(Hamburg) Winfried Hassemer ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (1996–2008), plädiert dafür, bei „Ehrenmorden“ auch „den sozialen Kontext und die Sozialisation des Täters“ zu brücksichtigen. Das sagte er in einem Spiegel-Interview. Da der Täter in „anderen sozialen Mustern lebe, müsse man auch einen sogenannten Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.“
Auf die Nachfrage der Spiegels: „Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus. Wer es hätte kennen können, aber nicht gekannt hat, bekommt ein milderes Urteil“ antwortete Hassemer: „Genau. Ich denke, diese Frage muß man bei sogenannten Ehrenmorden beantworten.“
(SpO/JF)