Abstimmung über Spätabtreibung voraussichtlich am Donnerstag


(Ber­lin) Der Bun­des­tag stimmt vor­aus­sicht­lich am Don­ners­tag über zwei unter­schied­li­che Gesetz­ent­wür­fe zur Ein­gren­zung von Spät­ab­trei­bun­gen ab. Ein Grup­pen­ent­wurf von Mit­glie­dern meh­re­rer Frak­tio­nen (Johan­nes Sing­ham­mer, CSU, Ker­stin Grie­se, SPD, Ina Len­ke, FDP und Kat­rin Göring-Eckardt, Grü­ne) for­dert unter ande­rem eine drei­tä­gi­ge Bedenk­zeit zwi­schen der Dia­gno­se einer Behin­de­rung und einer mög­li­chen Indi­ka­ti­ons­stel­lung, eine Bera­tungs­pflicht des Arz­tes und ein Bera­tungs­recht der Schwangeren.

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Dane­ben gibt es einen Ent­wurf von SPD-Abge­ord­ne­ten um die Poli­ti­ke­rin Chri­stel Hum­me. Sie spre­chen sich gegen die kon­kre­te Bedenk­zeit aus und legen den Schwer­punkt auf mehr Bera­tungs­an­ge­bo­te für Schwan­ge­re – Der deut­sche Cari­tas­ver­band begrüß­te in einer Pres­se­mit­tei­lung von die­sem Diens­tag „alle gesetz­li­chen Initia­ti­ven, die dem Schutz des unge­bo­re­nen Lebens als abso­lut schüt­zens­wer­tem Gut dienen“.

Die vor­ge­schla­ge­nen Rege­lun­gen im grup­pen­über­grei­fen­den Gesetz­ent­wurf sind aus Sicht der Cari­tas-Schwan­ger­schafts­be­ra­tung posi­tiv zu bewer­ten. Hilf­rei­che wäre es, außer­dem die medi­zi­ni­sche und psy­cho­so­zia­le Bera­tung vor der prä­na­tal­dia­gno­sti­schen Unter­su­chung zu stär­ken. Die Bun­des­ärz­te­kam­mer sprach sich indes klar für den frak­ti­ons­über­grei­fen­den Ent­wurf aus und for­der­te kon­kre­te Geset­zes­än­de­run­gen. Die ärzt­li­che Bera­tungs­pflicht und eine min­de­stens drei­tä­gi­ge Bedenk­zeit der betrof­fe­nen Frau­en zwi­schen Dia­gno­se und etwa­iger Durch­füh­rung der Abtrei­bung müss­ten im Schwan­ger­schafts­kon­flikt­ge­setz ver­an­kert werden.

Ein Antrag der die Ermor­dung des unge­bo­re­nen Kin­des voll­stän­dig ver­hin­dert wird nicht zur Abstim­mung vorgelegt.

(PM/​RV/​JF)

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