IGFM: Zwangsschließung von Anwaltskanzlei dokumentiert fehlende Rechtsstaatlichkeit – Erstinstanzliche Urteile gegen acht Katholiken bestätigt


(Ninh Thu­an – Frank­furt) Viet­nam hat am 25. März 2009 erneut die Arbeit eines Men­schen­rechts­ver­tei­di­gers unter­bun­den, berich­tet die Inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Men­schen­rech­te (IGFM). Das Amt für Justiz der süd­viet­na­me­si­schen Pro­vinz Ninh Thu­an hat alle drei Büros der Kanz­lei Phap Quy­en (Rechts­staat) des renom­mier­ten Rechts­an­walts Le Tran Luat, geschlos­sen. Rechts­an­walt Luat wur­de drang­sa­liert, weil er sich für Katho­li­ken und Dis­si­den­ten ein­ge­setzt hatte.

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Der Rechts­an­walt­kanz­lei Phap Quy­en wer­de die Zulas­sung für eine unbe­stimm­te Zeit ent­zo­gen, so berich­te­te die viet­na­me­si­sche Staats­pres­se. Die Kanz­lei sei fer­ner mit einer Geld­stra­fe von umge­rech­net 200 Euro belegt wor­den, weil sie eine Zweig­stel­le ohne Geneh­mi­gung eröff­net und einen Rechts­an­walt ohne gül­ti­ge Papie­re enga­giert habe. Seit Mona­ten führ­ten die Staats­me­di­en eine Schmäh­kam­pa­gne gegen Rechts­an­walt Le Tran Luat. Er selbst habe das Gesetz gebro­chen, obwohl er sich als Rechts­an­walt für Recht und Gerech­tig­keit bezeich­net habe.

Rechts­an­walt Luat wur­de bereits von der Flug­ha­fen­po­li­zei in Ho Chi Minh Stadt fest­ge­hal­ten, als er am 3. März 2009 zu einem Gerichts­ter­min nach Hanoi rei­sen woll­te. Er ver­trat dort acht Katho­li­ken und sechs inhaf­tier­te Dis­si­den­ten. Der viet­na­me­si­sche Staats­si­cher­heits­dienst ver­such­te ihn zu über­re­den, die Ver­tre­tung sei­ner Man­dan­ten fal­len zu las­sen. Am 25. Febru­ar 2009 war sei­ne Kanz­lei durch­sucht wor­den. Fünf Com­pu­ter wur­den vom „Gerichts­voll­zie­her“ beschlag­nahmt. Die IGFM kri­ti­siert das Vor­ge­hen der viet­na­me­si­schen Behör­den und sieht drin „einen erneu­ten Beweis für feh­len­de Rechtsstaatlichkeit“.

Der Revi­si­ons­pro­zeß gegen acht Katho­li­ken am 27. März in Hanoi fand ohne den Rechts­an­walt Luat statt. Die Katho­li­ken wur­den wegen „Zer­stö­rung sozia­li­sti­schen Eigen­tums“ und „Stö­rung der öffent­li­chen Ord­nung“ zu Haft­stra­fen von zwölf bis 15 Mona­ten auf Bewäh­rung ver­ur­teilt. Damit wur­den sie für ihre Teil­nah­me an fried­li­chen Pro­te­sten bestraft, so die IGFM. Die Urtei­le der ersten gericht­li­chen Instanz blie­ben erwar­tungs­ge­mäß unver­än­dert. Staats­me­di­en hat­ten die Katho­li­ken vor dem Pro­zeß dazu auf­ge­ru­fen, die Urtei­le als Zei­chen der Reue zu akzep­tie­ren. Vor dem Gerichts­ge­bäu­de in Ha Dong ver­sam­mel­ten sich meh­re­re tau­send Katho­li­ken und pro­te­stier­ten fried­lich für Recht und Wahrheit.

(PM)

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