Richter: „Ich würde dich gern töten“


(Istan­bul) Am Flug­ha­fen der ägyp­ti­schen Haupt­stadt Kai­ro wur­de die vom Islam zum Chri­sten­tum kon­ver­tier­te Mar­tha Samu­el Mak­kar fest­ge­nom­men. Wie der Infor­ma­ti­ons­dienst Com­pass Direct berich­te­te, kam es am 13. Dezem­ber 2008 zur Fest­nah­me der 24-Jäh­ri­gen, die auf­grund von Bedro­hun­gen wegen ihres Reli­gi­ons­wech­sels das Land ver­las­sen woll­te. Am 24. Janu­ar wur­de sie auf Kau­ti­on ent­las­sen. Wie ihre Anwäl­tin Nadia Taw­fiq berich­te­te, befrag­te Rich­ter Abdel­aa Hash­em ihre Man­dan­tin wäh­rend der Anhö­rung aus­führ­lich über ihren christ­li­chen Glau­ben. Der Frau wird vor­ge­wor­fen, ihre Aus­weis­pa­pie­re, dem­nach sie Chri­stin sei, gefälscht zu haben. Mak­kar erklär­te dar­auf­hin ihren Reli­gi­ons­wech­sel und den christ­li­chen Glau­ben. Laut der Anwäl­tin bat der Rich­ter dar­um, ihre Man­dan­tin allein zu spre­chen. Er soll Mar­tha Samu­el Mak­kar dar­auf­hin gesagt haben, nie­mand wechs­le ein­fach vom Islam zum Chri­sten­tum; sie sei eine Mus­li­ma. „Wenn ich jetzt ein Mes­ser hät­te, wür­de ich dich töten“, soll der Rich­ter der Chri­stin unter vier Augen gesagt haben. Seit ihrer Bekeh­rung zum Chri­sten­tum vor fünf Jah­ren haben die Poli­zei und ent­fern­te Ver­wand­te die 24-Jäh­ri­ge unauf­hör­lich bedroht, so Mak­kar. Ver­wand­te hät­ten ihr mit dem Tod gedroht. Die Beam­ten, so die Anwäl­tin, hät­ten Frau Mak­kar bei der Ver­haf­tung am Flug­ha­fen geschlagen.

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Bis­lang gibt es noch kei­nen Prä­ze­denz­fall für die aner­kann­te Kon­ver­si­on und die Ände­rung des Reli­gi­ons­ein­tra­ges in den Aus­weis­pa­pie­ren eines als Mus­lim gebo­re­nen Ägyp­ters, der zum Chri­sten­tum kon­ver­tier­te. Das ägyp­ti­sche Gesetz sieht kein Mit­tel zur lega­len Ände­rung der Reli­gi­ons­an­ga­be im Aus­weis vor. Für die bei­den unter dem Ver­dacht der Bei­hil­fe zur Erlan­gung fal­scher Papie­re für Frau Mak­kar ver­haf­te­ten Ange­stell­ten des kop­tisch-ortho­do­xen Patri­ar­chats in Alex­an­dria ord­ne­te die Staats­an­walt­schaft eben­falls die Haft­ent­las­sung an. Frau Mak­kar hat inzwi­schen gegen Beam­te der Poli­zei­sta­ti­on El-Noz­ha sowie Ange­hö­ri­ge des Natio­na­len Sicher­heits­am­tes Anschul­di­gun­gen wegen sexu­el­len Miss­brauchs und ernied­ri­gen­den Ver­hal­tens erho­ben. Von Mit­häft­lin­gen, so die Anwäl­tin, sei Mak­kar getre­ten wor­den; man habe ver­sucht, sie zu töten und sie zum Islam zurück­zu­brin­gen. Frau Mak­ka­rs Pro­zeß wird zwar vor einem ande­ren Rich­ter statt­fin­den, doch Anwäl­tin Taw­fiq befürch­tet, alle Rich­ter sei­en ent­rü­stet über einen Reli­gi­ons­wech­sel eines Muslims.

(Com­pass Direct)

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