst Johan­nes Paul II. wegen der Auf­for­de­rung, das Lebens­recht eines jeden Men­schen zu ach­ten, an.

Auch mit dem Zusatz wäre nach deut­scher Rechts­la­ge die Ermor­dung des Kin­des straf­frei erlaubt und die Kir­che an der Ermor­dung indi­rekt betei­ligt. Des­halb wies der Vati­kan die deut­schen Bischö­fe erneut an kei­ne Schei­ne mehr aus­zu­stel­len, die die straf­freie Ermor­dung von Men­schen ermöglicht.

Im Sep­tem­ber 1999 wur­de dann von Akti­vi­sten rund um das ZdK ein Ver­ein gegrün­det, der zynisch den Namen Donum Vitae (Geschenk des Lebens) trägt. Die­ser Ver­ein will nach eige­nen Anga­ben zwar Frau­en ermu­ti­gen, ihr Kind zu behal­ten, stellt aber den gesetz­lich gefor­der­ten Schein aus, mit dem dann straf­frei das Kind ermor­det wer­den kann.

Wie­der­holt muß­te der Vati­kan in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren die deut­schen Bischö­fe ermah­nen, die­sen Ver­ein nicht zu unterstützen.

(Jens Falk)

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