Menschenrechtler entsetzt über Verharmlosung von Ehrenmorden – eine muslimische Frau habe das gleiche Recht auf Leben und Würde wie jeder andere Mensch


(Frank­furt) Die Inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Men­schen­rech­te (IGFM) bezeich­ne­te die Ent­schul­di­gun­gen für Ehren­mör­der durch den ehe­ma­li­gen Vize­prä­si­den­ten des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes, Win­fried Has­se­mer, als „uner­träg­lich“.

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Has­se­mer hat­te sich in einem Inter­view mit Spie­gel Online vom 13. Mai für mil­dern­de Umstän­de für Ehren­mör­der ein­ge­setzt. Er fän­de, „bei einer der­ar­ti­gen Tat müs­sen auch der sozia­le Kon­text und die Sozia­li­sa­ti­on des Täters bedacht wer­den. Er lebt ver­mut­lich nach ande­ren sozia­len Mustern. Des­halb muß man auch einen Ver­bots­irr­tum in Erwä­gung zie­hen.“ Daher rege er an, „den Blick zu wei­ten“ und ver­su­che, „das ent­schul­di­gen­de Ele­ment zu stärken.“

Der Geschäfts­füh­ren­de Vor­sit­zen­de der IGFM, Karl Hafen, beton­te dazu: „Eine sol­che Ver­harm­lo­sung von Ehren­mor­den ist uner­träg­lich. In allen uns bekann­ten Fäl­len war ein Ver­bots­irr­tum völ­lig aus­ge­schlos­sen. Mil­dern­de Umstän­de für Ehren­mor­de kom­men einer Ver­höh­nung der Opfer gleich“. Hafen unter­strich, daß eine mus­li­mi­sche Frau das glei­che Recht auf Leben und Wür­de habe wie jeder ande­re Mensch – unab­hän­gig von der Sozia­li­sa­ti­on ihres Ehemannes.

(PM)

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