(Straßburg) Mit Erfolg hat die Stiftung einer griechisch-orthodoxen Kirche auf der Ägäis-Insel Tenedos (türk. Bozcaada) den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRG) angerufen, nachdem sich das zuständige türkische Gericht geweigert hatte, Landbesitz, der der Stiftung gehört, unter deren Namen einzutragen. In eklatanter Verletzung der Minderheitenschutzbestimmungen des Lausanner Vertrages war die griechisch-orthodoxe Bevölkerung der Insel in früheren Jahrzehnten durch gezielte Unterdrückung und Einschüchterung dezimiert worden. Jetzt verfügte der EMRG, daß die Türkei der religiösen Stiftung einen Schadensersatz von 105.000 EUR einschließlich der Verfahrenskosten erstatten müsse, weil sie gegen Art. 1 (Schutz des Eigentums) verstoßen habe.
(AGA)